Christian Meyer
Wann ist mit einem aktiven Wolfsmanagement in Niedersachsen zu rechnen?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Umweltminister Meyer. Herr Minister Meyer, bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung arbeitet auf verschiedenen Ebenen an der Weiterentwicklung des Wolfsmanagements und berichtet hierzu auch regelmäßig im Parlament. Zuletzt habe ich den Umweltausschuss des Landtags ausführlich über den Verlauf des Dialogforums „Wolf und Weidetierhaltung“ und die niedersächsischen Vorschläge für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement informiert. Auch wenn die Rückkehr eines heimischen Raubtiers eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes ist, führt die Rückkehr zu erheblichen Konflikten und auch Schäden bei der Weidetierhaltung von Schafen, Rindern und Pferden. Bei dem Dialogforum „Wolf und Weidetierhaltung“, welches zuletzt am Dienstag getagt hat, gab es einen großen Konsens ‑ das hat uns sehr gefreut ‑, dass für ein konfliktarmes Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltung der Herdenschutz eine zentrale Rolle spielt. Eine Ausrottung des Wolfs wurde von keinem Teilnehmer gefordert. Auch die Umweltverbände WWF und NABU erklärten ‑ das hat mich sehr gefreut -, dass sie das von der Landesregierung vorgestellte regional differenzierte Eingreifen mittragen, wenn dies von Bund und EU ermöglicht wird. Dieser breite Konsens von landwirtschaftlichen, Jagd- und Umweltverbänden nach jahrelangem fehlenden Dialog und Streiten vor Gericht hat mich und Agrarministerin Miriam Staudte sehr gefreut. Endlich kommt mehr Sachlichkeit und Kompromissbereitschaft in die Wolfspolitik. Wie beim „Niedersächsischen Weg“ danke ich allen Verbänden für das Aufeinanderzugehen, damit wir beides erreichen: ein möglichst konfliktarmes Miteinander von Wolf und Weidetierhaltung, wie es in den Koalitionsverträgen in Niedersachsen und auf Bundesebene steht. Die Landesregierung steht klar an der Seite der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, die eine wertvolle Arbeit in den Bereichen Deichschutz, Naturschutz und Landschaftspflege leisten, und unterstützt die Herdenschutzbemühungen. Dass die Landesregierung hier nicht nur Lippenbekenntnisse abgibt, sondern tatsächlich handelt, wird dadurch deutlich, dass im Sommer zusätzlich 3,7 Millionen Euro für den Herdenschutz und für Entschädigungen bei Wolfsrissen bereitgestellt wurden. Die durch die Vorgängerregierung für 2023 eingestellten knapp 3 Millionen Euro waren nicht ansatzweise ausreichend, um den diesjährigen Bedarf bei der Herdenschutzförderung zu decken. Wenn die Landesregierung nicht nachgesteuert hätte, wären viele Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dieses Jahr leer ausgegangen und hätten keinen Herdenschutz umsetzen können. Auch hier ‑ und das hat mich gefreut ‑ haben sich die landwirtschaftlichen Verbände und die Umweltverbände gemeinsam beim Land erfolgreich für die Aufstockung der Herdenschutzmittel für unsere Landwirte, für die Weidetierhalter eingesetzt. Mit rund 7 Millionen Euro wird Niedersachsen dieses Jahr so viel Geld für Herdenschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen wie kein anderes Bundesland. Das war auch Thema im Dialogforum: Was zahlen andere Länder für den Herdenschutz? - Wir würden uns wünschen, dass Bund und EU uns dabei stärker unterstützen. Die CDU-Fraktion muss sich die Frage stellen lassen, wieso sie in der Vergangenheit einen Haushalt beschlossen hat, der in der mittelfristigen Finanzplanung für 2024 etc. trotz steigender Wolfszahlen und Herdenschutzmaßnahmen 2 Millionen Euro weniger zur Prävention von Wölfen vorgesehen hatte. Es ist gut, dass das mit dem neuen Haushalt jetzt hoffentlich korrigiert wird. Das passt nicht zusammen mit Ihren neuen Forderungen nach mehr