Gerald Heere
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2024
(Rednerwechsel) Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf im Namen der Landesregierung heute ‑ und habe daran große Freude ‑ den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 dem Parlament zur Beratung vorlegen. Nach bisher zwei Nachtragshaushalten ist dies der erste Entwurf für einen grundständigen Haushaltsplan der rot-grünen Landesregierung. Darüber hinaus bietet die damit verbundene mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2027 erstmalig eine finanzielle Gesamtübersicht der Legislaturperiode. Wie in den beiden bisher vorgelegten Nachtragshaushalten haben wir uns auch diesmal von den Maximen vorsichtiger Finanzplanung leiten lassen. Denn die schwierigen gesamtwirtschaftlichen Aussichten, die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die von hoher Unsicherheit geprägte Lage lassen dazu keine Alternative. Entsprechend wenig Spielraum bietet die Steuerschätzung vom Mai, auf der dieser Haushalt aufbaut. Bei aller gebotenen Vorsicht legen wir jedoch einen politisch ambitionierten Entwurf für die kommenden vier Jahre vor, der in zentralen Bereichen erste Akzente setzt. Der Entwurf ist für den gesamten beplanten Zeitraum komplett ausfinanziert und kommt gemäß den Vorgaben der niedersächsischen Schuldenbremse ohne eine Kreditaufnahme aus. Die Ausgangsbedingungen hierfür waren keineswegs günstig, und die ‑ sehr kollegialen ‑ Beratungen im Kabinett waren entsprechend herausfordernd. Auch für das Jahr 2024 wird die Einnahmeentwicklung nach aller Voraussicht hinter der statistischen Teuerungsrate zurückbleiben. Die Handlungsspielräume werden also eher schrumpfen denn zunehmen. Der Ausblick auf die Folgejahre lässt keine grundlegend andere Entwicklung erwarten, auch wenn der Inflationsdruck etwas nachlässt. Ein wesentlicher Grund hierfür ist neben der wirtschaftlichen Entwicklung, dass steuerpolitische Maßnahmen des Bundes die Länderhaushalte wesentlich belasten. Das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz aus dem letzten Jahr bedeutet allein für das Land Niedersachsen eine Mindereinnahme von gut 1,25 Milliarden Euro im Jahr 2024 vor KFA. Mit Blick auf die aktuellen Diskussionen ist es wichtig sich, zu daran erinnern, dass Maßnahmen des Bundes vor Ort, bei uns und in den Kommunen, einen realen Preis haben und auch mit der gewünschten Leistungsfähigkeit von Land und Kommunen abgeglichen werden müssen. Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs führten unter anderem zu stark gestiegenen Energie- und Verbraucherpreisen und in Reaktion auf die fossile Inflation zu einer starken Anhebung des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank mit den Auswirkungen auf den Haushalt, aber natürlich auch mit Auswirkungen zum Beispiel auf die Bauwirtschaft und deren Konjunktur. Hier realisieren sich letztlich aber auch hausgemachte volkswirtschaftliche Risiken einer zögerlichen Modernisierung und zu geringer Investitionstätigkeit in den vergangenen Jahrzehnten. Den im Landeshaushalt im kommenden Jahr nur leicht steigenden Einnahmen stehen stark steigende Personal-, Zins- und Sachausgaben ebenso gegenüber wie die Notwendigkeit, die Finanzierung bereits in der Vergangenheit beschlossener Maßnahmen endlich abzusichern. Vor diesem Hintergrund stand die Landesregierung zu Beginn der Haushaltsaufstellung vor der Situation, sich Gestaltungsspielräume zuallererst erarbeiten zu müssen, Prioritäten zu setzen und neue Finanzierungswege aufzuzeigen. Ich kann Ihnen sagen: Mit dem heute hier vorgelegten Haushalt ist uns dies gelungen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalt, den wir Ihnen heute vorlegen, ist trotz der schwierigen Ausgangsbedingungen kein Spar-, sondern ein Investitionshaushalt. Wir steigern 2024 die Investitionen innerhalb des Kernhaushalts um 375 Millionen Euro gegenüber der Mittelfristigen Planung der Vorgängerregierung auf nun gut 2,4 Milliarden Euro. Gegenüber dem letzten Haushaltsentwurf der Vorgängerregierung steigen die Investitionen sogar um 709 