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Evrim Camuz

GRÜNE 28.08.2024 3:53 min Tagungsabschnitte 19/18

Situation von häuslicher Gewalt Betroffener verbessern - Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren" fördern und umsetzen

Evrim Camuz das Wort. Bitte! Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! „Das Private ist politisch." Die Worte der US-amerikanischen Aktivistin Carol Hanisch erinnern uns daran, dass häusliche Gewalt kein ausschließlich privates Problem ist. Gewalt, die hinter verschlossenen Türen stattfindet, betrifft uns alle. Sie ist ein Ausdruck struktureller Gewalt gegen Frauen und ein Spiegelbild tief in unserer Gesellschaft verwurzelter Ungleichheiten, die es zu überwinden gilt. Auch Femizide sind keine Einzelfälle, sondern Ausdruck bestehender patriarchaler Strukturen in unserer Gesellschaft. Ein wesentlicher Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern ist die Prävention von Gewalt gegen Frauen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet uns dazu, aktiv zu werden, um Frauen vor Gewalt zu schützen. Doch wie stellt sich die Situation in Niedersachsen dar? Wir haben es gehört: Im Jahr 2022 wurden knapp 27 000 Fälle von häuslicher Gewalt bei der niedersächsischen Polizei registriert. Dies entspricht einem Durchschnitt von 73 bis 74 Fällen pro Tag. Es ist zu vermuten, dass die Dunkelziffer noch viel höher liegt. Die Botschaft, die wir Grüne aus diesen Zahlen ziehen: Wir müssen und wir werden mehr tun. Ein wesentlicher Aspekt ist die Berücksichtigung der Rechte von Opfern im Strafverfahren. In Niedersachsen besteht seit mehreren Jahren die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren. Diese besondere Form der Unterstützung kann den Opfern dabei helfen, mit der möglichen Retraumatisierung im Zuge des Strafverfahrens umzugehen. Die Begleiterinnen und Begleiter informieren über den Ablauf des Verfahrens, sind darauf bedacht, die Belastung für die Verletzten zu minimieren, und bieten im Bedarfsfall wichtige Hilfestellung im Alltag. Diese Form der psychosozialen Prozessbegleitung steht allen Verletzten offen, die durch eine Straftat besonders belastet sind. Insbesondere Kindern und Jugendlichen, aber auch Personen, die Opfer von Gewalttaten und Sexualdelikten geworden sind, kann dadurch geholfen werden. Der Abschlussbericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen lässt erkennen, dass diese Begleitung durchaus positive Auswirkungen auf die Stabilität und Zuverlässigkeit betroffener ZeugInnen hat. Sie hilft also nicht nur den Gewaltbetroffenen selbst, sondern trägt auch zum Ziel der Wahrheitsfindung im Strafverfahren bei. Sollten wir also hier aufhören? Nein, wir möchten vielmehr die psychosoziale Prozessbegleitung auch beim präventiven Gewaltschutz berücksichtigen. Die Istanbul-Konvention beinhaltet nicht nur die Verpflichtung, geschlechtsspezifische Gewalt zu ahnden, sondern auch einen effektiven präventiven Schutz davor zu gewährleisten. Gewaltschutzverfahren können dazu beitragen. Das Gewaltschutzverfahren steht im Lichte des Grundsatzes „Wer schlägt, der muss gehen!". So kann der Täter aus der Wohnung verwiesen werden, Annäherungs- und Kontaktverbote können erlassen werden. Allerdings ist dieser Weg für Gewaltbetroffene häufig kein leichter. Auch das Gewaltschutzverfahren birgt das Risiko einer erneuten Traumatisierung der Opfer. Die Betroffenen werden durch die Schilderung des Geschehenen erneut mit den Erinnerungen daran konfrontiert. Die Konfrontation mit dem Täter im sogenannten Erörterungstermin, die unbekannte Situation im Gerichtssaal, die Offenlegung intimster Details gegenüber dem als fremd wahrgenommenen Gericht - all dies kann für die Betroffenen mit einer Belastung und möglicherweise auch Retraumatisierung verbunden sein. Ich freue mich daher riesig, dass wir heute gemeinsam das völkerrechtliche Versprechen endlich mit Leben füllen. Ich freue mich auch darüber, dass wir diesen Antrag mit der Unterstützung auch der CDU gemeinsam beschließen werden. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Abgeordnete. -

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