Geld für den Herdenschutz. Sehr gefreut hat uns auch der auf breite Zustimmung gestoßene Vorschlag des Schafhalterverbandes ‑ er wurde am Dienstag vorgestellt und auch schon in den Arbeitsgruppen diskutiert ‑, die jetzige oft sehr umständliche und bürokratische Einzelförderung für Zäune und Herdenschutz auf eine Pauschale ‑ wie in Sachsen ‑ umzustellen. Mein Vorschlag, sie an den Deichen wegen der großen Aufwendungen und der hohen Bedeutung der Deiche für den Küstenschutz ‑ ich bin schließlich auch Küstenschutz- und Deichschutzminister ‑ etwas höher ausfallen zu lassen, ist ebenfalls auf breite Zustimmung gestoßen. Auch das war ein Ergebnis der auf Wunsch der Tierhalter und Umweltverbände extra eingerichteten Arbeitsgruppe Deiche. Denn bei den Deichen gibt es besondere Herausforderungen, und ihr Schutz hat eine besondere Bedeutung. Damit haben wir in Niedersachsen nach noch nicht einmal einem Jahr Dialogforum schon einen Kompromisskorridor zum Thema „Weidetierhaltung und Wolf“ gefunden. Der Wolf wird in Niedersachsen bleiben, die Weidetierhaltung müssen wir weiter stärken und unterstützen, und ‑ das ist das Neue ‑ wir müssen in Regionen mit hohen Nutztierschäden trotz gutem Herdenschutz schneller und unbürokratischer handlungsfähig werden. Ein weiterer wichtiger Punkt, der im Dialogforum „Wolf und Weidetierhaltung“ am Dienstag auch diskutiert wurde, ist der Umgang mit Wölfen, die für erhebliche Nutztierschäden verantwortlich sind. Die bisherigen Regelungen sind nicht praxistauglich genug. Ich habe mich bei den Umweltministerkonferenzen ‑ gleich bei meiner ersten in Goslar war ich mit Schafhaltern im Dialog; eine weitere fand im Frühjahr in Bonn statt ‑ im Kreis meiner Kollegen entschieden für Änderungen eingesetzt. Es ist kein Geheimnis, dass wir ohne mein Einwirken auf die Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern, in denen es nicht so viele Wölfe gibt, nicht den einstimmigen Beschluss auf der Frühjahrs-UMK hinbekommen hätten, dass der Bund auf der nächsten UMK im Herbst konkret liefern muss - und nicht erst 2026 oder noch später. Ich danke meinen Kollegen dafür, dass wir diesen Beschluss einstimmig gefasst haben. Es ist auch richtig, dass wir auf der November-UMK ‑ Sie fragen ja nach dem Zeitpunkt ‑ endlich Beschlüsse fassen müssen, die es uns ermöglichen, ein regional differenziertes Handeln umzusetzen. Ich bin dem Ministerpräsidenten Stephan Weil sehr, sehr dankbar, dass er dieses für Niedersachsen wichtige Thema auch nach Brüssel und auf die Ministerpräsidentenkonferenz getragen hat, die ebenfalls einstimmig den Beschluss gefasst hat ‑ da sind auch CDU-Ministerpräsidenten dabei ‑, sich bei der EU stärker für mehr regionale Handlungsmöglichkeiten einzusetzen. Sie sehen, diese Landesregierung handelt beim Bund und bei der EU erfolgreich. Nette Worte der Kommissionspräsidentin zum Wolf oder das Fordern neuer Daten zum Wolf, wie Sie es jetzt gemacht haben, reichen nicht aus, solange die gleichen EU-Behörden ‑ Herr Thiele, hören Sie zu! Die EU-Kommission führt immer noch ein Pilotverfahren gegen Deutschland wegen der sechs Abschüsse in Niedersachsen in der letzten Legislaturperiode. Sie zweifelt an, dass diese Entnahmen rechtmäßig gewesen sind. Wenn die EU ihren Worten Taten folgen lässt, dann lässt sie das wenigstens zu. Die Einstellung des Pilotverfahrens wegen der Entnahme der Problemwölfe ‑ die wir akzeptieren, die die Umweltverbände akzeptieren ‑ wäre ein gutes Zeichen, um klarzustellen, dass wir regional differenziert handeln können. Wenn Sie mit Ihrem Einfluss dafür sorgen könnten, dass die EU das Verfahren gegen Deutschland einstellt, dann könnten wir viel besser, schneller und rechtssicherer handeln. Bitte! Der Minister beantwortet die Fragen, und jede Fraktion kann fünf Zusatzfragen stellen. Denn die Einstellung des Pilotverfahrens der EU und die öffentliche, verbindliche Aussage, dass ein regional-differenziertes Handeln europarechtskonform ist, würde uns sehr weiterhelfen. Wir haben in Niedersachsen im Koalitionsvertrag vereinbart: „Mit allen befassten Organisationen und Verbänden führen wir einen institutionalisierten Dialog ‚Weidetierhaltung und Wolf‘ zu Wolfsmanagement, Herdenschutz und der Weidetierhaltung führen. