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Stephan Weil

SPD 11.12.2023 19:22 min Tagungsabschnitte 19/12

Solide Finanzen in stürmischen Zeiten

Ministerpräsident, bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir stehen in diesen Tagen vor dem Ende von Haushaltsplanberatungen für das nächste Jahr, und man kann diese Beratungen mit Fug und Recht „normal“ nennen. Der Landeshaushalt enthält wichtige Vorhaben, zum Beispiel die gleiche Bezahlung für Lehrkräfte im Eingangsamt an allen Schulen in Niedersachsen, die Einrichtung und das Startkapital für eine Landeswohnraumgesellschaft oder die Fortsetzung der Breitbandförderung. Das alles sind wichtige Vorhaben, die sicherlich noch gründlich diskutiert werden. Wenn es aber nur um unseren Entwurf ginge, bräuchte es sicherlich keine Regierungserklärung. Aber in Wahrheit ist ein normaler Beratungsverlauf unter den gegebenen Umständen fast schon wieder spektakulär. Selten ist so viel über die Finanzpolitik gesprochen worden wie gerade jetzt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse hat die Finanzplanung des Bundes und auch die mancher Länder gründlich durcheinandergewirbelt. Ein Bundeshaushalt für das nächste Jahr wird nicht mehr in diesem Jahr beschlossen werden können, und die Unsicherheit dauert zur Stunde an. Ich bin sehr froh, dass wir diese Unsicherheit dem Landtag und den Menschen in Niedersachsen ersparen können. Die Landesregierung hat Ihnen ein realistisches und verlässliches Zahlenwerk für die Haushaltsberatungen auf den Tisch gelegt. Normale Haushaltsberatungen mögen eigentlich unspektakulär sein, sie sind aber Ausdruck einer sehr soliden Finanzpolitik. Solide Finanzen - das ist in diesen Zeiten ein Wert an sich und die Grundlage für Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Landespolitik. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Grundsatzentscheidung mit weitreichenden Folgen getroffen. Es sind vor allen Dingen zwei ganz wesentliche Konsequenzen: Das Grundgesetz bindet zusätzliche Kredite an das Vorliegen einer Notlage und beschränkt die Kredite auf die Bekämpfung der jeweiligen Krise. Umgekehrt heißt das: Eine spätere Verwendung nicht genutzter Kreditmittel für andere Zwecke ist nicht erlaubt. Und die zweite Konsequenz: Es gilt der Grundsatz der Jährlichkeit. Das führt zu einer ganz praktischen Folge: Wird nicht erneut eine Notlage für das Folgejahr festgestellt, dann verfallen die entsprechenden Kreditermächtigungen mit Ablauf des jeweiligen Jahres. Was bedeutet dieses Urteil für unseren Landeshaushalt? - Die klare Antwort lautet: Unmittelbar nichts. Unsere Praxis hält den Maßstäben der Karlsruher Richterinnen und Richter stand, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch wir haben über ein Dutzend Sondervermögen, von der Wirtschaftsförderung bis zu den Universitätsklinika. Mit einer Ausnahme sind diese Sondervermögen eigenfinanziert, ohne Kredite. Wir haben nur ein einziges kreditfinanziertes Sondervermögen: das ist das COVID-19-Sondervermögen. Anders als andere Länder haben wir diese Mittel aber nie umgewidmet, sondern die Ausgaben immer auf den ursprünglichen Zweck beschränkt, nämlich die Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen. Und wir haben noch etwas anderes getan: Wir haben bereits einen großen Teil dieser Kredite wieder getilgt. Die Tilgungsraten in den nächsten Jahren haben sich deswegen in unserer Finanzplanung gegenüber den ursprünglichen Annahmen in etwa halbiert, und schon das gibt uns für die Zukunft mehr Spielräume. Auch das ist Ausdruck einer sehr soliden Finanzpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen. Was bedeutet das Urteil für den Bundeshaushalt und damit mittelbar für Niedersachsen? - Wir wissen es nicht, niemand ‑ so scheint es ‑ weiß das zurzeit. Die bisherigen Finanztöpfe des Bundes für viele Vorhaben ‑ insbesondere der Klima- und Transformationsfonds und der Wirtschaftsstabilisierungsfonds ‑ sind durch die Entscheidung aus Karlsruhe massiv in Frage gestellt. Eine Lösung der damit verbundenen offenen Fragen ist einstweilen offen. Für das laufende Jahr 2023 scheinen die Folgen überschaubar. Ende der Woche wird der Bundestag voraussichtlich einen Nachtragshaushalt für dieses laufende