Daniela Behrens
Warum schafft die Landesregierung keinen Rechtsrahmen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge?
Innenministerin Daniela Behrens zu Wort gemeldet. Frau Ministerin, bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Straßenausbaubeiträge ist in diesem Landtag schon diverse Male ausführlich diskutiert worden. Wir haben diverse Anfragen dazu beantwortet. Die Sach- und Rechtslage ist relativ klar. Sie ist aktuell auch noch einmal im Rahmen der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion dargelegt worden, und zwar am 9. Juni 2023, also quasi vor wenigen Tagen. Ich wiederhole heute aber gerne die Antworten, die wir schon auf diese Frage gegeben haben. Ein Eingriff in das verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und damit eine Beschneidung ihrer Finanzhoheit durch Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist von uns als Landesregierung nicht vorgesehen. Wie bereits in vorherigen Beiträgen hinlänglich ausgeführt, ist die Erhebung kommunaler Abgaben eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Kommunen. Die Finanzhoheit der Kommunen ist in ihrem Kernbereich verfassungsrechtlich geschützt, was sich aus Artikel 28 des Grundgesetzes und aus Artikel 57 der Niedersächsischen Verfassung ergibt. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz gibt nur den rechtlichen Rahmen vor, in dem sich die Kommunen bewegen können, um sich die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel zu erschließen. Die Erhebung von Beiträgen für den Straßenausbau ist verfassungsrechtlich ausgeurteilt und für rechtmäßig erklärt worden. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes dazu ist am 25. Juni 2014 ergangen. Die Niedersächsische Landesregierung wird die Kommunen mit den bestehenden Regelungen, auch unter dem Aspekt der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit der Beitragserhebung, weiterhin dabei unterstützen, selbst im Rahmen ihrer Finanzhoheit zu entscheiden, ob sie Einnahmen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen generieren wollen. Dabei ist festzustellen, dass in Niedersachsen immer noch die Hälfte der Kommunen auch dies hat die kürzlich durchgeführte Abfrage bei den Kommunen gezeigt Straßenausbaubeiträge erhebt. Dies ist und bleibt legitim, weil sich die Kommunen wie ich eben ausgeführt habe die Finanzierungsquellen für die ihnen obliegenden Aufgaben selbst erschließen dürfen. Sie können eigenständig entscheiden, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder den Straßenausbau über allgemeine Finanzmittel finanzieren möchten. Um übermäßige finanzielle Belastungen für Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden, wurden entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen. Bereits 2019 wurden durch den Gesetzgeber Flexibilisierungen des Straßenausbaurechts beschlossen, womit Erleichterungen für die Beitragszahlenden ermöglicht wurden. Es gibt seitdem die Möglichkeit von voraussetzungslosen Ratenzahlungen, es gibt Erleichterungen für Eckgrundstücke und Tiefenbegrenzungen. Zudem können Fördermittel auch zugunsten der Beitragspflichtigen eingesetzt werden, und die Kommune kann einen Anteil des zu verteilenden Aufwands selbst übernehmen. Meine Damen und Herren, dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen AfD-Fraktion wie folgt: Zu Frage 1: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu Frage 2: Wie bereits ausgeführt, gedenkt die Landesregierung den Kommunen weiterhin die Möglichkeit zu bieten, kommunale Eigenmittel für den Straßenausbau im Rahmen der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu generieren. Die von den Kommunen erhobenen Beitragsforderungen können in den entsprechenden Rechtsbehelfsverfahren von den Bürgerinnen und Bürgern angefochten werden. Die Rechtmäßigkeit wird in unserem Rechtsstaat letztendlich von den zuständigen Verwaltungsgerichten entschieden. Zu Frage 3: Nein.