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren sowie dem Bund und der Europäischen Kommission werden wir einen Aktionsplan, Weidetierhaltung und Wolf‘ erstellen. Zur realitätsgetreuen Abbildung“ - das ist der Punkt, der hier gefordert wird - „der Wolfspopulation in Niedersachsen werden wir das umfassende Monitoring fortsetzen.“ Alle Seiten loben, dass Niedersachsen eines der besten Monitorings unter den Bundesländern hat und wir, dank der Landesjägerschaft, auch sehr aktuell die Daten liefern. Im Koalitionsvertrag heißt es weiter: „Wir werden alle Säulen eines zukunftsfähigen Wolfsmanagements angemessen finanziell und personell ausstatten und weiter bedarfsgerecht professionalisieren, und auch bei weiter steigendem Wolfsbestand handlungsfähig zu bleiben und Konflikte zu minimieren. Wir arbeiten an einem Konzept der Bundesregierung für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement mit. Wir unterstützen die aus Sicht von Natur- und Tierschutz wertvolle Weidetierhaltung in besonderem Maße.“ Damit schließen wir an das an, was im Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht. Auch dort heißt es, dass ein Dialog stattfinden und die Monitoringstandards überarbeitet werden sollen, um die Zahl der Wölfe in Deutschland realitätsgetreu abbilden zu können. Und dann heißt es dort: „[Wir] wollen den Ländern“ - damit meint der Bund die Bundesländer - „europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen.“ Wir begrüßen, dass endlich Bewegung beim Bund vorhanden ist. Den Bundesländern muss endlich das im Koalitionsvertrag auf Bundesebene versprochene europarechtskonforme, regional differenzierte Bestandsmanagement ermöglicht werden. Unser Ziel ist dabei ein Bestandsmanagement, das ermöglicht, der Situation vor Ort angemessen schnell und praxisnah handlungsfähig zu werden. Darüber haben wir in den Arbeitsgruppen des Dialogforums diskutiert. Es soll ein lernendes, praxistaugliches System sein, das die Situation der Nutztierschäden und den Herdenschutz regional berücksichtigt. Ziel ist der bessere Schutz der Weidetierhaltung vor dem Wolf. In Regionen mit mehreren Rudeln und einer hohen Wolfsdichte, in der der Herdenschutz gut funktioniert, wäre kein Eingreifen nötig. In Bereichen, in denen es trotz guter Herdenschutzmaßnahmen zu vielen Rissen kommt, muss es im Rahmen eines Bestandsmanagements möglich sein, einzugreifen und Wölfe zeitlich befristet und räumlich eingegrenzt zu entnehmen, um Schäden und Risse zu minimieren und zu verhindern, dass Wölfe sich an das Reißen von Nutztieren gewöhnen. Dieses regionale Eingreifen wäre etwas, was schnell passieren kann. Es wäre keine generelle Bejagung mit festen Abschussquoten, sondern ein differenziertes Handeln in einer Region mit einer besonderen Nutztierschadensproblematik. An dem von Ihnen angesprochenen Fall im Landkreis Stade, bei dem 55 Schafe vom Wolf getötet und weitere 30 verletzt wurden, lassen sich die Probleme der jetzigen Regelungen exemplarisch erläutern. Wobei hier noch eine Bemerkung zum Herdenschutz gemacht werden muss. In der Anfrage war es ja noch unsicher, aber inzwischen hat die Rissbegutachtung der Landwirtschaftskammer festgestellt, dass der Herdenschutz beeinträchtigt war: Das Tor war nicht ausreichend wolfsabweisend geschützt, und es gab entlang des Zauns sogenannte Einsprunghilfen in Form von Baumstümpfen. Der Herdenschutz wird daher als