Evrim Camuz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Im vorliegenden Gesetzentwurf fordert die AfD, dass Versammlungen vor Privathäusern von Abgeordneten und AmtsträgerInnen verboten werden. Ich muss gestehen: Ich habe mich doch ein wenig gewundert, als ich den Gesetzentwurf zum ersten Mal las. Erst vor Kurzem durfte ich zu einem anderen Gesetzentwurf der AfD zum Versammlungsgesetz sprechen. Dort wollte sie allen in Niedersachsen lebenden Ausländern das Demonstrationsrecht entziehen. Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht; aber ich werde den Eindruck nicht los, dass all die Grundrechte wie die Freiheit jedes Einzelnen, sich frei zu entfalten, sich frei zu entscheiden, in welchem Körper man sich wohlfühlt - dazu gibt es nämlich einen weiteren Antrag auf der Tagesordnung -, oder wie hier, sich frei zu entscheiden, wo ich demonstriere, der AfD ein Dorn im Auge zu sein scheinen. Aber unsere Verfassungsväter und ‑mütter haben doch nicht uns BürgerInnen, uns Deutschen, Rechte in die Hand gegeben, mit denen wir uns gegen Übergriffe durch den Staat zur Wehr setzen können, damit Sie sie nun aushöhlen. Nein! Vor dem Hintergrund des 75-jährigen Bestehens unserer Verfassung sind wir gewillt, mehr als jemals zuvor, unsere Grundrechte vor ihren Verächtern zu verteidigen - so auch hier, sehr verehrte Abgeordnete. Unsere aktive Protestkultur sollte nicht als Störfaktor begriffen werden, den es zu bekämpfen gilt. Vielmehr nimmt, wer gemäß Artikel 8 Abs. 1 Grundgesetz „friedlich und ohne Waffen" auf die Straße geht, um politisch zu demonstrieren und zu protestieren, nicht nur Grundrechte aus unserer Verfassung wahr, sondern der- oder diejenige nimmt auch aktiv an unserer liberalen Demokratie teil. Aktive Protestkultur ist gelebte Verfassungskultur. Gleichzeitig erleben wir zunehmend, wie Menschen unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Versammlung versuchen, PolitikerInnen einzuschüchtern - nicht, indem sie besonders laut vor dem Landtag, einem Ministerium oder dem Rathaus demonstrieren. Nein, indem sie vor dem Privathaus stehen, indem sie die Grenze zwischen Privatem und Politik überschreiten und damit sagen: Ich weiß, wo du wohnst. Solche Ansammlungen, die allein darauf ausgerichtet sind, PolitikerInnen, ihre Familien und die Nachbarn einzuschüchtern, verurteilen wir aufs Schärfste. Genau aus diesem Grund ist dieser Gesetzentwurf nichts als reine Heuchelei; denn es ist die von der AfD geförderte Protestkultur, die solche einschüchternden Ansammlungen anfeuert. Als BerufspolitikerInnen können wir so einiges ab. Aber wenn es unsere ehrenamtlichen KommunalpolitikerInnen trifft, ist das noch mal eine ganz andere Nummer. Stellen Sie sich vor: Sie sind Kommunalpolitikerin und verbringen nichtsahnend einen Abend wie jeden anderen mit Ihrer Familie. Sie gehen zu Bett. Um 2 Uhr nachts werden Sie dann aus dem Nichts aus dem Schlaf gerissen, weil es im Akkord an Ihrer Tür klingelt. Sie hören mehrere Stimmen, die laut vor Ihrem Haus grölen, während ständig an die Tür geklopft wird, und Bedrohungen skandieren. Nachdem die Gruppe einmal von der Polizei verscheucht wurde, beruhigen Sie sich und Ihre Familie - nur damit das gesamte Spektakel zwei Stunden später von vorne losgeht: grölende junge Männer, das Deutschlandlied, Sachbeschädigungen und Bedrohungen wie „Hängt ihn auf; hängt ihn an einem Baum auf". Versammlungen vor Privathäusern von PolitikerInnen sind angsteinflößend. Aber vor wem haben wir hier Angst? In diesem konkreten Fall - der viele Jahre zurückliegt - haben wir Angst vor Herrn Ansgar Schledde, heute stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion in diesem Landtag und Landesvorsitzender der AfD Niedersachsen. Damals versammelte sich Ansgar Schledde mit Gleichgesinnten vor dem Haus eines ehrenamtlichen Kommunalpolitikers - und das nicht friedlich. Jemand, der einer außergerichtlichen Einigung zustimmt, bekennt sich schuldig. Und das ist ein weiterer Grund, warum ich den Gesetzentwurf der AfD scheinheilig finde. Frau Camuz, kommen Sie bitte zum Schluss. Ja, ich komme zum Schluss. Ob solche Ansammlungen von Menschen vom Versammlungsrecht umfasst sind oder bereits jetzt aufgelöst werden können, wird im Innenausschuss weiter zu erörtern sein. Ich freue mich auf die Beratungen. Danke.
