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Britta Kellermann

GRÜNE 25.09.2024 3:18 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Jeder von uns verbraucht täglich ungefähr 120 l sauberes Trinkwasser. Maximal 4 l davon brauchen wir, um unseren Körper mit ausreichend Flüssigkeit zu versorgen. Der Rest ist zum Waschen, Duschen, Baden, Putzen oder wird schlicht die Toilette heruntergespült. Der größte Teil des aus dem Wasserkreislauf entnommenen Wassers wird in Europa allerdings von Gewerbeunternehmen wie Energieversorgern, der Industrie oder Getränkeherstellern verbraucht. Die Erde ist zwar zu 71 % von Wasser bedeckt. Davon sind aber nur 2,5 % trinkbares Süßwasser. Und weltweit haben 2,2 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser. Angesichts des Klimawandels, der zunehmenden Anzahl und Dauer von Dürreperioden und der global weiterhin steigenden Nachfrage wird klar: Wir können uns einen verschwenderischen Umgang mit der Ressource Wasser nicht leisten. Warum erzähle ich Ihnen das? Weil das die Rahmenbedingungen sind, unter denen wir heute über Ermäßigungen bei der niedersächsischen Wasserentnahmegebühr entscheiden. Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist es offensichtlich, dass die Wasserentnahme begrenzt werden muss. Gleichzeitig ist es unser politischer Auftrag, unangemessene Belastungen Einzelner durch zu hohe Gebühren zu vermeiden. Besonders erleichtert bin ich, dass wir fraktionsübergreifend die 9 200 niedersächsischen Sportvereine wieder von der Wasserentnahmegebühr befreien werden, und zwar rückwirkend. Sport hat eine hohe Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es macht eben mehr Spaß, wenn man auf grünem Rasen Fußball spielen kann und die Ascheplätze beim Tennis nicht stauben. Gleichzeitig setzen wir mit einer Begrenzung auf 5 000 m³ Wasser pro Jahr das klare Signal, dass auch Vereine sparsam mit der Ressource Wasser umgehen müssen. Damit schaffen wir eine ausgewogene Lösung, die sowohl Sport und Gemeinschaft als auch Nachhaltigkeit fördert. Mit zu hohen Gebühren belastet waren zuletzt auch die niedersächsischen Privatunternehmen. Durch die Anhebung der Wasserentnahmegebühr zum Ausgleich der Inflation in den Jahren 2021 und 2022 ist die Gebühr um 13,4 % angestiegen. Das hat den länderübergreifenden Wettbewerb zulasten der niedersächsischen Unternehmen verzerrt. Durch die Einfügung des neuen Absatzes 4 in § 22 wollen wir das ausgleichen. Entlastet werden außerdem die Holz verarbeitende Wirtschaft in Niedersachsen, die Stammholz nass lagert, wie Herr Hujahn vorhin ausgeführt hat. Liebe Abgeordnete, mit dieser kleinen Novelle des Wassergesetzes setzen wir auch weiterhin sinnvolle Anreize zum Wassersparen und entlasten trotzdem da, wo es nötig ist. Deshalb bitte auch ich Sie heute um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. Danke schön, Frau Kellermann. -

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