nicht vollständig, sondern „beeinträchtigt“ gewertet. Das führt aber nicht dazu, dass der Landwirt keine vollständige Entschädigung bekommt. Diese erhält er für den erfolgten Schaden. Aber damit wäre für diesen Fall keine Überwindung eines zumutbaren Herdenschutz gegeben ‑ Nein, das ist die Auslegung der Landwirtschaftskammer. Die entscheidet in Niedersachsen, ob es einen vollständigen, einen beeinträchtigten oder keinen Schutz gab. Ich lasse die Mitarbeiter*innen der Landwirtschaftskammer nicht im Regen stehen, weil Sie da eine andere Einschätzung haben. Aber auch wenn ein funktionierender Herdenschutz gegeben wäre ‑ auf dieses Problem weisen wir gegenüber dem Bund hin-, dürfen wir ‑ so besagen es die Rechtsprechung des OVG Lüneburg und viele Gutachten ‑ nur ein konkret identifiziertes Individuum oder ein konkret identifiziertes Rudel, das mehrfach ‑ und das bedeutet: mindestens zwei Mal ‑ einen Schutz überwunden hat, mit einer Abschussgenehmigung entnehmen. In diesem Fall konnte anhand der Genetik zwar ein männlicher Wolf identifiziert werden. Da dieser aber bislang nirgendwo auffällig war, in keiner Kartei steht und auch keinem Rudel zuordenbar war, sind die beiden Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes nicht erfüllt gewesen. Deshalb appellieren wir an den Bund, dieses Gesetz so zu ändern, dass es möglich ist, wenn es, wie in diesem Fall, erhebliche Schäden gibt, regional differenziert und schnell zu handeln, und dass nicht abgewartet werden muss, bis ein Wolf mehrfach erwischt wurde. Es muss darum gehen, dass die Zahl der Schäden das Kriterium wird, wenn es zu Maßnahmen kommen soll, damit dort endlich eingegriffen werden kann. Das ist auch das Ergebnis der beiden Gutachten, die Sie in der Anfrage zitieren. Das Gutachten der FDP-Bundestagsfraktion sagt eindeutig, dass der Bund auch schon nach der jetzt geltenden Rechtslage mehr machen könnte: Er könnte den Ländern ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen. Aber die Länder können es nicht. Wenn Sie dem Gutachten nicht glauben wollen, dann fragen Sie den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Der hat, auch im Auftrag der FDP, ein umfangreiches Gutachten zur Bayerischen Wolfsverordnung erstellt. In diesem Gutachten kann man an mehreren Stellen nachlesen, dass das, was Bayern in Sachen Abschuss usw. macht, komplett europa- und bundesrechtswidrig ist. - Wir halten uns an Recht und Gesetz! Sie zitieren mehrere Urteile aus Niedersachsen. Ich weise darauf hin, dass in Bayern bislang alle Abschüsse, die dort versucht worden sind, vor Gericht gescheitert sind. Die können mir nicht erzählen, dass sie mit sechs oder sieben Wölfen einen guten Erhaltungszustand erreicht hätten. Da sind wir in Niedersachsen auf einem anderen und einem besseren, einem rechtssicheren Weg. deshalb haben wir diesen Weg hier skizziert. Der Staat muss endlich handlungsfähig werden, auch um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten. Ein solches Vorgehen ‑ regional differenziert und unabhängig von der Individualisierung zu handeln; ich bin froh, dass die Umweltverbände da mitgehen ‑ wäre etwas, wodurch wir schnell die Handlungsfähigkeit des Staates zeigen könnten. Wir wollen nämlich nicht darauf warten, dass eine Änderung der FFH-Richtlinie erfolgt. Sie wissen, dass das in der EU einstimmig passieren muss. Wir sehen vielmehr die Möglichkeit als gegeben an, das skizzierte regional differenzierte Modell von Entnahmen bei erheblichen Nutztierschäden auch national umzusetzen. Die beiden Rechtsgutachten bestätigen uns darin, dass wir diese Möglichkeiten unabhängig von der Individualisierung erhalten können. In dem Sinne setzen wir uns beim Bund dafür ein, dass das bis zur UMK auch geklärt wird. Nun komme ich zu den Fragen im Einzelnen. Zu Frage 1, zur Übersendung der