Verena Kämmerling
Haushaltsberatungen 2026 - Haushaltsschwerpunkt: Umwelt, Energie und Klimaschutz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Das ist des Jägers Ehrenschild, Daß er beschützt und hegt sein Wild, Waidmännisch jagt, wie sich's gehört, Den Schöpfer im Geschöpfe ehrt!" Warum sage ich das? - Es geht um die Bewahrung der Schöpfung, und um die Bewahrung der Schöpfung geht es natürlich auch im Einzelplan 15, nämlich im Umwelthaushalt. Es geht um zentrale Zukunftsfragen unseres Landes: den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, den Natur- und Artenschutz, den Hochwasser- und Küstenschutz, die Energieversorgung und die Anpassung an den Klimawandel. Gerade deshalb müssten hier eigentlich Anspruch und Wirklichkeit besonders eng beieinander liegen. Doch genau das ist im Haushalt der Landesregierung kaum der Fall. Die Landesregierung rühmt sich ob eines Mittelaufwuchses. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch klar, dass dieser Mittelaufwuchs ganz überwiegend durch das Sondervermögen des Bundes sowie die maximale Ausreizung der neuen Verschuldungsregelungen für die Länder zustande kommt. Insofern beruht der Geldsegen nicht auf eigener Priorisierung von Ausgaben oder auf erhöhten Einnahmen, sondern allein auf Pump. Und deshalb wird aus dem Einzelplan 15 auch eher ein größerer Verschiebebahnhof von Haushaltstiteln aus dem Kernhaushalt in den Wirtschaftsförderfonds „Ökologischer Bereich". Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Haushalt werden zum Teil richtige Schwerpunkte gesetzt. Klimaschutz, Klimaanpassung und Hochwasserschutz sind sicherlich die Themen, die uns auch noch langfristig begleiten werden. Allerdings reichen die Mittel gerade beim Hochwasserschutz noch nicht aus. Sie stocken zwar die investiven Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes nochmals um 10 Millionen Euro auf, aber aus unserer Sicht ist das zu wenig. Wir alle wissen doch, dass mit der Ertüchtigung der niedersächsischen Deiche und Hochwasserschutzanlagen in den nächsten 20 Jahren eine Mammutaufgabe ansteht. Sie wird mindestens 1 Milliarde Euro kosten. Von daher gilt es doch jetzt, von Anfang an genug Mittel dafür bereitzustellen. Wir fordern deshalb, 50 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes allein für den Hochwasserschutz einzusetzen. Schauen wir auf den Klimaschutz! Wir bleiben dabei: Sparen Sie sich das Geld für die Laberrunde Klimarat und investieren Sie es lieber in vernünftige Klimaschutzmaßnahmen! Das Gleiche gilt für die 375 000 Euro für Akzeptanzmaßnahmen für erneuerbare Energien. Das ist ein geradezu lächerlicher Betrag angesichts der Herausforderungen der Energiewende, und es ist auch ein überflüssiger Betrag. Denn Sie haben doch mit dem Windenergie-Beteiligungsgesetz die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Projektträger selbst durch Zahlungen an Bürger und Kommunen die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien schaffen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die alleinige Bereitstellung von mehr Geld für Investitionen sorgt noch nicht dafür, dass die Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Wir brauchen deshalb in Niedersachsen eine ganz klare Vereinfachungs- und Modernisierungsoffensive. Erste Trippelschritte hat die Landesregierung beim Ausbau der erneuerbaren Energien gewagt, indem diese Projekte zu Projekten des überragenden öffentlichen Interesses erklärt worden sind. Beim Wassergesetz deutet sich an, dass Sie dies auch für Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes vorhaben. So weit, so gut. Meine Damen und Herren, mir fehlt an dieser Stelle ein bisschen der gute Glaube, dass Sie es mit diesen Vereinfachungsmaßnahmen tatsächlich ernst meinen. Wir haben als CDU bereits Vorschläge gemacht. Wir wollen einen einheitlichen Rechtsrahmen des Landes für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, eine Stärkung von Ökokonten und die Favorisierung von produktionsintegrierter Kompensation, um Flächen zu schonen und unbürokratisch im Sinne des Naturschutzes voranzukommen. Das fordern besonders die Netzbetreiber, die für den Bottleneck der Energiewende verantwortlich sind. Wir wollen die Freistellung von Deichbau- und Deichertüchtigungsmaßnahmen von der Ausgleichsverpflichtung, so wie es Sachsen-Anhalt vormacht. Das wäre eine klare Priorisierung