Sophie Ramdor
Kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen: Istanbul-Konvention strategisch und ressortübergreifend umsetzen - Koordinierungsstelle einrichten
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Februar dieses Jahres hat Deutschland die Istanbul-Konvention vollständig anerkannt, und seitdem gilt sie. Das bedeutet, dass Deutschland und somit auch Niedersachsen alle darin enthaltenen Forderungen umsetzen muss. Niedersachsen ist dazu verpflichtet, eine Koordinierungsstelle einzurichten. Niedersachsen ist auch dazu verpflichtet, die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bereitzustellen. Das heißt, Ihr Antrag fordert Punkte, die ohnehin umgesetzt werden müssen. Es wirkt ein wenig so, als wäre das ein Show-Antrag. Besser wäre es gewesen, wenn man bei diesem Thema denselben Turbo eingelegt hätte, wie dies beim Ausbau der Windenergie der Fall ist. Der Ausbau der Windkraft ist Ihnen so wichtig, dass Sie die Vorgaben des Bundes sechs Jahre früher erfüllen wollen. Wieso ist dies beim Schutz von Frauen vor Männern nicht erforderlich? Bei der Einrichtung der Koordinierungsstelle finde ich im Antrag nicht einmal eine Jahreszahl, bis wann das Land diese eingerichtet haben soll. Wo findet man im Antrag die Jahreszahl, bis wann das Land Niedersachsen die Gesamtstrategie gegen Gewalt an Frauen und Mädchen oder den Landesaktionsplan 4 zur Bekämpfung häuslicher Gewalt ausgearbeitet haben möchte? An keiner Stelle finde ich eine konkrete Zahl. Hätte Rot-Grün einen Turbo wie bei der Windkraft mit der zeitnahen Einrichtung gefordert, hätte ich Ihren Antrag ja verstanden. So fordern Sie nur, dass das Land irgendwann seine Verpflichtung umsetzt. Das geht uns nicht weit genug. Sie begrüßen in Ihrem Antrag, dass in der letzten Wahlperiode das Ampelsystem zur fortlaufenden aktuellen Erfassung der Belegung und freien Kapazitäten der Frauenhäuser eingerichtet wurde. Das begrüße ich generell auch. Mir fehlen aber die daran anschließenden Forderungen, wenn Sie dieses System schon benennen. Und so geht es weiter: Auch Ihr zweiter Punkt, „das Unterstützungs- und Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen gemeinsam mit den Kommunen weiter auszubauen und den Blick dabei auch auf die Bedarfe von Frauen in besonderen Lebenslagen zu richten“, ist sehr vage formuliert. Der Antrag von Ihnen enthält leider keine einzige konkrete und zeitnah umzusetzende Forderung - und das bei diesem so wichtigen Thema. Anfang dieses Monats haben uns die Ergebnisse der Studie im Auftrag von Plan International Deutschland sicherlich alle schockiert. 33 % der befragten Männer gaben dort an, dass sie es akzeptabel finden, wenn Ihnen im Streit mit ihrer Frau „die Hand ausrutscht“. Sogar noch etwas mehr, nämlich 34 %, sind Frauen gegenüber handgreiflich geworden, um ihnen Respekt einzuflößen. Über die Hälfte der befragten Männer ‑ da kommen wir wieder zu meiner Kritik an Ihrem Antrag zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz ‑ ist der Ansicht, dass die Frau hinter den Herd gehört. Wenn man sich diese erschreckenden Zahlen ansieht, dann sieht man, dass sie zu den Zahlen passen, nach denen jede dritte Frau in Deutschland einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und/oder psychischer Gewalt wird. Wege zu finden, dies zu verhindern, ist doch unsere Aufgabe hier in der Politik. Um etwas gegen diese erschreckenden Zahlen zu tun, benötigen wir mehr als die Umsetzung von Vorschriften. Der Ausbau der Täterberatung, die Aus- und Fortbildung bestimmter Berufsgruppen, die mit Opfern häuslicher Gewalt zu tun haben, der Ausbau der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit wären dabei anzugehende Punkte. Wir müssen sogar noch etwas früher ansetzen. Bereits im Schulalter werden die Rollenbilder und die Klischees aufgebaut. Anstatt eine Reform der Lehrpläne anzustoßen, um die Kolonialzeit aufzuarbeiten, wie es die Landesregierung Mitte Mai gefordert hat, sollten wir uns lieber damit beschäftigen, wieso 33 % der 18- bis 35‑jährigen Männer es in Ordnung finden, ihre Frauen zu schlagen. Auch das Thema Prostitution, das Verständnis von Frauen in unserer Gesellschaft, könnte man in den Sekundarstufen I und II der allgemeinbildenden Schulen und der Berufsschulen in den Fächern Gesundheit, Soziales und Politik behandeln, wenn Lehrpläne eh schon angefasst werden. Das sind Themen, für die es sich lohnen würde, einen Antrag zur verfassen. Der vorliegende Antrag ist uns als CDU-Fraktion nicht konkret und auch nicht weitgehend genug, weshalb wir ihm nicht zustimmen können. Da die genannten Punkte vom Land Niedersachsen aber umgesetzt werden müssen, werden wir ihn nicht ablehnen, sondern uns enthalten. Vielleicht entsteht in dieser Wahlperiode ja noch ein Antrag, der über die generellen, eh umzusetzenden Verpflichtungen hinaus dafür Sorge trägt, dass es wirklich weniger Gewalt an Frauen und Mädchen gibt. Darüber würde ich mich persönlich sehr freuen. Vielen Dank.