Proben. Die Proben des Nutztierschadens im Landkreis Stade sind am Freitag, den 1. September 2023 im Wolfsbüro des NLWKN eingegangen. Sie wurden am Montag, den 4. September 2023 per Post versendet und die Analyse als eilig und dringend beauftragt. Einen Tag später, am 5. September 2023, sind die Proben beim Senckenberg-Institut eingegangen. Das Ergebnis der Individualisierung ‑ also der genetischen Probe ‑ lag dem Wolfsbüro des NLWKN sechs Tage nach Eingang am 11. September 2023 vor und wurde umgehend veröffentlicht. Unabhängig von der Genetik wurde durch die Rissbegutachter der Landwirtschaftskammer schon vor Ort der Wolf als Verursacher des Schadens festgestellt und damit die Möglichkeit des Schadensausgleichs gegeben. - Wie Sie wissen, warten wir nicht ab, bis ein Wolf individualisiert ist, sondern wenn die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer sagen, dass es ein Wolf war, zahlen wir innerhalb von drei bis fünf Tagen - das ist auch der Schnitt, den wir im Forum haben ‑ den Schadensausgleich an den Landwirt. Frage 2: Wird sich die Landesregierung an dem vorbenannten Gutachten der FDP-Bundestagsfraktion orientieren und sofort ein regional differenziertes Bestandsmanagement beim Wolf einführen und umsetzen? Das Gutachten zu den Möglichkeiten der Umsetzung des Koalitionsvertrags auf Bundesebene im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion kommt zu dem Schluss, dass der Bund durchaus die Möglichkeit hätte, den Bundesländern ein regional differenziertes Bestandsmanagement zu ermöglichen. Das Gutachten ‑ das ich mit Interesse gelesen habe ‑ sagt aber ebenso wie das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, dass ein Alleingang eines Bundeslandes nicht möglich ist. Auch stellt es klar, dass, wie im Koalitionsvertrag auf Bundesebene angelegt, nur der Bund den Ländern die Möglichkeiten eines regional differenzierten Handelns ‑ über das hinaus, was wir über Problemabschüssen machen können ‑ geben kann. Ich zitiere dazu das Zwischenfazit auf Seite 27 des Gutachtens: „Eine hierauf aufbauende Entnahmeregelung“ - also eine regional differenzierte - „wäre aber wegen der Vorgabe, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen und der nationalen Population durch eine Ausnahme nicht verschlechtern darf, dem Bund vorbehalten; zur Beurteilung des Erhaltungszustands auf beiden Ebenen als Grundlage für Entnahmen ist letztlich nur der Bund in der Lage.“ Und in Richtung EU sagt das Gutachten, dass, solange dort keine Rechtsänderung erfolgt, wolfsfreie Zonen oder eine Bejagung weiterhin nicht möglich sind, sondern lediglich Ausnahmen, regional differenziert: „Darüber hinaus darf sich der Erhaltungszustand der lokalen wie der nationalen Populationen durch eine Ausnahme nicht verschlechtern. Des Weiteren haben die mitgliedstaatlichen Behörden in jedem konkreten Einzelfall darzulegen ‑ und zwar anhand von fundierten wissenschaftlichen Daten ‑, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme vorliegen. Schließlich muss dargelegt werden, dass die Ausnahme geeignet ist, das ‑ durch den Mitgliedstaat zu bestimmende ‑ vorgegebene Ziel zu erreichen. Pauschale Abschussgenehmigungen kommen damit nicht in Betracht.“ Das ist ein Zitat aus dem Gutachten, das Sie in der Anfrage angeführt haben. Das ist die Rechtslage. Nach der FFH-Richtlinie geht nur eine Ausnahme. Aus unserer Sicht muss man nicht konkret ein Tier identifizieren, aber es geht nur als Ausnahme zur Abwehr starker landwirtschaftlicher Schäden. Deswegen hält von Ihnen zitierte Gutachten auch fest, auf Seite 31: „Zugleich muss ein wesentliches Kennzeichen dieses Managements die Erkenntnis sein, dass der Wolf mittlerweile Bestandteil unserer Kulturlandschaft ist und dies auch auf Dauer bleiben wird. Letztlich wird ein Bestandsmanagement für den Wolf von dem Anliegen getragen sein müssen, ein dauerhaftes und möglichst spannungsfreies Miteinander von Mensch und Wolf zu verwirklichen.“ Neben dem von Ihnen angesprochen Gutachten gibt es aktuell ein weiteres Gutachten, welches sich mit den Handlungsoptionen der Bundesländer und des Bundes befasst. Die FDP hat den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages um eine rechtliche Einschätzung der Bayerischen Wolfsverordnung gebeten. Dabei geht es insbesondere darum, welche Möglichkeiten die Bundesländer haben. Dieses veröffentlichte Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Bayerische Wolfsverordnung nicht mit dem geltenden Naturschutzrecht im Einklang steht. So soll laut der bayerischen Verordnung ein Riss eines Nutztiers bereits den Abschuss des Wolfes rechtfertigen. Der Wissenschaftliche Dienst kommt hier zu folgendem Schluss: „Aufgrund der vom EuGH geforderten restriktiven Auslegung des Ausnahmekataloges in Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie […] dürfte eine letale Wolfsentnahme nach nur einem Riss mit den unionsrechtlichen Artenschutzvorgaben grundsätzlich nicht vereinbar sein.“ Auch der Versuch Bayerns, grundsätzlich auf eine Individualisierung von Verursachern der Risse zu verzichten, wird als rechtswidrig angesehen: „Auf den Versuch der konkreten Zuordnung der Schäden von vornherein zu verzichten, dürfte § 45a Abs. 2 S. 1 BNatSchG und damit höherrangigem Recht widersprechen.“ Beide Gutachten geben aus meiner Sicht gute Hinweise und Anhaltspunkte, welche rechtlichen Möglichkeiten es trotzdem gibt ‑ unter den aktuellen Vorgaben der FFH-Richtlinie ‑ für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement zu sorgen. Klar wird durch die Gutachten aber auch, dass nur der Bund und nicht ein einzelnes Bundesland die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen kann. Deshalb setzen wir uns beim Bund intensiv für die Etablierung eines solchen Bestandsmanagements ein. Zu Frage 3. Bis wann erwartet die Landesregierung, dass die als Ergebnis ihres Berlin-Besuchs in Aussicht gestellte Überarbeitung abgeschlossen sein wird? Neben den vorhin genannten Beschlüssen der Umweltministerkonferenz waren der Ministerpräsident und ich im August bei Bundesumweltministerin Steffi Lemke und haben dort intensiv für die Vorschläge Niedersachsens geworben. Wir waren sehr erfreut, dass die Bundesumweltministerin ebenfalls die Abschussgenehmigungen entbürokratisieren und erleichtern will und Veränderungsbedarf sieht. Sie hat in der Presse angekündigt, noch in diesem Monat, also noch im September, konkrete Vorschläge vorzulegen, die dann bis zur November-Umweltministerkonferenz diskutiert werden und dann hoffentlich in einen einstimmigen Beschluss münden. Niedersachsen wird sich auch aufgrund seiner eigenen umfangreichen Erfahrungen mit eigenen Vorschlägen intensiv in diesen Prozess einbringen und natürlich die noch nicht vorliegenden Vorschläge des Bundes intensiv mit dem Ziel prüfen, so schnell wie möglich ein regional differenziertes Bestandsmanagement umsetzen zu können. Ziel, den Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen zu überarbeiten ‑ das wurde vor Jahren beschlossen ‑, ist die Umweltministerkonferenz im November. Dazu erfolgen auf Fachebene gerade umfangreiche Prüfungen und konkrete Überarbeitungen und viele, viele Fachrunden. Zwei Monate sind sicher ehrgeizig, aber ich denke, der Druck Niedersachsens hat für Tempo in dieser Debatte gesorgt. Wir bereiten uns in Niedersachsen natürlich darauf vor, die Ergebnisse dann sofort umzusetzen und arbeiten im Dialogforum „Wolf“ an weiteren Verbesserungen in der Praxis - unabhängig vom Bund. Sie können ja auf alle Kollegen einwirken. Wenn wir im November einen guten Beschluss hinkriegen, dann können wir das auch schon 2024 umsetzen. Danke für das Zuhören.
