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Hartmut Moorkamp

CDU 11.12.2023 6:49 min Tagungsabschnitte 19/12

Afrikanische Schweinepest in Niedersachsen: Die notwendigen Lehren aus dem Seuchengeschehen im Emsland ziehen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wussten nicht, wann und wo die ASP ausbrechen würde. Wir wussten nur, dass sie irgendwann auch bei uns in Niedersachsen ausbrechen würde. Am 30. Juni 2022 gingen die ersten Verdachtsmeldungen auf einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest im Emsland beim zuständigen Veterinäramt des Landkreises ein. Kurze Zeit später wurden diese Befürchtungen bestätigt und somit traurige Gewissheit. Der erste ASP-Ausbruch in einem niedersächsischen Hausschweinebestand wurde amtlich festgestellt. Nach Festlegung der Schutz- und Überwachungszonen waren mehr als 250 schweinehaltende Betriebe mit insgesamt ca. 180 000 Tieren betroffen. Das Worst-Case-Szenario in einer der Regionen Niedersachsens mit der größten Schweinedichte war Realität geworden. Bis dahin waren fast alle zuständigen Behörden und Experten von einem Ausbruch der ASP in einem Wildschweinebestand ausgegangen. Daher brachte die Situation im Emsland eine ganze Reihe von Problemstellungen ans Licht, denen es für den nächsten Seuchenfall vorzubeugen gilt. Nach zahlreichen Gesprächen mit betroffenen Landwirten, Tierärzten, Verbänden, Behördenvertretern und politisch Verantwortlichen kann ich Ihnen an dieser Stelle sagen, dass alle Beteiligten diese Zeit als die schlimmste ihrer beruflichen Tätigkeit beschrieben haben. Viele unserer Familienbetriebe haben aufgrund der hohen finanziellen Verluste und der nach wie vor unzureichenden Rahmenbedingungen völlig entnervt aufgehört. Deshalb kann ich für meine Fraktion nur ausdrücklich betonen: Die Probleme, die der erste Ausbruch der ASP im Emsland uns allen aufgezeigt hat, dürfen sich aus Sicht der CDU-Fraktion auf gar keinen Fall wiederholen. „Die notwendigen Lehren aus dem Seuchengeschehen im Emsland ziehen“, heißt es deshalb im Titel unseres Entschließungsantrages mit elf Punkten, um Niedersachsen bestmöglich auf eine vergleichbare Situation vorzubereiten. Denn mit einem erneuten Ausbruch der ASP muss jederzeit gerechnet werden. Ich möchte noch einmal die drei größten Probleme nennen, für die es weiterhin keine Lösung gibt. Erstens. Die auf Anweisung der Europäischen Union 90 Tage währende Frist für die Sperrzonen rund um den Ausbruchsbetrieb sowie die hohen Anforderungen an die risikomindernde Behandlung von Fleisch, das von gesunden Tieren aus den Sperrzonen gewonnen wurde, haben zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Vermarktung von Schlachtschweinen geführt. Zweitens. Diese Verbringungsverbote führten zu Tierschutzproblemen. Neben den hohen psychischen Belastungen mussten Verluste von über 10 Millionen Euro von den rund 250 betroffenen Betrieben getragen werden - das Ganze ohne eigenes Verschulden und auch nur einen Cent Entschädigung. Drittens. Da von öffentlicher Seite keine kommunalen Schlachthöfe mehr vorgehalten werden, haben sich die Absprachen der Politik mit der Privatwirtschaft, diese Aufgabe im Seuchenfall zu übernehmen, um die gesunden Tiere aus den Überwachungszonen aufzunehmen, ohne konkrete vertragliche Bindung als völlige Makulatur erwiesen. Meine Damen und Herren, in der Expertenanhörung im Ausschuss wurden mehrfach die sich im Seuchenfall anbahnenden Tierschutzprobleme genannt. Diese konnten 2022 nur durch das umsichtige Handeln und die konstruktive Zusammenarbeit der Veterinärbehörden, des LAVES, des Landvolkes und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ML unter der Leitung von Barbara Otte-Kinast minimiert werden. Hierfür gilt allen Beteiligten an dieser Stelle noch einmal unser ausdrücklicher Dank. Auch wenn die Vorgaben der EU, wie schon erwähnt wurde, zur risikomindernden Behandlung von Fleisch der gesunden Tiere aus den Beobachtungszonen etwas angepasst wurden, ist die CDU-Fraktion weiterhin der Auffassung, dass es dringend weiterer Maßnahmen bedarf. Hierzu bestand in den Ausschussberatungen fraktionsübergreifend bei vielen Punkten lange Zeit ein Konsens. Ganz konkret bedeutet dies, dass wir in Niedersachsen ein angepasstes Krisenmanagement mit Vorgaben benötigen, das stärker zwischen einem schwer beherrschbaren ASP-Ausbruch im Wildschweinebestand und einem punktuellen Ausbruch in einem Hausschweinebestand unterscheidet. Und es bedarf eines Interventionsschlachthofes und verbindlicher vertraglicher Absprachen mit der Privatwirtschaft, die bei einem erneuten Seuchengeschehen sicherstellen, dass die gesunden Tiere aus den Überwachungszonen zeitnah abgenommen und vermarktet werden können. Zudem bedarf es vorrangig eines Entschädigungsfonds, der das finanzielle Risiko der Betriebe absichert, die keinen Ausbruch in ihrem Bestand zu verzeichnen haben, daher keine Entschädigung von der Tierseuchenkasse erhalten und völlig unverschuldet in eine finanziell ruinöse Situation geraten. Meine Damen und Herren, trotz der hohen Zustimmung aller Experten zu unserem Antrag mussten wir leider wieder einmal zur Kenntnis nehmen, dass die Kernprobleme und Lösungsvorschläge in einem Änderungsvorschlag der regierungstragenden Fraktionen weitestgehend ignoriert wurden. Dreh- und Angelpunkt bleibt neben der Vermarktung die Einrichtung eines Entschädigungsfonds, der unter Ziffer 2 des Änderungsvorschlages völlig unkonkret beschrieben wird. Dabei ist selbst vom Ministerium bestätigt worden, dass die grundsätzliche beihilferechtliche Zulässigkeit einer Fondslösung zur Entschädigung bei seuchenbedingten Einkommensausfällen für landwirtschaftliche Betriebe nach EU-Recht möglich ist. Voraussetzung hierfür ist aber der politische Wille, diese Richtlinie bei der EU notifizieren zu lassen - wie es im Übrigen das Bundesland Brandenburg, das sicherlich nicht gerade als Agrarland bekannt ist, bereits gemacht hat. Sehr geehrte Ministerin Staudte, Sie haben im Februar an dieser Stelle gesagt, dass Sie möchten, dass an den Höfen in Niedersachsen auch zukünftig Namensschilder wie „Familie Meyer“ oder „Familie Schulz“ hängen und nicht die Schilder von großen Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen. Leider lassen Sie diesen Worten beim Thema ASP nicht die notwendigen Taten folgen. Niedersachsen geht wider besseres Wissen ohne Veränderungen in das jederzeit mögliche nächste Seuchengeschehen. Leider lassen Sie unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe bei diesem Thema weiterhin ungeschützt im Regen stehen. Die CDU-Fraktion wird aus genannten Gründen der Beschlussempfehlung deshalb nicht zustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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