Nadja Weippert
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! <v UU>Liebe Kolleg*innen! Heute verabschieden wir hier ein <v UU>Gesetz, das nicht weniger als einen Gamechanger in der niedersächsischen <v UU>Notfallversorgung darstellt. Wir starten mit dem vorliegenden <v UU>Gesetzentwurf in eine neue Ära der rettungsdienstlichen Versorgung <v UU>unseres Flächenlandes und führen die Telenotfallmedizin im <v UU>niedersächsischen Rettungsdienst ein. Die Telenotfallmedizin stellt damit <v UU>einen weiteren wichtigen Baustein unserer zukunftsgerichteten Strategie <v UU>für die Sicherstellung einer verlässlichen, bedarfsgerechten und <v UU>flächendeckenden medizinischen Versorgung dar. Notfallsanitäter*innen können sich <v UU>zukünftig am Einsatzort über einen Videochat die Unterstützung speziell <v UU>ausgebildeter Notärzt*innen einholen, um eine optimale Versorgung der <v UU>Patient*innen auch dann zu gewährleisten, wenn physisch keine <v UU>Notärztin oder kein Notarzt in der Nähe ist oder schnell <v UU>vor Ort sein kann. Denn manchmal entscheiden bekanntlich <v UU>Sekunden über Leben und Tod. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir <v UU>das erfolgreiche Pilotprojekt des Landkreises Goslar nun über das ganze <v UU>Land ausrollen können und damit den Menschen in unserem Land mehr <v UU>Sicherheit in der medizinischen Versorgung im Angesicht des <v UU>demografischen Wandels und der großen Herausforderung der <v UU>Fachkräftegewinnung bieten können. Wie wir aus den Erfahrungen des <v UU>Pilotprojektes zur Telenotfallmedizin wissen, haben sich in knapp 47 % <v UU>aller physischen Einsätze die Notärzt*innen selbst für nicht <v UU>erforderlich gehalten. Eine Behandlung beispielsweise per <v UU>Telemedizin wäre aus ihrer Sicht ausreichend gewesen. <v UU>Und doch waren die Notärzt*innen im Mittel ca. <v UU>25 Minuten vor Ort gebunden, während sie vielleicht an anderer Stelle <v UU>dringender gebraucht worden wären, um Leben zu retten. Deshalb dient unser vorliegender <v UU>Gesetzentwurf nicht nur den Patient*innen in Niedersachsen, <v UU>sondern auch der dringend erforderlichen Entlastung unserer <v UU>Notärzt*innen und Rettungsdienste sowie der Sicherung des <v UU>Qualitätsniveaus auch gerade in ländlichen Räumen. Liebe Kolleg*innen, wir sehen die <v UU>sich verändernden gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen <v UU>Rahmenbedingungen sowie die erheblichen Zuwächse <v UU>bei den Einsatzzahlen. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem <v UU>vorliegenden Gesetzentwurf einen ersten großen Schritt in Richtung <v UU>Zukunftsfestigkeit und Resilienz unseres Rettungsdienstsystems machen. Aber dieser Schritt wird nicht der <v UU>letzte sein. Weitere werden zeitnah folgen. <v UU>Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Weippert. <v UU>- Als Nächstes hat sich zu Wort
