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Daniela Behrens

SPD 14.12.2023 9:16 min Tagungsabschnitte 19/12

Wie steht die Landesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts?

Landesregierung Frau Ministerin Behrens gemeldet. Bitte schön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bundesebene sieht vor, ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht zu schaffen und es damit auch an die Erfordernisse einer modernen Einwanderungsgesellschaft, die Deutschland ist, anzupassen. Hintergrund ist, dass das bisherige deutsche Staatsangehörigkeitsrecht nicht ausreichend darauf ausgerichtet ist, die Bedürfnisse von Menschen mit Einwanderungsgeschichte angemessen zu berücksichtigen und Anreize für Integrationsleistungen zu setzen. Durch die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sollen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um Einbürgerungsbewerberinnen und ‑bewerbern mit der Einbürgerung eine umfassende Teilhabe und Mitwirkung zu eröffnen. So sieht der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts unter anderem die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit und eine Vereinfachung des Weges zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit vor, indem die erforderliche Aufenthaltsdauer im Inland künftig verkürzt werden soll. Eine Einbürgerung soll somit künftig in der Regel nach fünf Jahren möglich sein. Die Niedersächsische Landesregierung unterstützt die beabsichtigte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Es handelt sich hierbei um eine wichtige Änderung im Sinne der Menschen, die sich hier aktiv einbringen, hier ihren Lebensmittelpunkt haben und schon lange in Deutschland leben und sich hier engagieren. Die Reform hilft den Frauen und Männern, die integriert sind, die hier leben und arbeiten, oft auch hier geboren sind, aber von politischer Mitbestimmung und gesellschaftlicher Mitgestaltung ausgeschlossen sind, weil sie keinen deutschen Pass besitzen. Für diese Menschen ist das Gesetz ein wichtiges Signal: Ihr gehört zu uns, ihr seid Teil unserer Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten! Daher stellen die neuen Regelungen ein faires Angebot für Menschen dar, die hier seit Langem leben und ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft sind. Darüber hinaus werden auch viele Deutsche profitieren: Sie verlieren nicht länger ihre deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit dazu nehmen. Ohne Einwanderungen in den Arbeitsmarkt ‑ auch das gehört dazu ‑ werden wir in Deutschland künftig nicht auskommen. Deswegen brauchen wir Menschen, die nach Deutschland kommen, hier arbeiten und Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Daher ist natürlich auch vor diesem Hintergrund das Staatsangehörigkeitsgesetz in einer novellierten Form ein wichtiger Punkt, um genau das zu erreichen. Gleichzeitig ist eines völlig klar: Personen mit antisemitischer, rassistischer oder sonstiger menschenverachtender Einstellung können keinen Anspruch auf Einbürgerung haben. Daher begrüße ich, dass ein entsprechender Passus in die Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts aufgenommen wurde, nämlich in § 10 Abs. 1 Satz 3. Dieser Absicht folgend, hat die Konferenz der Innenminister und Innenministerinnen der Länder in der vergangenen Woche beschlossen, das Bundesministerium des Innern und für Heimat um Prüfung zu bitten, ob neben diesem Ausschlussgrund für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auch ein korrespondierender Verlustgrund in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufgenommen werden kann. Und auch bei Mehrstaatern, die wegen der Bildung terroristischer Vereinigungen oder einer sonstigen schweren staatsgefährdenden Straftat rechtskräftig verurteilt werden, müssen alle erforderlichen rechtlichen Möglichkeiten geprüft und genutzt werden, damit diese Person ihre deutsche Staatsangehörigkeit verliert. In solchen Fällen wird unser wehrhafter Rechtsstaat klare Grenzen ziehen und konsequent gegen diese Personen vorgehen. Dieses haben wir mit dem Beschluss auf der IMK bekräftigt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung hat in der 1016. Sitzung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten des Bundesrates am 5. Oktober dieses Jahres insgesamt vier Anträge gestellt, die alle in die Ausschussempfehlung und in die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf aufgenommen worden sind. Dabei geht es im Einzelnen um folgende Anträge: Erstens: Für rechtswidrig erteilte Beibehaltungsgenehmigungen soll es bei der bestehenden Rücknahmemöglichkeit bleiben. Mit dem sofortigen Entfall der Möglichkeit zur Rücknahme einer rechtswidrigen Beibehaltungsgenehmigung wird