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Anna Bauseneick

CDU 10.09.2025 5:46 min Tagungsabschnitte 19/27

Kommunen entlasten - Zweckbindung bei der Förderung von Kinderbetreuungsplätzen abschaffen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein guter Start ins Leben entscheidet sich in den ersten Jahren. Dafür brauchen Kinder zuverlässige und gute Kitas - überall in Niedersachsen. Jede Familie soll sich darauf verlassen können, dass die Betreuung vor Ort funktioniert. Doch seien wir ehrlich: Zwischen diesem Anspruch und der Realität klaffen immer wieder Lücken auf. Eine davon ist die Zweckbindung. Was bedeutet diese Zweckbindung? Ein Raum, der einmal für eine Krippengruppe gefördert wurde, ist für 25 Jahre festgelegt. Ein Vierteljahrhundert lang darf er nicht für etwas anderes genutzt werden, selbst wenn sich der Bedarf längst geändert hat. Bei Möbeln und Ausstattung sind es immerhin nur 5 Jahre. Das bedeutet, wenn eine Kommune heute merkt, dass sie zu viele Krippenplätze, aber zu wenige Kindergartenplätze hat, darf sie die Räume nicht einfach so umwidmen. Tut sie es doch, droht eine Rückforderung. Die kommunalen Haushalte sind überfordert. Viele von uns sind kommunalpolitisch unterwegs und wissen: Solch ein Vorgehen ist nicht zukunftstauglich und hat große Auswirkungen auf Projekte auf kommunaler Ebene. Wir müssen sparsam und effektiv handeln und wollen eine gute frühkindliche Bildung, die den Ansprüchen von heute und auch von morgen entspricht. Die Realität sieht doch so aus: Geburtenzahlen schwanken, Familien ziehen um vom Land in die Stadt oder umgekehrt. Manchmal braucht es mehr Krippenplätze, manchmal mehr Kindergartenplätze. Unsere Kommunen müssen flexibel und schnell reagieren können. Doch genau das verhindern starre Zweckbindungen. Die Kommunen wollen gestalten. Die Kommunen brauchen dafür Flexibilität, Vertrauen und auch schnelle Planbarkeit, damit sie die Herausforderungen der Zukunft gut stemmen können. Unsere Kommunen sind eigentlich wie ein Segelschiff: Der Wind steht günstig, die Segel sind gesetzt, aber der Anker steckt im Boden. Sie haben Räume, Ideen, engagierte Menschen, doch sie werden gebremst von einer 25-jährigen Zweckbindung - in einer Zeit, in der wir Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Flexibilität mit weniger Bürokratie fordern. Andere Bundesländer sind da weiter. In Hessen dürfen geförderte Räume flexibel für alle Kinder bis zum Schuleintritt genutzt werden. In Nordrhein-Westfalen gelten kürzere Fristen. Und in Niedersachsen? 25 Jahre Zweckbindung. Die Landesregierung verweist nun nach der Beratung unseres Antrags auf den Spielraum nach § 44 Landeshaushaltsordnung, jedenfalls für RAT V. Das wirkt auf den ersten Blick wie ein kleiner Schritt nach vorn. In Wahrheit aber bleibt alles schwerfällig und bürokratisch. Was heißt das konkret? Statt einer echten Lösung gibt es Einzelfallprüfungen, Ermessensentscheidungen, neue Papierberge. Die Kommune muss beantragen, warten, hoffen, während Räume leer stehen und Familien händeringend nach einem Platz suchen. Die Umwidmung darf nicht beginnen, und auch die Zweckbindungsunterbrechung bedarf eines separaten Antrags. Das könnte doch zusammengedacht werden, um Handeln vor Ort sofort zu ermöglichen. Was ist mit den anderen Investitionsrichtlinien RAT I, II, III? Hier bleibt alles beim Alten. Für die Kommunen ist dies schwer nachvollziehbar. Man kann also sagen, die Landesregierung hat das Problem durchaus erkannt, aber sie handelt nicht umfassend genug und ohne Vertrauen in die Kommunen. Das Kultusministerium hat selbst gesagt: Eine Zweckbindung von 25 Jahren entspricht nicht umfänglich den Bedürfnissen der Praxis. Ich finde, das ist ein bemerkenswertes Eingeständnis. Man weiß, dass die Regel zu starr ist. Dies macht noch einmal deutlich: Nein, unser Antrag ist nicht erledigt durch Regierungshandeln. Wir brauchen ein klares Vertrauen in die Praxis, eine umfassende Antwort auf das Problem. Für uns ist klar: Ein Krippenraum, der zum Kindergartenraum wird oder auch umgekehrt, bleibt ein Raum für Kinder. Nur das Alter wechselt. Lassen Sie uns doch diesen Ermessensspielraum, den § 44 LHO, noch klarer, schneller und einfacher für eine gute frühkindliche Bildung nutzen! Denn hier geht es nicht darum, Fördermittel zweckentfremdet einzusetzen. Es geht um frühkindliche Bildung - altersgerecht, flexibel, verlässlich. Nutzen Sie unseren Antrag auch auf Bundesebene, damit wir unsere Erfahrungen und Herausforderungen mit einer solchen starren Regelung dort anbringen können! Wir müssen als Land solche Dinge doch ansprechen. Wir können Fahrt aufnehmen, aber nur, wenn wir endlich den Anker lichten. Mit unserem Antrag senden wir auch eine wichtige Botschaft: Politische Entscheidungen müssen manchmal an neue Umstände angepasst werden, damit das ursprüngliche Ziel beibehalten werden kann. Wir gehen mit diesem Antrag mit einem klaren Kompass in der frühkindlichen Bildung voran - mit den Kommunen und Familien. Denn ein besseres Niedersachsen ist machbar. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Bauseneick.

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