Millionen Euro. Die Investitionsquote ‑ ein wesentlicher Baustein der Bewertung - steigt von 4,6 % im letzten regulären Haushalt auf 5,7 %. Das ist eine bedeutende Steigerung. Hinzu kommen ab 2025 die erheblichen Investitionstätigkeiten im Rahmen von Sondervermögen. Das heißt, in investiver Hinsicht geht es mit diesem Haushalt endlich voran. Wir nutzen zudem Haushaltsspielräume kreativ, indem wir nach der vorzeitigen Tilgung von 2,65 Milliarden Euro Notlagenkrediten aus dem Jahresabschluss 2022 und der Berücksichtigung von nicht mehr benötigten Mitteln aus dem Corona-Sondervermögen über die kommenden 24 Jahre jährlich 110 Millionen Euro weniger zur Tilgung aufbringen müssen. Diese frei werdenden Mittel werden wir nicht im allgemeinen Haushalt verplätschern oder zur weiteren Schuldentilgung aufbringen, sondern wir werden diese 110 Millionen Euro über den langen Zeitraum für strategische Zukunftsprojekte sichern ‑ für Krankenhäuser, für unsere Landesgebäude, für Klimaschutz ‑, um in diesen Bereichen, langfristig abgesichert, endlich mehr Anstrengungen zu unternehmen. Das schafft diese Landesregierung. So können nach diesem Haushaltsentwurf über zehn Jahre insgesamt 450 Millionen Euro zusätzliche Mittel für den Krankenhausbau, 440 Millionen Euro für den Klimaschutz und 210 Millionen Euro zur nachholenden Sanierung von Landesgebäuden sowie weitere Summen darüber hinaus als Verpflichtungsermächtigungen für diese Themen fest eingeplant werden. Daneben schreiben wir das Krankenhausinvestitionsprogramm im Kernhaushalt auf einem erhöhten Niveau von jährlich 230 Millionen Euro fest. Zusammen mit dem eben angesprochenen Sondervermögen und einschließlich des 40-prozentigen kommunalen Finanzierungsanteils stehen damit rund 3 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren für den Krankenhausbau in Niedersachsen zur Verfügung. Hier geht es jetzt endlich voran. Wir werden mit diesem Haushalt von den 3 Milliarden Euro bereits 2 Milliarden Euro unmittelbar bewilligungsfähig machen. Das heißt, wir lösen endlich den Investitionsstau in der niedersächsischen Krankenhauslandschaft und zeigen hier eine wichtige Priorität. Im Bereich Klimaschutz und Ökologie werden wir auf dem beschriebenen Weg 44 Millionen Euro jährlich für Klimaschutzmaßnahen bereitstellen, die insbesondere zur Ausfinanzierung des Niedersächsischen Klimagesetzes, für die bisher kein Geld zur Verfügung stand, sowie zur Transformation der Landwirtschaft benötigt werden. Die genannte Aufstockung des Sondervermögens zur nachholenden Sanierung von Landesgebäuden kommt auch ‑ aber nicht nur ‑ der Erfüllung unserer Klimaverpflichtungen zugute. Denn ‑ das ist das Wichtige: dass es auch darüber hinausgeht ‑ wie Sie regelmäßig den Zeitungen entnehmen können, ist es auch schlicht eine Frage, dass Dächer dicht, sanitäre Einrichtungen benutzbar und Büros zweckmäßig sein müssen. Davon hängt in Teilen auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen ab. Hier beginnen wir gerade erst, einen jahrzehntelangen Investitionsstau aufzuarbeiten, dessen Höhe wir derzeit noch gar nicht beziffern können. Nichtsdestotrotz, es hilft nichts, nur abzuwarten. Wir gehen dieses Problem mit diesem Haushalt endlich kraftvoll an. Sehr geehrte Damen und Herren, auch über diese Sonderprogramme hinaus fokussieren wir auf langfristig orientierte Ausgaben: Für die Digitalisierung der Verwaltung planen wir bis 2027 insgesamt zusätzlich etwa eine halbe Milliarde Euro ein. Wir wollen mehr Verwaltungsdienstleistungen digital anbieten und das Onlinezugangsgesetz zügig umsetzen. Das sage ich sehr selbstbewusst auch mit einem Blick nach Berlin, wo gerade Digitalisierungsmittel gekürzt werden. Wir in Niedersachsen legen drauf. Bereits im Jahr 2024 schlagen wir 121 Millionen Euro und 244 Stellen zusätzlich für IT-Verfahren vor. Mit dem Programm eJuNi ist die Einführung der elektronischen Akte in der gesamten Justiz vorgesehen, und die Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Datenbankgrundbuchs sollen geschaffen werden. Für die Kommunen sollen über die kostenlose