Anna Bauseneick
Gewalt an Schulen - welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung?
Bitteschön, Frau Bauseneick! Sie haben das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Hamburg! Wir haben eine Antwort erhalten, die unkonkret bleibt und immer noch die Frage aufwirft, wann dieser Erlass tatsächlich in Kraft treten soll. Heute wäre die Chance gewesen anders als im Ausschuss, ein ganz konkretes Datum zu nennen. Sie sprachen hier von Vielschichtigkeit. Eine Vielschichtigkeit darf aber in diesem Fall nicht dazu führen, dass es beim Diskutieren bleibt und man nicht bis zum Kern vordringt. Ich möchte noch mal die Zahlen vortragen: 5 053 Straftaten mit Schulbezug allein im Jahr 2023 - ein Anstieg um 4,1 %. Vergleichszahlen aus dem Jahr nach Corona heranzuziehen, also zu der Zeit, als der Schulbetrieb erst wieder so richtig in Fahrt gekommen ist, ist fatal und geht nicht auf die Realität ein. Schulleitungen beklagen, dass 60 % der Schulen eine Zunahme von Gewalt beobachten. Lehrerverbände schlagen Alarm, dass sich 71 % der Lehrkräfte schutzlos fühlen. Seit über einem Jahr haben wir keinen gültigen Erlass zu Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen an Schulen. Das bedeutet: keine klaren Linien für Schulen, keine verpflichtenden Maßnahmen, kein verbindlicher Rahmen. Noch vor Monaten haben Sie im NDR gesagt: Es ist erschreckend, was sich an unseren Schulen entwickelt. Wir nehmen wahr, stellen zusammen und arbeiten Lücken heraus. Und es bleibt geregelt ohne Erlass. Bei uns ist es üblich, dass Erlasse auslaufen und weiter gelten, bis der Folgeerlass da ist. Wirklich? - Wir fragen uns, auf welche Erlasse sich das bezieht. Wie erfährt man eigentlich, dass Erlasse, die außer Kraft getreten sind, immer noch gelten? Ein Erlass ist eine Verwaltungsregelung und entfaltet nur so lange Wirkung, wie sie gültig ist. Dies kann aus dem Justizministerium sicherlich bestätigt werden. Schulen stehen dementsprechend ohne klare Leitlinien da und müssen eigenständig entscheiden, wie sie mit Gewalt umgehen. Aber noch absurder an der ganzen Geschichte ist: Im Jahr 2018 gab es eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Schule gegen sexuelle Gewalt", gestellt von Julia Willie Hamburg. Darin sind Themen wie „Schulen müssen klare Präventionskonzepte haben", „Jugendhilfeträger müssen stärker einbezogen werden" oder „Gewaltprävention muss ein fester Bestandteil der Schulpolitik sein" enthalten. Das war 2018! Man kann also auch nicht sagen, dass dieser Erlass und auch sein Auslaufen überraschend kamen. Zudem sprechen wir hier nicht von einem Buch, was geschrieben werden muss, sondern von vier DIN-A4-Seiten. Im April letzten Jahres gab es zudem auch schon konkrete Ansätze. Man wolle den Gewaltbegriff überarbeiten, die Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft stärken, mehr Unterstützung für Schulleitungen und Lehrkräfte bereitstellen. Auch heute haben wir genau das wieder gehört. Eine Unterrichtung zu unserem Antrag aus 2023, der dieses Thema aufgreift, konkreter fasst und Vorschläge macht, war trotzdem erst nach einem Jahr möglich. Inzwischen hat ein neues Schuljahr begonnen, und das erste Halbjahr ist im Übrigen auch schon abgelaufen. Sind das Innenministerium, das Sozialministerium und das Justizministerium tatsächlich mit dieser Arbeitsweise einverstanden? Oder wollen Sie nicht auch viel lieber mal irgendwann konkrete Ergebnisse in diesem Punkt liefern? Mein Kollege Lukas Reinken hat es erst gestern gesagt: Wir sind gerade nicht damit einverstanden, ein Konsolidieren, ein „Wir-reden-darüber" oder ein „Wir-befinden-uns-im Prozess" als Grundlage für Regierungshandeln zu nehmen. Wir brauchen sofort einen neuen klaren Erlass zu Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen an Schulen ohne weitere Verzögerungen!
