Birgit Butter
Onlinezugangsgesetz 2.0 - Digitalisierung der Verwaltung endlich auf die Überholspur setzen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „… denn sie wissen nicht, was sie tun“ - so der Titel eines Filmklassikers aus dem Jahre 1955 mit James Dean. „Denn sie tun nicht, was sie wissen …“ - so der Titel des Berichts des Landesrechnungshofes zum Stand der Verwaltungsdigitalisierung in Niedersachsen aus dem Jahr 2023. Gemeinsamkeit: Beim Film und beim Zustand der IT in Niedersachsen handelt es sich jeweils um ein Drama. Nach dem Bericht des Landesrechnungshofes vom Mai 2023 geht die Verwaltungsdigitalisierung nur schleppend voran, sind dringende Fortschritte nicht in Sicht, und das Land hat seine Verpflichtung aus dem Onlinezugangsgesetz, den Bürgerinnen und Bürgern bis zum 31. Dezember 2022 Verwaltungsdienstleistungen auch digital anzubieten, nicht erfüllt. Das, meine Damen und Herren, ist, gelinde gesagt, eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung. Ziel des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (OZG) aus dem Jahr 2017 ist es, eine umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland voranzutreiben. Bund und Länder waren verpflichtet, die Vorgaben dieses OZG bis zum 31. Dezember 2022 umzusetzen. Verwaltungsdienstleistungen sollten ab diesem Zeitpunkt für alle Bürgerinnen und Bürger flächendeckend auch digital über Verwaltungsportale abgewickelt werden können. Dieses Ziel wurde weit verfehlt. Denn von den ursprünglich 575 geplanten Verwaltungsdienstleistungen werden nach Angaben des Bundesministeriums des Innern bundesweit derzeit nur ‑ Achtung! ‑ 128 digital angeboten. Die aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger bedeutsamen Verwaltungsleistungen liegen bei den Ländern und Kommunen, aber gerade hier ist der Arbeitsrückstand am größten. Auch Niedersachsen liegt bei der Digitalisierung der Verwaltung weit zurück. Die Digitalisierung der Verwaltung ist nicht nur ein Schlagwort, sondern eine dringende Notwendigkeit in unserer modernen Welt. Wir leben im Zeitalter der Technologie, in dem die Digitalisierung nicht nur die Effizienz, sondern auch die Transparenz, das Vertrauen und die Bürgernähe unserer Verwaltung verbessern kann. Diese notwendige und überfällige Verwaltungsdigitalisierung ist bislang nur Stückwerk, und sie ist weit hinter dem Stand zurück, in welchem sie eigentlich sein müsste. Die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger, der Architekten, der Unternehmer usw. Werden immer größer. Sie erwarten durch die Bank alle, dass in einem hochzivilisierten Land wie Deutschland im Jahre 2023 eine vollständige Abwicklung von digitalen Verwaltungsangelegenheiten möglich ist. Aber die öffentliche Verwaltung kommt einfach nicht mit. Es fehlt ebenso an einheitlicher Finanzierung wie an einheitlicher Software, an kompatiblen Schnittstellen und nicht zuletzt auch an Menschen in den Verwaltungen, die diese Digitalisierung auch mitgehen wollen. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes scheitert bislang am Klein-Klein und daran, dass jede Kommune, die Landkreise sich bemüßigt fühlen, das Rad für sich jeweils neu zu erfinden, weil sie sich nicht eingebunden fühlen. Wir müssen sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren können. Das bedeutet, dass wir sicherstellen müssen, dass diejenigen, die möglicherweise weniger Zugang zu digitalen Diensten haben, nicht abgehängt werden. Da frage ich: Passt hier der Stopp der Förderung des Breitbandausbaus? - Nein, das passt überhaupt nicht ins Bild. Machen Sie diesen Stopp rückgängig! Wir müssen auch die Sicherheit und den Schutz der Daten unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Datenschutz und Datensicherheit sind von entscheidender Bedeutung, wenn wir digitale Dienste in unserer Verwaltung aufbauen wollen. Darüber hinaus sollten wir die Digitalisierung nutzen, um die Bürokratie neu aufzurollen und die Prozesse zu vereinfachen. Dies