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Carina Hermann

CDU 27.03.2025 9:48 min Tagungsabschnitte 19/24

Das Kulturfördergesetz endlich konsequent umsetzen und die Weiterentwicklung gestalten!

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer Kultur fördert, stärkt die Demokratie. Wer Kultur stärkt, macht unser Land widerstandsfähig gegen Populismus und gegen Spaltung. Gerade in diesen Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung brauchen wir kulturelle Orte der Begegnung, der Reflexion und des Austauschs. Kultur ist nicht nur ein schöner Zeitvertreib, sie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Kultur ist nicht nur Kunst - sie ist Bildung, sie ist Demokratie, und sie ist Wirtschaftsfaktor. Sie prägt unsere Identität, verbindet Generationen und Regionen und schafft Orte des Dialogs, des Nachdenkens und der Inspiration. Vergessen wir deshalb nie: Kultur ist eine Verpflichtung! Deshalb haben CDU und SPD in der letzten Wahlperiode ein Kulturfördergesetz verabschiedet. Erstmals gibt es in Niedersachsen damit eine klare gesetzliche Struktur für die Kulturförderung. Niedersachsen war damit damals weit vorn - das dritte Bundesland mit einem solchen Gesetz. Erarbeitet wurde dieses Gesetz unter der Federführung unseres damaligen Wissenschaftsministers Björn Tümmler - ein starker Schritt für Kunst und Kultur im ganzen Land! Auch Hanna Naber hat am 24. Februar 2022 bei der Einbringung des Gesetzes anerkannt: „Mit dem vorliegenden Entwurf eines Kulturfördergesetzes kommt nicht auf einen Schlag mehr Geld ins System. Es ist kein finanzieller Befreiungsschlag. Wir schaffen aber ein solides Fundament und einen strukturellen Rahmen. ... Hierauf kann eine zukünftige Landesregierung gut aufbauen." Wahre Worte! Und da sie von der geschätzten SPD-Landtagspräsidentin Hanna Naber stammen, hätte die rot-grüne Landesregierung sie auch mal als Mahnung und Verpflichtung verstehen können - ja sogar müssen, sehr verehrter Wissenschaftsminister. Denn, meine Damen und Herren, das Kulturfördergesetz ist ein wichtiges Fundament für eine lebendige, für eine vielfältige und für eine zukunftsorientierte Kulturlandschaft. Aber die amtierende Landesregierung hat dieses gesetzliche Fundament nicht genutzt. Sie hat es nicht einmal betreten. Sie hat es zwei Jahre liegen lassen, und ich frage mich: Warum eigentlich? Das Gesetz wurde nicht evaluiert, es wurde nicht genutzt, es wurde auch nicht umgesetzt. Kein gesetzlich vorgesehener Kulturförderbericht, Herr Mohrs, keine gesetzlich vorgesehene Kulturkommission, kein gesetzlich vorgesehener organisierter Dialog mit den Kulturschaffenden - rein gar nichts nach über zwei Jahren! Eine Kleine Anfrage meiner Fraktion von der Kollegin Machulla hat dies noch einmal schriftlich bestätigt: Die Landesregierung hat schlicht nichts in Angriff genommen. Und das, obwohl genau diese Instrumente doch die Orientierung für Kulturförderung geben und Kulturförderung auch in Niedersachsen planbar machen. Diese Landesregierung das sehen wir auch an diesem Beispiel gestaltet leider nicht einmal das, was sie von der Großen Koalition übernehmen durfte. Besonders auffällig sind die Grünen: 2022, noch in der Opposition, wussten sie es auch damals, wie so oft, besser. Die Kollegin Viehoff ließ in ihrer Rede keinen Zweifel daran, dass sie das Gesetz für unzureichend hielt: Es beschreibe nur den Status quo, ändere nichts, bringe keine strukturellen Verbesserungen und sei auch finanziell zu schwach ausgestattet. Damals klang das sehr entschlossen. Aber was ist aus diesen Worten nun in Regierungsverantwortung übriggeblieben? Wo ist Ihr Einsatz für mehr Kulturförderung, den Sie 2022 so vehement eingefordert haben? Wo ist die angeblich so dringend notwendige Weiterentwicklung des Gesetzes? Wo sind die Verbesserungen, die Sie damals wollten? Jetzt, da die Grünen in Regierungsverantwortung sind: beredtes Schweigen - keine Umsetzung, keine Weiterentwicklung, keine Impulse. Die Grünen wussten 2022 alles besser, aber sie haben bis heute hier im Landtag nichts geliefert. Meine Damen und Herren, richtig ist: Ein Gesetz allein bringt noch keine Veränderung. Es muss gelebt, es muss überprüft und es muss weiterentwickelt werden. Darum fordern wir jetzt auch die Umsetzung, und zwar noch in dieser Wahlperiode. Dabei ist für uns die Unterstützung der Kommunen ein ganz entscheidender Punkt. Denn es sind die Städte und Gemeinden, die oft als Erste unter Sparzwängen leiden, und mit ihnen die kommunalen Kultureinrichtungen. Ich nenne ein