Bereitstellung der Basisdienste hinaus weitere Unterstützungsleistungen finanziert werden. Außerdem haben wir die notwendigen Mittel für die Registermodernisierung eingeplant. Das Gesamtpaket wird in Niedersachsen die Digitalisierung der Verwaltung endlich voranbringen. Das ist gut so! Mit 100 Millionen Euro Investitionskapital zum Aufbau einer Landeswohnungsgesellschaft tritt die Landesregierung strukturell dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegen. Eine Gründung ist noch in diesem Jahr geplant, damit die Gesellschaft ab Januar 2024 die Arbeit aufnehmen kann. Zusammen mit der Steigerung der sozialen Wohnraumförderung aus Bundes- und Landesmitteln um 795 Millionen Euro bis 2027 werden wir einen messbaren Beitrag zur Bewältigung des Problems leisten. Da bin ich ganz sicher. Nicht unerwähnt lassen möchte ich außerdem, dass wir natürlich auch mehr, als zum Beispiel in der alten Mipla geplant war, in unsere Häfen investieren. Ich nenne beispielhaft den Bau eines weiteren Großschiffsliegeplatzes in Emden mit einem Investitionsvolumen von über 70 Millionen Euro. Auch so geht zielgerichtete Investitionspolitik in diesem Haushalt. Sehr geehrte Damen und Herren, die größte politische Einzelmaßnahme und zweifelsohne ein besonderer finanzieller Schwerpunkt unserer Politik liegt jedoch im Bereich der Bildung: die Anhebung der Einstiegsgehälter für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte auf die Stufe A 13. Für das Land bedeutet die dauerhafte Finanzierung von A 13 allerdings ‑ das sage ich auch als Finanzminister sehr deutlich ‑ mit bis zu 176 Millionen Euro jährlich eine erhebliche Kraftanstrengung. Wir tragen damit aber nicht nur den gestiegenen Anforderungen durch Heterogenität, Diversität und Inklusion Rechnung, sondern auch der politisch wie gesellschaftlich breit getragenen Forderung nach mehr Anerkennung des Lehrerberufs insgesamt. Angesichts des Lehrkräftemangels und im Hinblick auf die Entscheidung junger Menschen, sich in Zukunft für diesen Beruf zu entscheiden, ist dies eine richtige Weichenstellung. Das sagt auch der Finanzminister ganz bewusst! Ich weiß, dass das diese Forderung auch in diesem Haus breit und interfraktionell geteilt wird. Eine weitere Maßnahme im Bildungsbereich umfasst die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen, für die wir zur hälftigen Übernahme des Kofinanzierungsanteils bei den Investitionskosten mehr als 55 Millionen Euro im Planungszeitraum bereitstellen. Ich finde, gegenüber den für die Schulgebäude eigentlich zuständigen kommunalen Schulträgern ist dies ein wirklich faires Angebot. Unter dem Strich steht also die Botschaft: Trotz knapper Mittel wollen wir keine öffentlichen Leistungen streichen, sondern in die Zukunft investieren. Dies gelingt einerseits durch maßvolle Ausgabenzurückhaltung und vor allen Dingen eine klare Priorisierung. Andererseits nutzen wir diejenigen Möglichkeiten zum Haushaltsausgleich, die die Rechtslage uns bietet. Kurz: Das Land sollte nicht schwäbischer Hausmann sein, sondern ehrliche Kauffrau! (Rednerwechsel) Herr Minister, kommen Sie bitte zum Schluss! (Rednerwechsel) Das bedeutet insbesondere: Auf Basis unserer vorsichtigen Planung werden wir in den kommenden vier Jahren die allgemeine Rücklage beinahe vollständig zum Haushaltsausgleich einsetzen. Die unerwarteten Mehreinnahmen und Minderausgaben vergangener Jahre finanzieren damit den beschriebenen Investitionskurs in die Zukunft. Dafür sind sie da. Wenn die Konjunktur wieder anspringt, wäre es schön, wenn wir am Ende der Legislatur die allgemeine Rücklage nicht vollständig verbraucht haben werden. Gesichert ist dies keineswegs. Es gibt deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Spielraum für signifikante Mehrausgaben zulasten der Rücklage. Es wäre fatal, diesem Impuls nachzugeben und dann in zwei oder drei Jahren zu einem harten Sparkurs gezwungen zu sein. Gleiches gilt auch mit dem Blick nach Berlin: Die Möglichkeiten der Länder, Vorhaben des Bundes mitzufinanzieren, sind endlich. Die Bundesländer haben gemeinsam mit den Kommunen den
