Stephan Weil
Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
Bitteschön! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann gleich an Ihre letzte Bemerkung anknüpfen, lieber Herr Kollege Nacke. Ich bedauere es ebenso wie Sie sehr, dass ich mich nicht klonen kann. Dann könnte ich nämlich die Zahl meiner Auftritte verdoppeln. So, wie ich Sie verstanden habe, wäre das eine sehr sinnvolle Sache. Nein, im Ernst: Wenn ich mich recht entsinne - ich gucke gerne in meinem Terminkalender nach -, war ich bei der IHK Lüneburg-Wolfsburg. Das ist ein ganz wichtiger Bereich, und Sie werden verstehen, dass ich das auch nicht sausen lassen konnte. Sie können aber davon ausgehen - Sie wissen es ja auch -, dass ich das ganze Jahr über die Kontakte zu den niedersächsischen Medien pflege. Deswegen - so habe ich unseren minimalen Dissens eben aufgegriffen - kann ich auch unseren großen Konsens feststellen. Ich habe tatsächlich ebenfalls den Eindruck, dass wir sehr zufrieden sein können, wie sich ein starker öffentlich-rechtlicher Anbieter, nämlich der NDR, und starke private Anbieter gegenseitig sinnvoll ergänzen. Beide repräsentieren das, was wir Qualitätsjournalismus nennen. Es ist ja eigentlich das Entscheidende unter den gegenwärtigen Bedingungen, dass wir Anbieter haben, die vielfältig sind, aber jeder für sich auch zeigt, dass es um Qualität geht. An der Stelle sind wir uns also einig. Wenn ich Sie recht verstanden habe, haben wir ja demnächst das Vergnügen, unsere medienpolitische Diskussion an dieser Stelle fortzusetzen. Der Gesetzentwurf, um den es hier geht, ist - sagen wir es mal so - unspektakulär. Er befasst sich in erster Linie mit der Transformation europäischer Regelungen in nationales Medienrecht. Nationales Medienrecht ist Länderrecht. Wenn Sie sich fragen, ob es denn notwendig ist, dass Europa uns an dieser Stelle in einem weiteren Gebiet Vorgaben macht: Ich könnte mir das Leben auch ohne eine solche Vorgabe vorstellen. Das heißt, ich bräuchte das nicht. Aber einerlei: Wir müssen es trotzdem transformieren. Das Gleiche gilt natürlich auch für Veränderungen auf der Bundesebene. Das geschieht hier im Wesentlichen. Auch die Regelung zu den Regionalfenstern ist ja, bei Lichte besehen, nicht etwas ganz Neues, sondern eine Klarstellung dessen, was Praxis ist, aber in jedem Fall sinnvoll. Es gibt Regelungen zum Jugendschutz. Das ist in jedem Fall vernünftig. In dieser Kette von Medienänderungsstaatsverträgen, die Sie ja immer wieder in diesen Sitzungen diskutieren, ist das ein Glied, allerdings nicht das größte. Ich freue mich, dass wir jetzt dafür in Niedersachsen erkennbar grünes Licht bekommen. Ich bedanke mich auch für die zügige Beratung und schließlich und abschließend für Ihre Aufmerksamkeit. Der Kollege Nacke hatte sich zu Wort gemeldet:
