Daniela Behrens
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Beamtengesetzes
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ohne Brandschutz keine Sicherheit. Deswegen freue ich mich sehr, dass ich Ihnen heute einen Gesetzentwurf vorlegen kann, der den Brandschutz in Niedersachsen nachhaltig und langfristig stärkt. Der Gesetzentwurf ist das Produkt von vielen Monaten harter Arbeit, intensivsten Gesprächen mit verschiedenen Akteuren vor allem aus der Feuerwehr und den Kommunen. Viele Ideen wurden mit Praktikern gewälzt. Herausgekommen ist ein Produkt, das wichtige Weichen für die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren in Niedersachsen stellt und die Rahmenbedingungen sowohl für das ehrenamtliche als auch das hauptamtliche Engagement der Kameradinnen und Kameraden im Brandschutz nachhaltig verbessert. Wir setzen mit dieser Novelle zahlreiche Handlungsempfehlungen der Strukturkommission um und nehmen die Vorschläge von Praktikerinnen und Praktikern sowie Expertinnen und Experten auf und fügen sie in das Gesetz ein. Es war mir sehr wichtig, auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und den Landesfeuerwehrverband eng an diesen Arbeiten teilhaben zu lassen und sie in den Prozess einzubinden. Auch das sorgt dafür, dass diese Gesetzesnovelle in der Praxis echte Verbesserungen erzeugen wird. Dass wir nun mit dem Entwurf in die parlamentarische Beratung gehen können, ist ein großer Erfolg, insbesondere auch, weil es in der vergangenen Legislaturperiode nicht geklappt hat. Meine Damen und Herren, einzelne Punkte des Gesetzentwurfs möchte ich hervorheben. Das ist als Erstes die Einführung einer verpflichtenden Feuerwehrbedarfsplanung durch das Land. Wir gehen damit wichtige Schritte beim Aufbau eines ergänzenden überbehördlichen Brandschutzes. Das heißt konkret: Wir stellen zentrale Landeseinheiten, zum Beispiel zur Brandbekämpfung aus der Luft oder zur Vegetationsbrandbekämpfung, auf. Diese werden im Bedarfsfall die Kommunen unterstützen. Die Landkreise können ihrerseits zukünftig Feuerwehrbedarfsplanungen optional, bezogen auf die jeweiligen lokalen Risiken, erstellen. Eine verpflichtende Feuerwehrbedarfsplanung für die Kommunen haben wir im Gesetz nicht verankert. Die Modernisierung der Ausbildung für Feuerwehrangehörige ist ein zweiter wichtiger Punkt. Diese werden wir vorantreiben. Im Gesetzentwurf sind für den Ausbau der digitalen Aus- und Fortbildungsformate beim Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz rund 770 000 Euro pro Jahr zusätzlich vorgesehen. Auch das ist wichtig für die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren. Als ganz zentral für die Zukunft der Feuerwehren und auch als Zeichen der Wertschätzung empfinde ich die geplanten Freistellungsansprüche für Betreuerinnen und Betreuer von Kinder- und Jugendfeuerwehren. Die Kinder- und Jugendfeuerwehren nehmen derzeit eine unglaublich gute Entwicklung. Sie sind die größte Jugendbewegung in Niedersachsen mit ganz vielen Kindern und Jugendlichen, die sich in der Feuerwehr engagieren wollen. Es gibt nicht wenige Feuerwehren, die Wartelisten führen müssen, weil man nicht alle Kinder und Jugendlichen unterbringen kann. Die Betreuerinnen und Betreuer engagieren sich in diesem Bereich unfassbar. Diese engagierten Menschen möchten auch wir unterstützen und damit eine Freistellung ermöglichen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes und zur Nachwuchsgewinnung in der freiwilligen Feuerwehr. Wir stärken also nicht nur das Engagement von Kinder- und Jugendbetreuern, sondern stärken auch