Beispiel aus meinem eigenen Wahlkreis: In Göttingen leisten das Deutsche Theater und das Göttinger Symphonieorchester seit Jahrzehnten eine hervorragende Arbeit. Sie bringen anspruchsvolle Produktionen auf die Bühne, sie fördern junge Talente, und sie sind identitätsstiftend für eine ganze Region. Doch unter den Bedingungen kommunaler Haushaltszwänge geraten solche Einrichtungen zunehmend unter Druck. Dieses Thema gilt auch für Osnabrück und Lüneburg. Auch dort stehen die kommunalen Theater mit dem Rücken an der Wand. Die Gefahr ist real, dass Programme zusammengestrichen und Partnerschaften beendet werden müssen. Wir als CDU fordern deshalb eine gesetzliche Regelung, die es dem Wissenschaftsministerium erlaubt, mit Kommunen in finanziellen Schwierigkeiten gezielte und befristete Fördervereinbarungen abzuschließen, damit Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Orchester vor Ort erhalten bleiben - gerade dort, wo kommunale Mittel nicht ausreichend sind. Denn gerade bei den freiwilligen Leistungen wird doch in den Kommunen als Erstes weggestrichen. Gerade dort, wo doch Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt stattfinden, wird als Erstes gekürzt. Kulturpolitik beginnt nicht in den Ministerien, sie beginnt auf den Bühnen der Städte und Gemeinden in unseren Kommunen. Deswegen müssen wir da unterstützen. Meine Damen und Herren, Kulturpolitik ist immer auch Bildungspolitik. Kinder und Jugendliche, die Theater, Musik oder Kunst erleben, lernen nicht nur zuzuhören, sie entwickeln Empathie, Kreativität und ein Gespür für das Miteinander. So wachsen sie mit Werten auf, die unsere Gesellschaft doch zusammenhält: Respekt, Verantwortung, Teilhabe. Deshalb brauchen wir kulturelle Bildung als festen Bestandteil in Schule, Kita und Freizeit. Die kommunalen Einrichtungen leisten da enorm viel. Wieder als Beispiel: Das Deutsche Theater in Göttingen arbeitet mit Schulklassen zusammen. Das Symphonieorchester fördert junge Talente. Das ist in vielen Städten in Niedersachsen so. Das ist gelebte kulturelle Bildung, und die muss auch jetzt konkret unterstützt werden. Die Kultur ist aber auch Wirtschaftsfaktor, und zwar ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Festivals, Theater und Museen locken gerade jetzt im Frühjahr und Sommer die Menschen in die Städte und die Regionen zu Musikfestivals und zu Kultur auch draußen vor Ort. Sie beleben die Innenstädte und stärken die Gastronomie. Sie machen Niedersachsen insgesamt attraktiv, und das nicht nur für die Niedersächsinnen und Niedersachsen, sondern auch für Gäste und Touristen. Darum fordern wir eine ressortübergreifende Strategie zwischen Kultur- und Wirtschaftsministerium, um Kultur und Tourismus enger zu verzahnen. Es geht um Sichtbarkeit, es geht um Wirkung und um Wertschöpfung. Denn Kulturpolitik ist auch Wirtschaftspolitik - wenn man sie nur richtig macht. Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt ist die Weiterentwicklung des Gesetzes mit der Prüfung der Demokratieklausel. Kulturförderung ist kein Selbstzweck. Natürlich darf Kultur herausfordern, sie darf unbequem sein, sie darf kritische Denkanstöße geben. Aber eines darf sie nicht: Sie darf nicht für extreme politische Zwecke instrumentalisiert werden, weder von links noch von rechts, meine Damen und Herren. Der Staat muss hier sicherstellen, dass öffentliche Gelder nicht in Projekte fließen, die unsere Demokratie untergraben, sondern nur in solche, die sie stärken. Sehr geehrte Damen und Herren, Niedersachsen ist ein Kulturstandort mit Strahlkraft. Die Kultur braucht aber Verlässlichkeit, gerade von der Politik. Das Kulturfördergesetz aus der letzten Legislaturperiode war dazu ein wichtiger und richtiger Schritt. Jetzt braucht es aber konsequente Umsetzung und Anwendung des Gesetzes und eine kluge Weiterentwicklung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kultur ist nicht parteipolitisch, sie ist unsere gemeinsame Verantwortung. Unser Antrag soll deshalb die Debatte eröffnen und die Weiterentwicklung des Gesetzes, die sich offenbar auch Frau Naber und Frau Viehoff vor zweieinhalb Jahren so gewünscht haben, jetzt einleiten. Deshalb lassen Sie uns doch gemeinsam dafür sorgen, dass das Kulturfördergesetz in Niedersachsen ein Erfolg wird, so wie es bei der Einführung der Großen Koalition gedacht war! Dafür dient heute unser Antrag als Anstoß und als Weiterentwicklung für dieses Gesetz - für Niedersachsen und für die Kultur in Niedersachsen. Vielen Dank.

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