Gerald Heere
Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 9. Dezember 2023 haben die TdL und die Gewerkschaften eine tarifvertragliche Einigung erzielt. Von Anfang an war es der erklärte Wille dieser Landesregierung, diese Einigung ohne Abstriche auf die Beamtinnen und Beamten des Landes zu übertragen. Und wir halten Wort. Wir haben die Inflationsausgleichsprämie im März 2024 schnell umgesetzt, damit nicht gewartet werden musste, sondern die 3 000 Euro unmittelbar übertragen werden konnten. Mit dem heute zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwurf wird nun der zweite Schritt vollzogen: die Erhöhung der Grundgehaltssätze um einen Sockelbetrag und um die dynamischen Besoldungsbestandteile zum 1. November 2024 und dann zum 1. Februar 2025 sowie die Erhöhung der Grundbeträge für die Anwärterinnen und Anwärter. Damit werden wir die Einkünfte der Statusgruppen im Gleichklang erhöhen und die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes der letzten Jahre kompensieren. Für das Land Niedersachsen ist das ein haushaltswirtschaftlicher Kraftakt: Die Belastung des Landes aus der Besoldungs- und Versorgungserhöhung beträgt für das Haushaltsjahr 2024 noch moderate 81 Millionen Euro, aber für das Haushaltsjahr 2025 rund 1,16 Milliarden Euro. Neben der Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge enthält der Gesetzentwurf weitere Regelungen. Das ist eben schon angeklungen. So bedarf es angesichts der inflationsbedingt stark gestiegenen Regelbedarfssätze der sozialrechtlichen Grundsicherung einer einmaligen Maßnahme, um das angemessene Alimentationsniveau und entsprechende Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2024 einzuhalten. Hierzu wird in diesem Jahr für jedes erste und zweite anspruchsberechtigte Kind zusätzlich zur jährlichen kinderbezogenen Sonderzahlung ein Einmalbetrag von jeweils 1 000 Euro gewährt. Diese Ergänzungsmaßnahme belastet den Haushalt mit weiteren 105 Millionen Euro. Darüber hinaus ist es erforderlich, den Familienergänzungszuschlag auch für Familien mit nur einem Kind zu gewähren. Die Debatte, die Sie, Herr Thümler, angestoßen haben Herr Lilienthal ist dann darauf eingegangen, verwundert mich ein Stück weit, weil wir als ersten Schritt das Recht anwenden, das Sie in der letzten Legislaturperiode geschaffen haben. Den Gedanken setzen wir fort, und wir setzen die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht angesetzt hat, ein. Mit diesen müssen wir handeln. Sie sagen, man kann auch anders vorgehen. Das ist korrekt. Wir haben aber erstens den Anspruch, das Recht nicht ständig zu ändern, und zweitens erwarten wir ohnehin ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu zurückliegenden Jahreszeiträumen bezüglich der Alimentation und wollen aus diesem Urteil Schlüsse ziehen, falls sich notwendige Änderungen ergeben. Vorher würden wir klugerweise keine Änderungen vornehmen. Denn sonst muss man das Besoldungsrecht wieder und wieder anpassen. Insofern gehen wir erst einmal diesen Weg. Ich glaube, das ist auch sehr klug. Mit dem Gesetz setzen wir weitere wichtige Impulse. Ich will noch einmal erwähnen, dass wir die Schulleitungen kleiner Grundschulen mit bis zu 80 Schülerinnen und Schülern stärken, indem wir deren Besoldung ab dem 1. Januar 2025 auf A 14 anheben. Damit wollen wir insbesondere erreichen, dass dem Trend der Abwanderung von Lehrkräften aus dem ländlichen Raum mit zum Teil sehr kleinen Schulsystemen begegnet und insbesondere auch das Berufsbild der Schulleitung in diesem Bereich gestärkt wird. Auch dies haben wir veranschlagt. Frau Schneider hat die Möglichkeit, den dienstlichen Unfallschutz auf den Fall zu erweitern, dass das eigene Kind in die Kita gebracht wird, aber man selbst in Homeoffice arbeitet. Dies ist grundsätzlich sinnvoll. Es dient dem effektiven Arbeiten und gleichzeitig der bedarfsgerechten Betreuung des Kindes und sollte uns allen am Herzen liegen. Nun zum letzten Punkt, der hier bereits genannt wurde, zur Altersgrenze. Wir wollen es Beamtinnen und Beamten erleichtern, nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, also auch als Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, weiter für das Land zu arbeiten. Die bisherige Regelung sah vor, dass ein Hinzuverdienst aus öffentlichen Mitteln auf die Versorgungsbezüge angerechnet und entsprechend abgezogen wurde, während ein Hinzuverdienst aus privaten Quellen schon immer anrechnungsfrei war. 170 % waren im öffentlichen Dienst nicht möglich, allerdings in der privaten Wirtschaft. Das ist nicht sinnvoll und führt beispielweise dazu, dass ein pensionierter Mathelehrer ohne Abzüge einige Stunden als privater Nachhilfelehrer arbeiten kann; übernimmt aber die gleiche Person noch einmal einen Oberstufenkurs, so wird ihr der Hinzuverdienst angerechnet und abgezogen worden. Ich glaube, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels in fast allen Bereichen der Landesverwaltung brauchen wir die persönliche Bereitschaft unserer Beamtinnen und Beamten, dem öffentlichen Dienst die eigene Arbeitskraft und das eigene Fachwissen auch über das Erreichen der persönlichen Altersgrenze hinaus zur Verfügung zu stellen und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ich kann nur empfehlen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir schaffen damit Planungssicherheit für den Landeshaushalt, und wir setzen auch erste strategische Impulse für die Zukunftsfähigkeit unseres öffentlichen Dienstes. Herzlichen Dank.