des Bevölkerungsschutzes und würde die Maßnahmen erheblich beschleunigen. Aber das wollen Sie leider nicht. Wir haben auch einen Antrag im Verfahren, der die Rückführung aller UVP-Pflichten auf das EU-Niveau vorsieht. Unser Appell ist: Weg mit den landes- und bundesrechtlichen Verschärfungen, die auf EU-Vorgaben noch draufgesattelt werden! Dadurch könnten Infrastrukturprojekte wirklich beschleunigt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, hoffnungsfroh stimmen mich in diesem Zusammenhang die geplanten Initiativen des Bundes. Mit dem angekündigten Infrastruktur-Zukunftsgesetz wird es erhebliche Vereinfachungen beim Thema Ausgleich und Ersatz geben. Für Infrastrukturvorhaben im Bereich Straße, Schiene und Wasser sollen in Zukunft Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Ersatzgeld gleichgestellt werden. Zudem sollen alle diese Vorhaben ins überragende öffentliche Interesse gestellt werden. Auch die Anerkennung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der EU-Wiederherstellungsverordnung wäre ein richtiger Schritt. Weitere Vereinfachungen plant der Bund bei den Regelungen zur UVP, und er will das ausgeuferte Umweltverbandsklagerecht endlich so aufstellen, dass dadurch der Ausbau der Infrastruktur nicht mehr permanent verzögert werden kann. Im Rahmen der Agenda zur Staatsmodernisierung ist der Abbau von nahezu allen Berichtspflichten geplant. Das wird insbesondere die öffentliche Verwaltung, aber auch die Wirtschaft erheblich entlasten. Ich bin sehr gespannt, wie sich insbesondere die Grünen zu den Themen Vereinfachungen beim Bau von Infrastruktur und Abbau von Berichtspflichten in der Debatte verhalten. Sie sagen ja immer: Wir handeln. - Dann tun Sie es bitte auch bei diesem Thema! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu einem Punkt, den Sie, Herr Minister Meyer, am liebsten gar nicht mehr besprechen würden: die seit zehn Jahren rechtswidrige Förderung des Landesbüros für Naturschutz. In diesem Jahr hat der Landesrechnungshof in seinem Bericht aufgedeckt, dass das Landesbüro jahrelang gegen das Besserstellungsverbot bei der Bezahlung von Personal verstoßen hat. Zudem wurden jahrelang Fördermittel einfach an die beteiligten Verbände weitergeleitet, obwohl dies gegen die Landeshaushaltsordnung verstößt. Insgesamt sind so im Laufe der fast 2 Millionen Euro Zeit geflossen, die nach den Regeln der Landeshaushaltsordnung so nicht hätten verteilt werden dürfen. Nach den Beanstandungen durch den Landesrechnungshof wurden zwar Aufarbeitungsmaßnahmen im Umweltministerium ergriffen, aber man merkt doch deutlich, dass bei jeder Gelegenheit versucht wird, die Verfehlungen kleinzureden und sogar durch die Blume den Rechnungshof zu kritisieren. Und warum eigentlich? Weil der Landesrechnungshof eine Institution der Ihnen sympathischen Verbände angreift? Fällt das bei Ihnen unter Majestätsbeleidigung? Klar ist doch: Es sind Fehler passiert, und der Landesrechnungshof erfüllt seine Aufgabe, über die Einhaltung der Landeshaushaltsordnung zu wachen. Offensichtlich wurde im Umweltministerium über zehn Jahre hinweg eben nicht so genau hingeschaut, was mit den Geldern passiert. Ich betone: im Ministerium. Denn das Landesbüro hat seine Verwendungsnachweise immer beanstandungslos eingereicht und ist in gutem Glauben davon ausgegangen, dass diese in Ordnung waren. Mich würde wirklich interessieren, wie der Umgang mit solch einem Sachverhalt wäre, beträfe es nicht die sogenannten Guten NABU, BUND und Co., sondern Verbände aus der Wirtschaft, die rechtswidrig mit Fördermitteln des Landes verfahren wären. Besonders bemerkenswert: Im Haushaltsentwurf sind die Mittel für das Landesbüro Naturschutz weiterhin eingestellt. In der Erläuterung steht lapidar, dass eine neue Grundlage für die Förderung erarbeitet werde. Ja, welche denn? Dazu, wie genau die Förderung erfolgen soll, gibt es bis heute keine Information an das Parlament. Das ist unseriös. Wir sind jedenfalls auf die Akten gespannt, deren Vorlage wir beantragt haben und die uns seit gestern auch vorliegen. Sehr geehrte Damen und Herren, ein Haushalt mit den richtigen Schwerpunkten bringt nur etwas, wenn das Geld auch ausgegeben werden kann. Dazu ist ein Bürokratieabbau dringend notwendig. Wir setzen uns dafür ein, dass dieser möglich wird und im Sinne des Landes Niedersachsen geschieht. Vielen Dank.
