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Evrim Camuz

GRÜNE 16.05.2024 3:22 min Tagungsabschnitte 19/16

Amtsgerichte stärken und Landgerichte entlasten - Zuständigkeitsstreitwert für Amtsgerichte sofort auf 8 000 Euro anheben!

Vielen Dank. <v UU>- Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! <v UU>Es gibt Anträge, die hätte man nach einer Unterrichtung durch die <v UU>Landesregierung im Ausschuss zurückziehen können. Dieser Antrag der <v UU>CDU ist einer davon. Worum geht es? <v UU>- Wir stellen fest, dass die Streitwerte an unseren Gerichten in <v UU>den letzten 30 Jahren naturgemäß in die Höhe gegangen sind, zuletzt <v UU>verschärft durch die Inflation. Das bedeutet: Streitigkeiten, <v UU>beispielsweise wegen einer Sachbeschädigung an einem Auto, die <v UU>zuvor an einem Amtsgericht verhandelt wurden, landen plötzlich an unseren <v UU>Landgerichten, weil das Auto viel teurer geworden ist und eine <v UU>Sachbeschädigung desselben damit schnell über 4 000 Euro liegt. <v UU>Und die Zuständigkeit für diese Streitigkeiten liegt eben <v UU>bei den Landgerichten. Es sind allerdings unsere <v UU>Amtsgerichte, die als Eingangsinstanz für die Bürger*innen dienen. <v UU>Sie sind direkt in der Nähe, sie sind nahbar, und die Hürden, zu einem <v UU>Amtsgericht zu gehen, sind viel geringer. Die Erhöhung der Streitwertgrenze hat <v UU>daher ihren Sinn und Zweck nicht nur in der Entlastung der Landgerichte <v UU>durch die Umverteilung, sondern sie erleichtert auch den Zugang der <v UU>Bürger*innen zu unseren Gerichten. Wir Grüne hier im Niedersächsischen <v UU>Landtag sind der festen Überzeugung, dass eine stark ausgeprägte und gut <v UU>in der Fläche verteilte amtsgerichtliche Struktur eine <v UU>wichtige rechtsstaatliche Aufgabe übernimmt. <v UU>Ohne ausreichende Eingangszahlen droht vielen kleineren Amtsgerichten <v UU>die Schließung. Dies müssen wir mit allen Mitteln <v UU>verhindern, um die Leistungsfähigkeit der Justiz auch im Sinne der <v UU>UN-Agenda 2030 sicherzustellen. Danach sollen starke und transparente <v UU>Institutionen gefördert werden. Hierzu gehört eben auch, den <v UU>gleichberechtigten Zugang zur Justiz zu gewährleisten. <v UU>Es ist daher tatsächlich sehr sinnvoll, über die Erhöhung der <v UU>Streitwertgrenze nachzudenken - so sinnvoll, dass der Antrag bereits in <v UU>der letzten Wahlperiode gestellt und mit grüner Zustimmung einstimmig <v UU>beschlossen wurde, so sinnvoll, dass die 94. <v UU>Justizminister*innenkonferenz im Mai 2023 auf Initiative Niedersachsens <v UU>beschlossen hat, sich diesem Thema zu widmen, und so sinnvoll, dass das <v UU>Bundesjustizministerium bereits einen Referentenentwurf erarbeitet hat. <v UU>Genau das ist der Unterschied: In Ihrer ganzen Chronologie haben Sie <v UU>von der CDU vergessen, dass Sie diesen Antrag mit beschlossen haben, <v UU>aber nichts auf der Bundesebene erwirkt haben, wohingegen wir jetzt <v UU>einen Beschluss der Justizminister*innenkonferenz plus <v UU>einen Referentenentwurf vorweisen können. <v UU>So schnell waren Sie nicht! In diesem Zusammenhang ist es sehr <v UU>begrüßenswert, dass § 23 Nr. 2 des Gerichtsverfahrensgesetzes um <v UU>nachbarrechtliche Streitigkeiten ergänzt wird, sodass diese eine <v UU>ausschließliche Zuständigkeit bei den Amtsgerichten erfahren. <v UU>Bei diesen Streitigkeiten kommt der Ortsnähe eine besondere Rolle zu, <v UU>sodass auch häufig Ortstermine notwendig sind. <v UU>Es ist gut, dass die CDU diese Notwendigkeit sieht und diesen Antrag <v UU>aus der letzten Legislaturperiode in dieser Weise weiterverfolgt. <v UU>Frau Camuz, kurz vor Toresschluss gibt es noch den Wunsch nach einer <v UU>Zwischenfrage, von Frau Machulla. Lassen Sie die zu? <v UU>Ja, gerne. Ich gehe anders mit Ihnen um. <v UU>- Ja, alles gut. Bitte schön! <v UU>Herzlichen Dank für das Zulassen der

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