Christian Fühner
Wie will die Kultusministerin die Zukunft der Tagesbildungsstätten sichern?
Bitteschön, Herr Fühner! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Ich möchte die Dringliche Anfrage einmal vortragen: „Wie will die Kultusministerin die Zukunft der Tagesbildungsstätten sichern?" Tagesbildungsstätten in Niedersachsen ermöglichen Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf Bildung, Förderung und Betreuung in einem auf ihre Bedarfe ausgerichteten Rahmen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat 2022 entschieden, dass Tagesbildungsstätten zwar Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, zugleich aber auch einen wesentlichen schulischen Bildungsauftrag erfüllen. Der schulische Anteil gehört danach nicht zur Eingliederungshilfe; die Eingliederungshilfe darf deshalb nicht dauerhaft die Kosten für den Kernbereich schulischer Bildung tragen. Mit der Weiterentwicklung der niedersächsischen Tagesbildungsstätten zu anerkannten Schulen in freier Trägerschaft soll den betroffenen Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern, den Beschäftigten und den Trägereinrichtungen eine rechtssichere Perspektive eröffnet werden. Dieser Weg wurde im gemeinsamen Änderungsvorschlag der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU im Niedersächsischen Landtag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes aufgegriffen. Der vom Kultusministerium angekündigte Erlass zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen bei aus anerkannten Tagesbildungsstätten hervorgehenden anerkannten Ersatzschulen soll dem Vernehmen nach zum 1. August 2026 in Kraft treten. Nach einer gemeinsamen Stellungnahme der Caritas Niedersachsen, des Paritätischen Niedersachsen, der Diakonie in Niedersachsen und der Lebenshilfe Niedersachsen bestehen weiterhin Klärungsbedarfe zur Personalstruktur, zur Refinanzierung, zur Schulbetriebskostenfinanzierung, zur Abgrenzung der Eingliederungshilfe und zu Übergangsregelungen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass aus anerkannten Tagesbildungsstätten hervorgehende anerkannte Ersatzschulen ab dem ersten Tag ihres Schulbetriebs die vorgesehene Finanzhilfe erhalten? 2. Welche Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sind vorgesehen, um das vorhandene Personal zu halten, bestehende Leitungskompetenzen zu berücksichtigen und Weiterentwicklung zu ermöglichen? 3. Hält die Landesregierung die vorgesehene Übergangsfrist von fünf Jahren für ausreichend, und auf welcher Grundlage bewertet sie die Umsetzbarkeit für die betroffenen Träger? Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Fühner. - Frau Kultusministerin Hamburg wird antworten.
