Jessica Miriam Schülke
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Weiterbildung sowie des vierten Bildungssektors und zur Einführung eines Innovationsfonds in Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Die CDU bittet das Parlament um Zustimmung zu einem Gesetzentwurf zur Stärkung des vierten Bildungssektors mit dem Schwerpunkt individueller beruflicher Qualifizierung. Dazu möchte die CDU den Artikel 4 der Niedersächsischen Verfassung ändern und eine Reihe zusätzlicher Paragrafen ins Niedersächsische Erwachsenenbildungsgesetz kurz: NEBG einfügen. Werte Kollegen, eine Landesverfassung regelt den grundlegenden Rechtsanspruch eines Staates, seiner Ziele und seiner Organe, die Prinzipien der Demokratie und Gewaltenteilung sowie die Grundrechte und Pflichten der Bürger in ihrer staatsbürgerlichen Freiheit. Es ist also nicht Sinn und Zweck einer Verfassung, kleinteilige Regelungen für diverse Rechtsgebiete zu treffen. Darum schießen auch Ihre detailverliebten Änderungsvorschläge für das NEBG weit über das Ziel hinaus. Auch die IHK Hannover hat bei aller Zustimmung zu beruflicher Fortbildung sachte angemahnt, es bedürfe keiner weiteren Überregulierung im Bereich beruflicher Weiterbildung. Was mich an dem Gesetzentwurf stark irritiert, ist ein gewisser Linksdrall. In den vorgeschlagenen Formulierungen für Ihr erdachtes Erwachsenenbildungsgesetz dominieren Begriffe wie „förderfähige Maßnahmen", „offene Angebote" oder „aufsuchende Bildung". Übrigens: Der Begriff „aufsuchende Bildung" beispielsweise wird im üblichen Soziologen-Jargon vor allem politisch definiert und meint zum Beispiel Demokratieprojekte für intergeschlechtliche oder Transpersonen, Workshops zur retrospektiven Geschichtsbewältigung, Alphabetisierungskurse für migrantische Analphabeten, Klimaschutz und intersektionale Diskriminierungserfahrungen, politische Durchdringung von Kiezen, Lebenswelten und so weiter. Was meinen Sie denn, wo das Geld aus Ihrem geplanten Innovationsfonds für die sogenannte aufsuchende Bildung hinwandern wird? Das wandert vor allem zu soziopolitischen Vorfeldorganisationen der Linken. Und das will die CDU finanzieren, und auch noch von Steuergeldern? Mein Fazit: Wir haben bereits ein Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz, das alles Nötige für diesen Bereich regelt. Auch haben wir die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung, kurz AEWB. Die ist seit 2006 der zentrale Dienstleister und Serviceanbieter für die Erwachsenenbildung in Niedersachsen und für alle anerkannten öffentlich geförderten Einrichtungen. Es braucht also weder eine Gesetzesverschärfung noch einen sogenannten Innovationsfonds. Der Fokus sollte besser auf das Thema Mittelvergabe gelenkt werden, denn das Problem ist nicht das fehlende Geld, sondern dass generell falsche Prioritäten bei der Verteilung der Fördergelder gesetzt werden, wie ich bereits aufgezählt habe. Das Thema Bildung und Beruf mit den Veränderungen in der Arbeitswelt haben wir, die AfD, schon lange auf der Agenda, aber für uns gilt generell: weniger Staat. Dies muss auch auf dem Weiterbildungsmarkt die Devise sein. Ihren Gesetzentwurf lehnen wir daher ab. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Schülke. ‑ Auf Ihren Wortbeitrag
