landtag-niedersachsen.de ↗

Christian Meyer

15.12.2025 6:35 min Tagungsabschnitte 19/30

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes, anderer Gesetze und einer Verordnung

eingebracht. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Niedersachsen modernisiert der Gesetzentwurf hat eine breite Zustimmung in der Verbandsanhörung gekriegt endlich das Wassergesetz, macht es nicht nur sturmfest, sondern, wenn man so will, wasserfest und krisenfest. Denn wir haben eine Veränderung im Wasserhaushalt durch die Klimakrise, die nicht zu leugnen ist. Wir werden immer mehr Trockenheit im Sommer haben, auch sinkende Grundwasserstände. Darauf müssen wir reagieren, damit wir jederzeit für uns Menschen, für die Landwirtschaft, für die Industrie, für die Wirtschaft und für die Umwelt ausreichend Wasser haben. Wir werden auch eine Zunahme von Starkregenereignissen und wenn ich jetzt auf die Weihnachtstage blicke von Hochwasserereignissen haben. Deshalb müssen wir uns hier deutlich stärker aufstellen und stärker reagieren. Deshalb beschleunigen wir das Thema Hochwasserschutz. Endlich bekommt der Hochwasserschutz einen öffentlichen Vorrang, so wie es die Erneuerbaren gehabt haben. Der Hochwasserschutz muss also Vorrang vor allen anderen Interessen haben. Denn ich habe es beim letzten Hochwasser erlebt wir müssen dort auch schneller werden. Es kann nicht sein, dass Deiche in der Planung und in der Umsetzung 10 bis 15 Jahre dauern. Der natürliche und der technische Hochwasserschutz wir machen da keine Unterschiede müssen beschleunigt werden. Wir brauchen beides, um den Umwelthaushalt besser darzustellen, aber auch, um die Menschen zu unterstützen. Dazu haben wir eine ganze Reihe von Maßnahmen, die auch der Beschleunigung von Maßnahmen des Gewässerschutzes dienen, bei denen Planung auch einfach mal wegfällt. Wir wollen zum Beispiel einen neuen Paragrafen einfügen, der „Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung" heißen soll also nicht nur einfach Erleichterung, nach dem die „Planfeststellung und Plangenehmigung für Ausbaumaßnahmen, die der Verbesserung des ökologischen Zustandes des Gewässers oder der Wiedervernässung von Mooren oder Feuchtgebieten dienen, entfallen". Man braucht zum Beispiel keine Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn man einen Bach, der vorher begradigt worden war, wieder mäandern lässt und damit Hochwasserschutz, Naturschutz und Gewässerrenaturierung betreibt. Das ist eine Verbesserung der Umwelt und muss nicht automatisch geprüft werden. Wir erleichtern also eine ganze Reihe von Verfahren, verschlanken sie und stellen Hochwasser-, Natur- und Gewässerschutz in eine neue Priorität. Wir ermöglichen auch einiges für die Wasserverbände. Die Wasserverbände können zum Beispiel ihre Gebühren stärker entsprechend dem Verbrauch gestalten. Leute, die einen besonders hohen Verbrauch pro Kopf haben, müssen etwas mehr zahlen. Dafür wird aber die große Mehrheit deutlich entlastet. Die Gebühren werden also degressiv erhoben. Das heißt nicht, dass die Wassergebühren steigen, sondern sie führen gerade für die große Mehrheit der Bevölkerung zu einer Entlastung. Gerade bei einer Trockenzeit im Sommer, wenn Einschränkungen durch die Kommune verhängt werden, müssen wir dafür sorgen, dass der Wasserschutz erleichtert wird. Wir erleichtern es den Kommunen, zum Beispiel Zisternensatzungen zu erlassen, mit denen sie die Nutzung von Brauchwasser bei der Beregnung vorschreiben können. In der Landwirtschaft stärken wir die Beregnungsverbände. Das heißt, wenn es knapp wird und es zusätzliche Entnahmen gibt, dann kommt als Erstes der Zusammenschluss von Landwirten, was auch durch Förderprogramme begleitet wird. Wir stärken endlich die Waldflächen. Das fordern die Besitzer von Waldflächen seit Jahren. Denn Wälder werden nicht beregnet, sind aber ein guter Klimaschützer, ein guter Wasserspeicher, ein guter Artenschützer. Deshalb wollen wir, dass für Waldflächen verringerte Beiträge an die Unterhaltungsverbände gezahlt werden müssen. Wir schaffen ein Hochwasserschutzregister, damit wir dort besser aufgestellt sind. Wir führen einen Klimafaktor ein. Zum ersten Mal gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Wasserentnahmen nicht zuzulassen, wenn für eine Region eine steigende Trockenheit prognostiziert wird. Wir ermöglichen auf Wunsch der Kommunen die Phosphor-Rückgewinnung. Wir nehmen Klarstellungen für die Energieerzeugung vor und schaffen die Rahmenbedingungen dafür, dass so etwas wie Floating-PV die CDU hatte dazu ja mal hier einen Antrag stärker genutzt werden kann. Die Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien durch die Wasserverbände wird durch das Gesetz ermöglicht, sodass sie auch zum Klimaschutz beitragen können, wenn es im Bereich der Wasser- und Bodenverbände liegt. Wir erleichtern Maßnahmen zum Küstenschutz, wir erleichtern Ausgleichszahlungen von Wasserversorgungsunternehmen an die Landwirtschaft in diesen Bereich kommt zum Beispiel auch der Erwerbsgartenbau hinein und schaffen dafür eine ganze Reihe von Regelungen, die auch dem Schutz von Gewässern dienen. Wir beschränken die Erdöl- und Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten; dort werden keine neuen Erdöl- und Erdgasförderungen mehr erlaubt. Und wir stärken die Regelungen zur Einschränkung von Wasserentnahmen in Trockenzeiten. Insgesamt schaffen wir ein sehr modernes, sehr klimaresistentes Wassergesetz, damit auch kommende Generationen jederzeit ausreichend Wasser haben. Wir schützen uns besser vor Extremereignissen wie Starkregenfällen, vor Klimafolgen, vor Hochwasser. Wir sorgen dafür, dass es einfacher und schneller wird. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen und freue mich darüber, dass dieser Gesetzentwurf von den Kommunen, von den Wasserverbänden, von den Umweltverbänden und auch aus der Wirtschaft insgesamt eine breite Zustimmung bekommen hat. Denn wir alle wissen: Wasser ist unsere Lebensgrundlage, Wasser ist Leben, Wasser ist das, worauf wir am wenigsten verzichten können - wir können nur wenige Tage ohne Wasser auskommen. Wenn wir etwas zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in der Verfassung brauchen, dann ist es ein modernes Wassergesetz, damit wir uns auch in Zukunft vor zu viel Wasser schützen, besser auf zu wenig Wasser in Trockenzeiten reagieren und Anreize für Grundwasserneubildung geben können. Wir befreien aber auch die Menschen, die uns vor solchem Unbill schützen, von überflüssiger Bürokratie und bestimmten Planungen. Ich glaube, es gibt in der Bevölkerung ein breites Verständnis dafür, dass Hochwasserschutz sowohl der natürliche als auch der technische Vorrang haben muss. Das schaffen wir mit diesem Gesetz, damit wir ähnlich wie bei den Erneuerbaren auch beim Hochwasserschutz die Klimakrise berücksichtigen und den Turbo zünden. Danke schön für die Unterstützung.

Rede ansehen ↗