Swantje Schendel
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission
Sie haben anderthalb Minuten. Bitteschön! Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Uhlen, Gott sei Dank haben Sie mich noch darauf hingewiesen, welchen Satz wir gestrichen haben. Da müssen Sie irgendwie in der Zeile verrutscht sein. Denn der Satz 3, den wir streichen, lautet: „Die Zahl der beratenden Mitglieder soll die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht überschreiten." Die Zahl der beratenden Mitglieder darf jetzt also die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder übersteigen. Das war vorher nicht so. Die kommunalen Spitzenverbände haben zu Recht moniert, dass wir dann die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder festlegen würden, obwohl momentan die kommunalen Jugendhilfeausschüsse die Wahl haben, ob es 10 oder 15 Mitglieder sind. Es ist also nicht so, wie Sie hier dargestellt haben, dass wir die Kirchen aus dem Gesetz streichen. Ich gucke mir das gerne noch einmal an. Aber Sie müssen in der Zeile verrutscht sein; denn die Streichung des Satzes 3 betrifft die Festlegung, dass es künftig mehr beratende Mitglieder als stimmberechtigte Mitglieder geben darf. Das, was Sie hier gesagt haben, stimmt also nicht. Herr Kollege Uhlen möchte antworten. Bitteschön, Herr Uhlen! Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Kollegin Schendel, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie die Kurzintervention genutzt haben, und würde mich sehr freuen, wenn Sie noch einmal