wird nicht nur die Arbeit einer effizienteren Verwaltung gestalten, sondern auch die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger verbessern. Wenn ich allerdings an die in naher Zukunft anstehende Umsetzung der Kindergrundsicherung denke, wobei mehrere Verfahren von drei oder vier Behörden zusammenlaufen und zusammengefasst werden müssen, graut nicht nur mir. Das wird Chaos. Die Verwaltungsdigitalisierung ist eine riesige Chance, unsere Gesellschaft positiv zu verändern und die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Eine Digitalisierung der Verwaltungsvorgänge führt nicht nur zu Vorteilen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung selbst. Auch unsere Wirtschaft profitiert in erheblichem Maße. Bürokratie wird abgebaut, Verwaltungsleistungen wie Antrags- oder Genehmigungsverfahren werden beschleunigt. Verwaltungsdigitalisierung steigert die Wettbewerbsfähigkeit und ist somit ein entscheidender Hebel für mehr Wirtschaftswachstum. Eine flächendeckend eingeführte und funktionierende digitale Verwaltung setzt zudem erheblich Personalressourcen im öffentlichen Dienst frei; Personal, dass wir in Zeiten des Fachkräftemangels anderweitig doch so sehr brauchen. Das Onlinezugangsgesetz wird derzeit grundlegend überarbeitet. Ein Änderungsgesetz liegt im Entwurf vor, zu dem der Bundesrat eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben hat. Die erste Lesung, Herr Watermann, des OZG findet am 20. September 2023 im Bundestag statt. Die CDU-Landtagsfraktion ist eine konstruktive Opposition und legt heute den Entschließungsantrag „Onlinezugangsgesetz 2.0 - Digitalisierung der Verwaltung endlich auf die Überholspur setzen“ vor und fordert, dass die dort genannten Punkte noch durch die Landesregierung im Wege einer Bundesratsinitiative in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden, um den Prozess der Verwaltungsdigitalisierung erfolgreich voranzutreiben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie alle haben sicherlich den Entschließungsantrag gelesen. Deswegen möchte ich hier nur auf wenige Punkte näher eingehen. Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Digitalisierung und ein bundeseinheitliches Bürgerkonto, über das Verwaltungsangelegenheiten online abgewickelt werden können. Die von der Bundesregierung angekündigten drastischen Mittelkürzungen bei der Verwaltungsdigitalisierung für das Jahr 2024 von 377 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro sind absolut inakzeptabel. Der Ministerpräsident, der bei diesem wichtigen Thema leider nicht anwesend ist, muss sich sofort dafür einsetzen, dass dies rückgängig gemacht wird. - Wo ist er? - Okay! Sehr schön! Dann hören Sie mir bitte weiter zu! Es ist wichtig. ‑ Er ist für mich leider im toten Winkel. Ferner muss die Landesregierung sofort nach Inkrafttreten des neuen Onlinezugangsgesetzes ein überarbeitetes Konzept zur Verwaltungsdigitalisierung in Niedersachsen vorlegen, das eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt ist und das klare und verbindliche Leitlinien für die Verwaltungsdigitalisierung in Niedersachsen enthält. Meine Damen und Herren, quasi nur noch zum Heiraten ins Rathaus - das muss die Devise und das erklärte Ziel einer erfolgreichen Verwaltungsdigitalisierung sein. Besser digital als Zettelwirtschaft. Besser eine moderne digitale Verwaltung als angestaubte Ärmelschoner. Besser heute digital als morgen. Herr Ministerpräsident, nehmen Sie die Aufgabe der Verwaltungsdigitalisierung ernst! Sehen Sie die unschätzbaren Vorteile der Verwaltungsdigitalisierung, und machen Sie das Thema Verwaltungsdigitalisierung zur Chefsache, damit das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in Staat und Verwaltung nicht noch weiter schwindet. Ich beantrage die Mitberatung dieses Entschließungsantrages im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung und freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen. Herzlichen Dank.