die oder der Täuschende bessergestellt als diejenige Person, die im Rahmen der Einbürgerungsverfahren nicht getäuscht hat und vor Inkrafttreten des modernisierten Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit wegen Versagens einer Beibehaltungsgenehmigung verloren hat. Auch wenn diese Besserstellung angesichts der tatsächlichen Zahlen wohl eher theoretischer Natur ist, sollte sie aus grundsätzlichen Erwägungen verhindert werden. Der zweite Antrag Niedersachsens hat sich mit dem Vorschlag zur Neubekanntmachungserlaubnis beschäftigt. Die Neubekanntmachungserlaubnis bezieht sich auf die ab dem vollständigen Inkrafttreten geltende Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Da dies jedoch abhängig von der Bekanntmachung des Vorliegens der technischen Voraussetzungen für eine Datenübermittlung in den Verfahren zur Sicherheitsprüfung nach § 37 Abs. 2 ist, kann derzeit kein eindeutiger zeitlicher Bezugspunkt für die Neubekanntmachungserlaubnis getroffen werden. Die Neubekanntmachungserlaubnis wäre daher nicht ausführbar und sollte gestrichen werden. Der dritte Antrag Niedersachsens ist im Hinblick darauf gestellt worden, dass es den kommunalen Staatsangehörigkeitsbehörden auch möglich sein muss, die Neuregelungen im Rahmen der Einbürgerung umsetzen zu können. Dazu braucht es eine gewisse Vorbereitungszeit, um vor Ort die fachlichen, aber auch die personellen Voraussetzungen schaffen zu können. Daher ist ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes dringend notwendig ‑ das ist der Vorschlag aus Niedersachsen gewesen, der angenommen worden ist ‑, um natürlich auch die kommunalen Staatsangehörigkeitsbehörden in die Lage zu versetzen, dieses neue novellierte Gesetz vernünftig ausführen zu können. Wir haben vorgeschlagen, dass das Gesetz frühestens drei Monate nach dessen Verkündigung in Kraft treten soll. Ziel ist, dass die Staatsangehörigkeitsbehörden genügend Vorlaufzeit haben, um beispielsweise organisatorische Vorbereitungen, wie die Überarbeitung von Antragsformularen und Informationen für Antragstellende, durchzuführen. Der vierte Antrag Niedersachsens zum Gesetzentwurf beschäftigt sich mit dem § 37. Dabei geht es um ein einheitliches, digital abzuwickelndes Beteiligungsverfahren zur Verbesserung und Beschleunigung der Sicherheitsüberprüfung. Der Änderungsantrag aus Niedersachsen sieht vor, dass die Länderbeteiligung frühzeitig passiert, damit wir bei der Einführung des neuen Verfahrens zur Beteiligung der Sicherheitsbehörden des Bundes, aber auch der Länder alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen können, damit der Zeitpunkt zum Inkrafttreten auch passieren kann. Das waren die vier Änderungsanträge. Zu Frage 2: Eine Einbürgerung führt dazu, dass Ausländerinnen und Ausländer, die bereits gut integriert sind, aktiv das gesellschaftliche Zusammenleben mitgestalten können, was ihnen vorher zum Teil verwehrt gewesen ist. Somit ist die Einbürgerung zentral für eine echte und gelingende Integration dieser Menschen. Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist also ein weiterer wesentlicher Schritt für eine offene und zukunftsorientierte Einwanderungs- und Integrationspolitik. Es ist ein zentraler Baustein, die richtigen Rahmenbedingungen für eine wirkliche Teilhabe und Mitwirkung zu schaffen und den Bedürfnissen der Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten und hier integriert sind, angemessen Rechnung zu tragen. Zu dieser Teilhabe gehört zum Beispiel auch das aktive und passive Wahlrecht, das einem erst durch die Übernahme der Staatsangehörigkeit zusteht. Zu Frage 3: Die Anzahl der Anträge auf Einbürgerung wird vermutlich steigen. Davon gehen wir aus. Insbesondere durch die Aufgabe des Grundsatzes der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird ein wesentliches Hindernis für die Einbürgerung vieler Ausländerinnen und Ausländer beseitigt. Das Einbürgerungsverfahren wird nicht nur aufgrund der hiermit eingeführten Verfahrenserleichterungen attraktiver. Auch die Tatsache, dass Ausländerinnen und Ausländer nach der Rechtsänderung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, ohne den Bezug zu ihren Herkunftsländern durch die Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit komplett zu kappen, wird zu mehr Einbürgerungsanträgen pro Jahr führen. Wie sich die Anzahl der jährlichen Einbürgerungsverfahren nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts aber tatsächlich entwickelt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös konkret für Niedersachsen beziffert werden. Aber wir gehen von einem starken Anstieg der Anträge aus. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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