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Constantin Grosch

SPD 22.03.2023 4:09 min Tagungsabschnitte 19/6

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes

Constantin Grosch (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kommen wir von den Klärungen, welche Solaranlagen die größeren sind, wieder zu ganz einfachen Dingen. Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 19/895, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig zustande. Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von einem Vertreter des Justizministeriums eingebracht und erläutert. Da dieser Gesetzentwurf noch nicht im Plenum debattiert wurde, fasse ich die wesentlichen Punkte kurz zusammen. Kernpunkt ist eine Anpassung der landesrechtlichen Regelung zur allgemeinen Beeidung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern im Niedersächsischen Justizgesetz an das geänderte Bundesrecht. Der Bundesgesetzgeber hat ein Gerichtsdolmetschergesetz erlassen, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Es enthält Regelungen zu einem Teilbereich der bisherigen landesrechtlichen Regelungen, nämlich zu der allgemeinen Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, die zu einer gerichtlichen Verhandlung zuzuziehen sind. Da dieser Bereich kompetenzrechtlich nunmehr durch das Bundesrecht gesperrt ist, sollen die landesrechtlichen Regelungen zu diesen gerichtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern entfallen. Bestehen bleiben sollen hingegen Regeln über die allgemeine Beeidung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für behördliche und notarielle Angelegenheiten von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern sowie Regelungen zur Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern. Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf für die Beeidigungs- und Ermächtigungsverfahren anstelle der bisherigen Schriftform verpflichtend eine elektronische Antragstellung vor. Die Ausschussmitglieder der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Zuge der Ausschussberatung einen Änderungsvorschlag vorgelegt, der eine Gebührenfreiheit für Selbstauskünfte ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer aus dem Schuldnerverzeichnis und eine Anpassung des Niedersächsischen Richtergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur dienstlichen Beurteilung in der Justiz vorsieht. Der Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf und diesem Änderungsvorschlag der Koalitionsfraktionen eine schriftliche Anhörung durchgeführt. In die Beschlussempfehlung des Ausschusses haben die Änderungsvorschläge der Regierungsfraktionen mit einigen Anpassungen Eingang gefunden. Die weiteren Änderungsempfehlungen dienen insbesondere der Präzisierung und redaktionellen Berichtigung der Vorschriften zur allgemeinen Beeidigung und Ermächtigung, der besseren Abstimmung dieser Regelungen an das Bundesrecht und einer Verbesserung der Systematik des Gesetzes. So war es dem Ausschuss ein Anliegen, im Regelungstext klarzustellen, dass nach dem Gerichtsdolmetschergesetz allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherinnen und -dolmetscher, die auch in behördlichen und notariellen Angelegenheiten tätig werden wollen, nach Landesrecht kein weiteres Verwaltungsverfahren durchlaufen müssen, sondern ohne Weiteres auch für behördliche und notarielle Zwecke als allgemein beeidigt gelten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch kurz auf die Entscheidung des Ausschusses zu den Regelungen für Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher eingehen. Es ist nämlich rechtlich nicht ganz klar, ob das Land insoweit überhaupt über eine Gesetzgebungskompetenz verfügt oder ob die Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher von dem Gerichtsdolmetschergesetz des Bundes erfasst sind. Der Ausschuss hat sich dafür entschieden, Regelungen für diese Dolmetscher im Niedersächsischen Justizgesetz vorzusehen und das damit verbundene verfassungsrechtliche Risiko eingehen zu wollen. Dadurch soll eine Regelungslücke vermieden werden, die entstünde, wenn die Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher nicht vom Gerichtsdolmetsch-ergesetz erfasst wären und das Land zugleich auf eine Regelung verzichtet hätten. Die weiteren empfohlenen Änderungen können Sie im Einzelnen der Beschlussempfehlung entnehmen. Zu den weiteren Einzelheiten und Erwägungen, die Gegenstand der Beratung des Ausschusses waren, verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht. Herzlichen Dank. Ich empfehle die Annahme. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN) Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Grosch.

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