die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren. Hierfür sind im Entwurf 3 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Meine Damen und Herren, die Debatten bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs waren intensiv und in wenigen Fragen durchaus auch kontrovers. Diese will ich Ihnen nicht verschweigen. Ein kontrovers diskutierter Punkt ist die Erhöhung des Landesanteils am Feuerschutzsteueraufkommen. Diese zusätzlichen Mittel wird das Land in Fahrzeuge investieren, die den Kommunen im ganzen Land zur Verfügung gestellt werden. Durch die zentrale Beschaffung von Fahrzeugen wollen wir die Vereinheitlichung der Fahrzeugflotte erreichen. Das stärkt den örtlichen wie auch den überörtlichen Brandschutz. Diese zentrale Beschaffung spart Geld. Die Konditionen für Löschfahrzeuge werden günstiger, Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren für die Kommunen werden darüber hinaus erheblich erleichtert. Das Feuerschutzsteueraufkommen steigt zudem. Die Kommunen werden trotz des erhöhten Landesanteils faktisch in der Zukunft nicht weniger Geld zur Verfügung haben als jetzt. Auch das ist wichtig zu benennen. Ein weiterer Punkt in der Diskussion ist die gesetzliche Regelung zu dem Sondervermögen für die Kameradschaftspflege. Für diese sogenannten Kameradschaftskassen wird im Gesetzentwurf nun erstmals ein sicherer Rechtsrahmen geschaffen. Dabei weise ich ausdrücklich darauf hin: Das ist eine Kann-Regelung. Es handelt sich hierbei um eine Option, die die Kommunen ziehen können, und um keine Verpflichtung. Wir haben hier einen Wunsch der Feuerwehren aufgenommen, die sich hierzu mehr Sicherheit wünschen. Ein emotionaler Punkt in den Feuerwehren, der in den vielen Veranstaltungen der letzten Wochen und Monate mir und ‑ ich bin mir sicher ‑ auch vielen der Abgeordneten hier im Landtag vorgetragen wurde, ist das Thema „neue Feuerwehruniform“. Das wird im Gesetz nicht geregelt, meine Damen und Herren. Die Umstellung der Feuerwehrkleidung, ein Projekt des Landesfeuerwehrverbandes, soll über die Neufassung der Feuerwehrverordnung geregelt werden. Die Entscheidung darüber, ob oder wann sie auf neue Feuerwehruniformen umstellen möchten, liegt weiterhin in der Zuständigkeit der Kommunen. Sie ist freiwillig, es gibt keine Pflicht zur Einführung einer neuen Uniform. Meine Damen und Herren, Sie wissen, in Berlin ist es durchaus üblich, gute Namen für Gesetze zu finden, und ich finde, wenn man sich daran ein Vorbild nehmen möchte, dann kann man diesen Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute hier vorlegen, auch „Feuerwehrstärkungsgesetz“ nennen. Denn es ist wirklich ein Gesetzentwurf, der die Feuerwehren und vor allen Dingen auch die Kommunen für die nächsten Jahre stärkt und unterstützt. Das ist auch deswegen wichtig, weil wir nicht nur durch die Hochwasserlage gesehen haben, wie wichtig die Feuerwehren auch als Grundgerüst des Katastrophenschutzes sind. Wenn Sie sich den gestrigen schrecklichen Unfall in der Chemiefabrik in Braunschweig angesehen haben, dann können Sie nur wirklich sehr zufrieden sein, dass wir gute, engagierte Feuerwehrleute ‑ ehrenamtliche wie hauptamtliche ‑ haben. Das Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, bestmögliche Arbeitsbedingungen für die Feuerwehren und einen sicheren Rechtsrahmen zu schaffen und vor allem auch den Nachwuchs für die Zukunft zu stärken. Ich freue mich auf die Debatte mit Ihnen allen im Ausschuss, und ich freue mich auch, wenn wir möglichst zügig zum Beschluss dieses wichtigen Gesetzes kommen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
