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Kirsikka Lansmann

SPD 21.06.2023 4:48 min Tagungsabschnitte 19/8

Den Norddeutschen Rundfunk zukunftsorientiert aufstellen

(Rednerwechsel) Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über die Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die inzwischen in die vierte Folge geht. Ja, der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag wurde erst im letzten Plenum mit großer Mehrheit beschlossen, und schon steht der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag auf der Tagesordnung. Das ist aber nicht überraschend, sondern eine wichtige und notwendige Anpassung des Vertrages an die sich ändernden gesellschaftlichen Anforderungen. Wir setzen mit dieser fortlaufenden Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein wichtiges Zeichen für unsere Bürgerinnen und Bürger. Unsere Rundfunk- und Fernsehanstalten waren nicht nur in der Vergangenheit eine verlässliche Informationsquelle und ein fester Bestandteil unser Gesellschaft, sondern werden es auch in Zukunft sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Mit den Änderungen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags haben wir beim letzten Mal das sich ändernde Mediennutzungsverhalten und die damit einhergehende notwendige Flexibilität in den Blick genommen. Hierbei ging es vor allem darum, dass das Angebot der Fernseh- und Rundfunkanstalten sinnvoll angepasst wird, um möglichst alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Worum geht es also heute? - Mit Ankündigung unseres Ministerpräsidenten gehen wir einen Schritt weiter und beraten die Anpassung der Transparenz und der Compliance. Die Vorfälle beim RBB, die bereits im vergangenen Plenum mehrfach angesprochen wurden, zeigen uns, dass der Medienstaatsvertrag weiter reformiert werden muss. Denn wenn man einen Verfassungsauftrag hat, ist es umso wichtiger, dass man sich seiner Aufgabe bewusst ist. Dazu gehört insbesondere die Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, wofür das Geld aus unseren Rundfunkbeiträgen eingesetzt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beschäftigen uns im Medienausschuss aus gutem Grund intensiv mit der Reform des Medienstaatsvertrags. Denn was für einige nach einem trockenen Thema klingen mag, ist insbesondere in Zeiten zunehmender Desinformation und gezielter Fake News wichtiger denn je. Daher sind wir in der Pflicht, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin auf die gute und wichtige Arbeit der Öffentlich-Rechtlichen verlassen können. Wir müssen und werden unserer Verantwortung nachkommen, damit die etablierten öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten auch in Zukunft fester Bestandteil unserer Gesellschaft sein werden. Mit den einzufügenden §§ 31 a bis 31 e kommen wir dieser Pflicht nach. So wird ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, der dafür sorgt, dass beispielsweise die Organisationsstruktur inklusive der Zusammensetzung der jeweiligen Gremien öffentlich einsehbar ist. Auch werden alle im Geschäftsjahr gewährten Bezüge der Intendanten und Direktorinnen für die Öffentlichkeit vollumfänglich ersichtlich sein. Des Weiteren wird ein eigenes Compliance-Managementsystem etabliert. Dabei geht es um die Einhaltung der gesetzlichen und internen Regelungen, die durch eingesetzte unabhängige Compliance-Stellen oder einen Beauftragten sichergestellt werden. Wir sprechen also nicht über kleine Änderungen hier und da, sondern über eine fundamentale Reform des Medienstaatsvertrags, um dem entgegengebrachten Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gerecht werden zu können. Ich kann es nicht oft genug betonen: Diese Änderungen sind wichtig und notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch der Antrag, den mein Kollege Dennis True nachfolgend gleich erläutern wird, knüpft an diese Entwicklung an. Wir müssen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsorientiert aufstellen, damit die Erfolgsgeschichte weitergehen kann. Daher freue ich mich auf den kommenden Austausch im Ausschuss. Vielen Dank.

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