Dr. Kathrin Wahlmann
Justizskandal in Niedersachsen - Drogenmafia und Maulwurf: Justizministerin in der Verantwortung!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben in Niedersachsen knapp 16 000 Beschäftigte in der Justiz einschließlich des Justizvollzugs. Nahezu alle dieser Beschäftigten, von der Richterin bis zum Wachtmeister, arbeiten mit sehr hohem Engagement und einer herausragenden persönlichen Integrität für die Sache, und unsere Sache ist die Gerechtigkeit. Von diesen 16 000 Menschen steht nun ein einzelner Staatsanwalt im Fokus der Aktuellen Stunde, ein Staatsanwalt, der im Verdacht steht, sich strafbar gemacht zu haben. Ich wage mal zu behaupten, dass der Prozentsatz der schwarzen Schafe innerhalb der Justiz verhältnismäßig gering ist. Aber es gibt sie, und vermutlich wird es sie auch immer geben. Ich verwahre mich aber energisch dagegen, dass deswegen die gesamte niedersächsische Justiz aus politischem Kalkül oder für ein paar billige Klicks in den Dreck gezogen wird. Die niedersächsische Justiz ist Garantin der Gerechtigkeit in unserem Land. Das ist so, und das wird auch so bleiben. Bei Neueinstellungen ist die Justiz schon aus Eigeninteresse stets bestrebt, nur die besten Bewerberinnen und Bewerber einzustellen. Das beinhaltet selbstverständlich auch die berechtigte Erwartung, dass sie sich jederzeit an Recht und Gesetz halten werden. Das geschieht durch strukturierte Einstellungsverfahren, und das geschieht auch durch die Einholung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister. In einer ganz weit überwiegenden Anzahl der Fälle haben sich die positiven Erwartungen an die Bewerberinnen und Bewerber mehr als erfüllt. So gut wie alle arbeiten intensiv daran, die Rechtsangelegenheiten der Menschen in diesem Land zügig einer gerechten Lösung zuzuführen. Im Fall des beschuldigten Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Hannover haben sich die Erwartungen, die die Justiz und die das Land an einen Staatsanwalt stellt, nicht nur möglicherweise nicht erfüllt, sondern gegebenenfalls sogar ins absolute Gegenteil verkehrt. Ich sage hier bewusst „gegebenenfalls", weil selbstverständlich auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung gilt. Dieser Staatsanwalt das ist gerade schon angeklungen ist übrigens nicht in Niedersachsen eingestellt worden, sondern in Berlin. Im Jahr 2019, also weit vor meiner Zeit, wurde er vom Land Berlin zunächst nach Niedersachsen abgeordnet und im Jahr 2020 endgültig nach Niedersachsen an die Staatsanwaltschaft Hannover versetzt. Ein Bundeszentralregisterauszug wurde zum damaligen Zeitpunkt nach unserem derzeitigen Kenntnisstand nicht eingeholt. Diese Praxis haben wir jetzt geändert. Derzeit fordert das Justizministerium nicht nur bei Neueinstellungen, sondern auch bei Versetzungen einen BZR-Auszug an. Dem besagten Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hannover wird vorgeworfen - Ich fange den Satz noch mal von vorne an. Dem besagten Staatsanwalt wird vorgeworfen, in den Jahren 2020 und 2021, also in der vorigen Legislaturperiode, an die Beschuldigten in einem großen Drogenverfahren gegen Bezahlung Dienstgeheimnisse weitergegeben zu haben. Diese Vorwürfe wiegen sehr schwer. Wir nehmen die Sache deshalb, auch im Übrigen im Interesse der knapp 16 000 niedersächsischen Beschäftigten in der Justiz, äußerst ernst. Deshalb habe ich nach Bekanntwerden der gravierenden Vorwürfe gegen den Beschuldigten auch stets betont, dieser Fall muss zügig und umfassend aufgeklärt werden. Genau das ist es, was die Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaft Osnabrück gerade mit viel Engagement und höchstem Einsatz tun. Wenn Sie nun bemängeln, dass die Staatsanwaltschaft Hannover die Ermittlungen in diesem Fall zunächst selbst geführt hat, möchte ich klarstellen, dass uns bislang keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass nicht auch die Kolleginnen und Kollegen in Hannover das Verfahren mit der gehörigen Professionalität und Akribie geführt hätten. Vielmehr war es zur Erinnerung die Staatsanwaltschaft Hannover selbst, die gegen den beschuldigten Staatsanwalt den inzwischen vollstreckten Untersuchungshaftbefehl beantragt hat. Trotzdem ist mir als Justizministerin natürlich daran gelegen, dass nicht der leiseste Hauch eines Zweifels an der Integrität der niedersächsischen Justiz aufkommt. Ich bin daher der Auffassung, dass schon der böse Schein einer zu großen Nähe zwischen Ermittlungsbehörde und Beschuldigtem von vornherein zu vermeiden ist. Deshalb habe ich nach der Festnahme des beschuldigten Staatsanwalts auch schnell und konsequent gehandelt, und zwar nicht nur im konkreten Einzelfall, sondern grundsätzlich und verbindlich: Durch einen von mir verfügten Erlass habe ich nun ein für alle Mal klargestellt und auch das war vorher nicht der Fall, dass bei solchen Ermittlungsverfahren gegen Bedienstete einer Staatsanwaltschaft künftig nicht mehr die eigene Staatsanwaltschaft ermittelt, sondern das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben ist. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber deutlich betonen, dass dieser Erlass kein Misstrauensvotum gegenüber unseren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist. Er schafft vielmehr Transparenz, Klarheit und Rechtssicherheit und nimmt den Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften damit für die Zukunft eine mitunter schwierige Einzelfallentscheidung ab. Das muss konsequenterweise natürlich auch für den aktuellen Fall gelten. Dieser wurde deshalb an den Generalstaatsanwalt in Oldenburg abgegeben, der ihn wiederum in eigener Zuständigkeit an die Staatsanwaltschaft Osnabrück übertragen hat. Dort wird das Verfahren nun von einem Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Osnabrück zügig einem Ende zugeführt. Was die Stellenbesetzung trifft, Frau Hermann, darauf gehe ich gerne ein, weil Sie sie gerade angesprochen haben: Diese nimmt das Justizministerium nach den Kriterien von Eignung, Leistung und Befähigung vor. Sofern es, wie hier, mehrere Bewerbungen gibt, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese verfahren. Genau so war es hier auch. Mein Haus und ich stehen nämlich an der Seite der Justiz. Begangene Straftaten werden von unseren erstklassig arbeitenden - Ich komme damit schon klar. Die Ministerin fährt fort. Mein Haus und ich stehen an der Seite der Justiz. Begangene Straftaten werden von unseren erstklassig arbeitenden niedersächsischen Staatsanwaltschaften umfassend aufgeklärt, und wir werden unsere Staatsanwaltschaften dabei stärken und unterstützen und sie nicht im Regen stehen lassen.
