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Julia Retzlaff

SPD 26.09.2024 3:21 min Tagungsabschnitte 19/19

14. Eingabenübersicht

llegin Retzlaff. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Bode, ich habe mich gefreut, das zu hören. Ihre Offerte nehmen wir gerne auf, mit Ihnen in die Diskussion einzusteigen, wie wir in unserer Landesverfassung das Wahlalter für die Landtagswahl in Niedersachsen auf 16 Jahre absenken können - wobei mir noch nicht ganz klar war, ob Sie jetzt 12, 14 oder 16 Jahre vorschlagen würden. Aber ich freue mich sehr, dass wir das mit Ihnen tun können. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag ein klares Ziel formuliert: Wir wollen das Wahlalter für die Landtagswahl in Niedersachsen auf 16 Jahre absenken. Politische Entscheidungen betreffen junge Menschen unmittelbar - in der Bildungspolitik oder in Bezug darauf, wie es gelingt, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für die Zukunft zu sichern, oder wie wir die Klimakrise bekämpfen oder wie wir es schaffen, eine für alle gut nutzbare Mobilität in allen Landesteilen herzustellen. Wir prägen mit unseren Entscheidungen in diesem Parlament die zukünftigen Lebenschancen der jüngeren Generation. Ich bin überzeugt, dass Jugendliche ab 16 Jahren eine reife politische Meinung haben können. Das zeigen sie doch auch ganz deutlich. Sie demonstrieren für ihre Rechte und engagieren sich in sozialen und politischen Bewegungen. Damit sind sie bereits Bestandteil unserer politischen Landschaft und Kultur, und das ist gut so. Aber sie haben in der letzten Konsequenz für ihre Vertretung im Landtag und auch im Bundestag kein Mitbestimmungsrecht, und das ist unfair. Sehr geehrte Damen und Herren, in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und zuletzt auch Berlin haben Jugendliche bereits das Wahlrecht ab 16 Jahren für die Länderparlamente. Sie können auch in ganz Deutschland an der Europawahl teilnehmen - und zum Beispiel in Niedersachsen auch an den Kommunalwahlen. Dabei war unser Bundesland übrigens Vorreiter. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen 1996 das Wahlrecht ab 16 auf Kommunalebene eingeführt. Mitbestimmung von Jugendlichen hat in Niedersachsen also eine gute Tradition. Natürlich ist ein Wahlrecht mit 16 kein Selbstläufer. Es bedarf einer Begleitung in Schule, in den Medien und im sozialen Umfeld der Jugendlichen. Hier passiert in Niedersachsen gerade in Schule eine ganze Menge. Ich kann uns allen hier im Haus nur empfehlen, einmal am Unterricht in einer Schule teilzunehmen, die als „Demokratieschule in Niedersachsen" ausgezeichnet ist. Es ist wirklich beeindruckend, zu sehen, wie sehr Jugendliche sich dort mit demokratischer Beteiligung beschäftigen und dies auch aktiv im Schulalltag umsetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe großes Vertrauen in unsere Jugendlichen, dass sie mit ihrem Wahlrecht verantwortungsbewusst umgehen können. Sie haben es verdient, sich aktiv an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen und ihre Zukunft mitzugestalten - nicht nur bei der Kommunalwahl und bei der EU‑Wahl, sondern auch bei der Landtagswahl in Niedersachsen. Deshalb bleiben wir bei unserem Votum und halten an unserem Ziel fest, bei der Petition heute für „Berücksichtigung" zu votieren. Danke schön.

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