Julia Willie Hamburg
Einführung einer effektiven Informations- und Beratungspflicht der KiTa zu Inhalt, Ziel und Umsetzung ihres Konzepts zur Sexualpädagogik
als Sie es schildern. Aber ich recherchiere das natürlich im Nachhinein sehr gerne. Herr Rykena, Sie waren ja anwesend, als meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kultusausschuss ausgeführt haben. Insofern bin ich schon etwas erstaunt, wie Sie das ganze Thema hier darstellen. Denn Sie wissen sehr wohl, dass sowohl das pädagogische Konzept der Einrichtung als auch das Konzept zum Schutz vor Gewalt des Trägers Grundlage für die Betriebserlaubnis sind, die durch das Landesjugendamt erteilt wird. Insofern ist uns das natürlich bekannt und wird entsprechend geprüft. Sie wissen aber auch: Wie am Ende auf Grundlage dieser Konzepte in den Einrichtungen pädagogisch gearbeitet wird, ist Entscheidung des Trägers. Eventuelle Kindeswohlgefährdungen wären dem Landesjugendamt anzuzeigen, welches dann tätig wird. Ihre Darstellung, wir hätten davon keine Ahnung, stimmt daher nicht, weil am Ende die pädagogische Arbeit der Träger entscheidet, aber die Konzepte und Grundlagen dafür durchaus für die Betriebserlaubnis geprüft werden. Ich kann hier auch noch einmal betonen, dass im Bereich der frühkindlichen Bildung natürlich nicht, wie Sie etwa suggerieren, Sexualkunde vermittelt wird, sondern dass der Orientierungsplan vorsieht, dass elementare Bildung vom Kind und seinen Interessen ausgehen und alltagsorientiert vermittelt werden muss. Hierbei ist uns insbesondere wichtig, dass Kinder eine Sprache dafür haben, sich auszudrücken, wenn ihnen zu nahe getreten wird und sie etwas nicht wollen. Also ist das Gegenteil dessen, was Sie behaupten, der Fall: Uns geht es um den Schutz von Kindern und darum, dass sie dafür eine Sprache haben, wenn sie übergriffiges Verhalten erleben, dass sie Nein sagen können und sich entsprechend Hilfe holen können. Das stellen wir in den Einrichtungen vor allem in den Fokus. Ich möchte Ihnen daher deutlich sagen, dass die Landesregierung überhaupt keinen Anlass sieht, im Sinne ihres Entschließungsantrags tätig zu werden. Ich habe deutlich gemacht, dass wir die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen bereits haben, und dass das Ziel des Schutzes der Kinder hier in Niedersachsen sichergestellt ist. Insofern würde ich sagen: Lassen Sie uns hier darüber reden, wie wir die Kinder in unseren Einrichtungen besser fördern, aber lassen Sie uns hier keine fehlgeleiteten Sexualdebatten führen. Sie übersexualisieren hier unsere Kindertagesstätten, und das hat in den Kitas überhaupt gar keinen Platz.
