Jessica Miriam Schülke
Absturzgefährdete Fassaden, eindringendes Regenwasser, Sanierungsstau im Gebäudebestand der niedersächsischen Hochschulen - beeinträchtigt schadhafte Bausubstanz Forschung und Lehre?
melden, wenn Sie eine Zusatzfrage stellen möchten. a) Absturzgefährdete Fassaden, eindringendes Regenwasser, Sanierungsstau im Gebäudebestand der niedersächsischen Hochschulen - beeinträchtigt schadhafte Bausubstanz Forschung und Lehre? - Anfrage der Fraktion der AfD - Drs. 19/6012 Die Anfrage wird Frau Kollegin Schülke stellen. Bitteschön! Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Herren und Damen! Hiermit verlese ich die Dringliche Anfrage unserer Fraktion zum Thema „Absturzgefährdete Fassaden, eindringendes Regenwasser, Sanierungsstau im Gebäudebestand der niedersächsischen Hochschulen - beeinträchtigt schadhafte Bausubstanz Forschung und Lehre?" Im Mai 2020 ergab ein von der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen - kurz: LHK in Auftrag gegebenes Expertengutachten, dass für die bauliche Sanierung und technische Ertüchtigung der Hochschulgebäude ein Bedarf von 4,3 Milliarden Euro anzusetzen sei. Seinerzeit gab die Universität Göttingen einen Sanierungsbedarf in Höhe von 872 Millionen Euro an, die Universität Hannover 833 Millionen Euro und die Universität Braunschweig 677 Millionen Euro. Gegenwärtig geht die Vorsitzende der LHK davon aus, dass die Summe der nötigen Sanierungskosten durch die Baukostensteigerungen der letzten vier Jahre weitaus höher zu veranschlagen sei. Das von der LHK in Auftrag gegebene Expertengutachten von 2020 kritisierte, in Niedersachsen habe sich ein Verfahren etabliert, „das einer qualitätsvollen Hochschulentwicklung zuwiderläuft. Die niedersächsischen Hochschulen müssen selbst Rücklagen bilden, um sich an Sanierungs- und Baukosten zu beteiligen, anstatt - wie es ihrer Aufgabe entspräche - die Finanzmittel ganz auf Forschung und Lehre zu konzentrieren." So waren beispielsweise an der Universität Hannover „20 Professuren nicht besetzt, um Eigenmittel für dringend notwendige Baumaßnahmen aufbringen zu können." Dass die Mängel fortbestehen und immer dramatischer werden, erläuterte der Präsident der Leibniz Universität im November 2024: „Wir sparen bei Professuren und anderem Personal, denn wir haben keine andere Stellschraube." Von 180 Gebäuden seien 50 in der Sanierungsplanung, die Universität wende jährlich rund 25 Millionen Euro für Baumaßnahmen auf, obwohl sie vom Land nur 5,2 Millionen Euro für Bauunterhaltung und kleine Baumaßnahmen erhalte. Das oben genannte Expertengutachten benennt strukturelle Defizite: „Die bisherige Bedarfsplanung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage von Prioritätenlisten, die die Hochschulen dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur jährlich im Frühjahr vorlegen. ... Eine übergreifende oder vergleichende Perspektive einzunehmen, ist auf dieser Grundlage nicht möglich. Die Haushaltsplanung erfolgt dementsprechend reaktiv, kurzfristig und einzelfallbezogen. Oftmals können von den anstehenden Sanierungsmaßnahmen nicht einmal mehr die dringlichsten Fälle aufgegriffen werden, um eine Gefahr für Leib und Leben zu verhindern oder den Anforderungen an den Brandschutz zu genügen." Diesen Befund bestätigt der Bericht des Landesrechnungshofs von 2024 zum Haushaltsjahr 2022: „Für den Abbau des Sanierungsstaus an den Hochschulen reichen die für die einzelnen Haushaltsjahre abgegebenen Prioritätenlisten der Hochschulen allein nicht aus. Vielmehr bedarf es einer mit dem Ministerium abgestimmten baulichen Entwicklungsplanung" und eines funktionierenden Flächenmanagementsystems", um den Hochschulcampus nicht in Einzelmaßnahmen, sondern ganzheitlich betrachten zu können." Weder die im rot-grünen Koalitionsvertrag angekündigte „Landesliegenschaftsgesellschaft" noch die nachfolgend im Hochschulentwicklungsvertrag 2024 bis 2029 aufgeführte „Landesinfrastrukturgesellschaft" sind bislang realisiert, sodass Beobachtern zufolge von einem weitergehenden Fehlen einer baulichen Entwicklungsplanung und einer fortdauernden massiven Unterfinanzierung auszugehen ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Liegt der Landesregierung vier Jahre nach der Veröffentlichung des erwähnten, von der LHK in Auftrag gegebenen Expertengutachtens eine aktualisierte Kostenschätzung hinsichtlich des Umfangs, betroffener Gebäude und der sowohl nötigen wie priorisierten Sanierungsbedarfe für alle Hochschulen vor, und von welcher Gesamtsumme ist dabei auszugehen? 2. In welchem Grad werden die im Haushaltsentwurf für 2025 oder in der Mittelfristigen Planung Mipla bis 2028 angesetzten Finanzmittel für Bauinvestitionen an Hochschulen gemäß Hochschulentwicklungsvertrag dem festgestellten Umfang der Bau- und Sanierungsmaßnahmen gerecht? 3. Von welchem bezifferbaren Anteil an den Sanierungskosten, der aus Vorgaben zur Erfüllung von Klima- und Energieeffizienzzielen resultiert, ist auszugehen? Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wissenschaft und Kultur. Herr Mohrs, Sie haben das Wort. Bitte! Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vorweg auch an dieser Stelle herzlichen Dank für den
