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Anna Bauseneick

CDU 10.09.2025 1:45 min Tagungsabschnitte 19/27

Kommunen entlasten - Zweckbindung bei der Förderung von Kinderbetreuungsplätzen abschaffen!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon interessant, wie hier gesagt wird, dass alles erledigt sei und dass alles auf einem guten Weg sei. Wir sprechen hier ausschließlich von RAT V. Wenn Sie das Antragsformular anschauen, dann erkennen Sie, dass gerade die Richtlinien, die Sie, Herr Mennen gerade angesprochen haben RIT und RAT, nicht davon erfasst sind, sondern es geht ausschließlich um RAT V und um nichts anderes. Es gibt Kommunen, die von den anderen Investitionsprogrammen profitiert haben, ebenfalls eine Umwandlung wollen und gerade nicht von diesem Antragsverfahren, auf das Sie verwiesen haben, erfasst werden. Das andere ist, dass es bei der Zweckbindungsunterbrechung um einen zweiten Antrag und nicht um einen kombinierten Antrag geht. Das heißt, diese Zweckbindungsunterbrechung für ein Jahr, die bisher ebenfalls möglich war, ist zwar auch noch parallel möglich, aber es braucht zwei Anträge. Wartet man auf den einen Antrag und dann noch auf den anderen Antrag? Wie kann man sich das in der Praxis vorstellen? Es ist doch absurd. Warum wird das an der Stelle nicht zusammengedacht und nicht tatsächlich eine Abhilfe in Gänze geschaffen, sondern letztendlich auch hier wieder nur eine Ausnahmeregelung für einen ganz konkreten einzelnen Fall geschaffen und nicht vollumfänglich, obwohl das Problem erkannt wurde? Herr Mennen, möchten Sie antworten? Nein. Okay. -

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