landtag-niedersachsen.de ↗

Christoph Plett

CDU 28.01.2026 3:24 min Tagungsabschnitte 19/31

Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 20 a der Niedersächsischen Verfassung und Festlegung der Anzahl der Mitglieder

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsschutz in Niedersachsen hat mit der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes eine veränderte Gesetzesgrundlage erhalten. Parallel ist die Kontrolle des Verfassungsschutzes neu zu justieren. Die Bedeutung dieser Kontrolle ist verstärkt worden, indem das Parlamentarische Kontrollgremium in der Niedersächsischen Verfassung verankert wurde. Dies ist umso wichtiger, als die Aufgaben und die Mittel des Verfassungsschutzes in der Zukunft weiterer Veränderung unterliegen werden. Das Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem Schutz des Gemeinwesens ist in Anbetracht von rechtsextremen, linksextremen, islamistischen und Auslandsbedrohungen immer wieder neu auszutarieren. Im vergangenen Herbst zeichneten der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Martin Jäger, und der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, im Bundestag ein düsteres Bild der Sicherheitslage. Wie Selen fordert auch Jäger mehr Befugnisse für seinen Dienst, und zwar zügig. Denn „wir stehen heute schon im Feuer" - so das Zitat. Der Landtag hat dieser Analyse recht gegeben und die Novellierung beschlossen. Das Parlamentarische Kontrollgremium wird durch die Verschwiegenheit seiner Mitglieder und seine Konzentration auf fünf Personen zu einem Kontrollinstrument, welches die vorgenannte Neujustierung des Gesetzes begleiten wird. Die Aufgabenbedeutung wird durch die Tatsache unterstrichen, dass die Wahl der Mitglieder aus der Mitte dieses Parlaments erfolgen wird. Hieraus resultiert eine besondere Verpflichtung der Mitglieder dieses Gremiums. Nicht nur die Aufgabe und Verpflichtung, den Rechtsanspruch des Einzelnen ins Verhältnis zum Sicherheitsinteresse des Gemeinwesens zu setzen, sondern auch das Spannungsverhältnis zwischen Geheimhaltung und parlamentarischer Rechenschaftspflicht ist neu auszutarieren. Wir sprechen immer von einer wehrhaften Demokratie keine Macht den Feinden der Freiheit! und richten die Instrumente danach aus. Aber vor dem Hintergrund unserer Geschichte und den Lehren hieraus gibt es auch mit denen, die die Instrumente nutzen, die Absprache, diese Instrumente unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu erörtern. Wir als CDU-Landtagsfraktion sind für die Einsetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 20 a der Niedersächsischen Verfassung und die Festlegung der Anzahl der Mitglieder auf fünf. In diesem Sinne: herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Alle Reden von Christoph Plett Rede ansehen ↗