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Christian Meyer

13.12.2022 2:00 min Tagungsabschnitte 19/3

Task-Force Energiewende - Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich beschleunigen

vor Verwaltungsgerichten, einzuschränken, damit diese 200 Tage dann auch Realität werden? (Beifall bei der CDU) Christian Meyer, Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Vielen Dank für die Frage, Herr Thiele, die Sie gestellt haben. Beim LNG-Terminal ist keinerlei Klagerecht eingeschränkt worden. Übrigens lesen Sie gerade - weil Sie mir vorgeworfen haben, ich würde den Umweltverbänden hinterherlaufen - in der Braunschweiger Zeitung, dass der BUND jetzt überlegt zu klagen, obwohl ich aus meiner Sicht sehr hohe Umweltstandards habe. Die Klagemöglichkeiten sind ja durch das LNG-Beschleunigungsgesetz an keiner Stelle beschnitten worden, auch nicht die Umweltziele. (Laura Hopmann [CDU]: Aha! Ulf Thiele [CDU]: Natürlich sind sie das! Das ist doch falsch!) Das einzige, was weggefallen ist, ist die Umweltverträglichkeitsprüfung und - das ist etwas, was ich mir auch bei der Windenergie vorstellen kann - - - (Ulf Thiele [CDU]: Das ist doch falsch! In dem Verfahren sind die Einspruchsrechte reduziert!) Wollen Sie nicht die Antwort hören? Sie kennen doch das LNG-Beschleunigungsgesetz. Da ist an keiner Stelle eine Klageeinschränkung erfolgt. Natürlich können die klagen! (Ulf Thiele [CDU]: Doch! Durch die zeitliche Komprimierung! Das wissen Sie doch!) - Ja, die Fristen für die Beteiligungsverfahren sind verkürzt worden. (Ulf Thiele [CDU]: Ja!) Wir haben übrigens trotzdem 300 Einwendungen gehabt, die wir in den Behörden alle einzeln abgearbeitet haben. (Ulf Thiele [CDU]: Machen Sie das bei Windenenergie auch?) Das ist etwas, was ich mir bei der Windenergie auch vorstellen kann, nämlich dass man bestimmte Verfahrensschritte, die dort sind, zusammenlegt und gemeinsam macht. Ich habe auch gesagt, dass wir gerade in Verhandlungen mit dem Bund und der EU sind. Wenn die Kommunen jetzt Windkraftvorranggebiete fachlich ausweisen, dann haben sie schon bestimmte Vorprüfungen gemacht. Um ein Beispiel zu nennen: Wenn man jetzt die Gebiete ausweist, da ein Rotmilan ist und man ein Windkraftvorranggebiet hat, dann muss man das nicht noch einmal prüfen und eine artenschutzrechtliche Prüfung machen, sondern man hat die bei dieser Vorprüfung schon gemacht. Die EU nennt das „Go-To-Areas“. Das sind die Vorranggebiete für den Ausbau der Erneuerbaren. Das ist auch ein Anreiz, dass wir da schneller werden müssen. Wir müssen in Deutschland lernen, dass wir nicht alles doppelt und dreifach prüfen können, sondern wir müssen einmal den Artenschutz korrekt prüfen und nicht alles immer hintereinander machen. Das ist sicherlich auch ein Teil einer vernünftigen Verfahrensbeschleunigung, den wir brauchen und wofür ich mir dann auch eine breite Zustimmung im Parlament wünsche. Denn vorhin habe ich mir auch anhören müssen, was es jetzt alles an Einschränkungen und großen Gefahren bei den Umweltstandards beim LNG-Terminal gibt, den die CDU ja eigentlich immer befürwortet hat. Ich kann dazu für unsere Genehmigungsbehörden nur noch einmal sagen: Wir haben alles abgearbeitet. Es gibt keinen Umweltrabatt. Den wird es auch in Zukunft nicht geben. Aber man kann trotzdem einfacher und schneller werden. Danke schön.

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