Jahr beschließen und dabei erneut eine Notlage infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine feststellen. Damit stehen die Ausgaben auf einer neuen, abgesicherten Grundlage. Das haben auch zahlreiche Sachverständige bestätigt. Im Übrigen: Niemand hätte wohl Verständnis dafür, fest zugesagte Hilfen aus der Strom- und Gaspreisbremse nachträglich infrage zu stellen. Deswegen ist dieses Vorgehen, das auf Bundesebene zu erwarten ist, für dieses Jahr ausdrücklich richtig. Umso ungewisser sind aber die Folgen des Urteils für das nächste Jahr. Der Bundeskanzler hat erklärt, Maßnahmen zur Modernisierung der Industrie, insbesondere auch zur Reduzierung von CO2-Emissonen, würden fortgesetzt. Das hören wir gerne, das muss sich aber auch in verbindlichen Beschlüssen und Bescheiden ausdrücken. Dabei geht es für uns in Niedersachsen ganz unmittelbar um große Vorhaben zum Aufbau der Wasserstoffwirtschaft - insbesondere in unserem Nordwesten. Warum sind diese Vorhaben so wichtig, weit über Niedersachsen hinaus? - Weil große Teile unserer Industrie in der Zukunft unbestritten dringend auf Wasserstoff angewiesen sind, wenn sie klimaneutral werden und gleichzeitig auch erfolgreich bleiben wollen. Niedersachsen und vor allem Weser-Ems sind dabei die Vorreiter dieser Entwicklung. Wir sind auf dem Weg zum Wasserstoffland Nummer eins. Das ist eine ganz große Chance für unsere Landesentwicklung, für die wir uns mit aller Kraft einsetzen. Es geht konkret um Projekte, die in der Summe Investitionen in Höhe von etwa 10 Milliarden Euro auslösen dürften. Über 800 km Wasserstoff-Pipelines sind geplant, über 7 000 t Wasserstoffproduktion jährlich, und es geht natürlich auch um viele, viele neue Arbeitsplätze. Aber wie es in einer Pioniergeneration ‑ nicht nur in diesem Fall ‑ so ist: Ohne eine Anschubhilfe des Staates werden diese Projekte nicht an den Start gehen können. Das Land Niedersachsen hält Wort. Wir stellen in Summe einen Betrag von etwa 800 Millionen Euro bereit. Aber ohne eine zusätzliche, eigentlich bereits zugesagte Unterstützung des Bundes geht es nicht. Und ohne diese Vorhaben würde aus der vielbeschworenen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland wohl nicht viel werden. Es geht auch um den Aufbau einer Photovoltaik-Produktion in Niedersachsen und um einen Anleger für verflüssigte Gase - beide Projekte übrigens jeweils in Wilhelmshaven, einer Stadt, die dabei ist, sich zur Energiedrehscheibe für ganz Deutschland zu mausern. Und es geht noch um manche anderen Schlüsselprojekte für die Energiewende. Vor allem geht es aber darum, die Basis zu legen für eine Industrie in Deutschland, die auch in Zukunft sehr erfolgreich, aber klimaneutral arbeiten wird. Das ist wirklich ein außerordentlich wichtiges Ziel für uns alle. Der Bund hat seinen Anteil an diesen ambitionierten Vorhaben aus dem Klima- und Transformationsfonds tragen wollen. Das ist jetzt unter den neuen, erschwerten Bedingungen leider nicht mehr ohne Weiteres möglich. Im Interesse aller Beteiligten, insbesondere der investierenden Unternehmen, und vor allem auch des Klimaschutzes brauchen wir an dieser Stelle jetzt sehr schnell Klarheit, damit aus den Plänen auch Realität werden kann. Ich möchte wirklich, dass wir sehr schnell allen Investoren sagen können: Ihr könnt euch auf das Wort des Staates verlassen. - Aber dafür muss Klarheit her, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein zweites Beispiel: Wir haben im Landtag schon verschiedentlich über die schwierige Lage der energieintensiven Wirtschaft gesprochen. Auch da geht es wieder um sehr viel - nicht nur, aber auch bei uns in Niedersachsen. Vor dem Urteil aus Karlsruhe hatte die Bundesregierung dazu einen Vorschlag gemacht, der unbestritten einigen Unternehmen helfen würde, aber beileibe nicht allen betroffenen. Ich bin damit, um es klar zu sagen, keineswegs zufrieden. Aber jetzt stellt sich sogar die Frage, ob denn wenigstens für diesen Vorschlag die Finanzierung steht. Und dann gibt es noch eine ‑ man muss sagen: ‑ beliebig lange Liste von Aufgaben, die Bund und Länder gemeinsam finanzieren. Wir erleben derzeit gewissermaßen täglich, dass immer mehr Bereiche sich fragen, ob sie denn auch weiter mit einer auskömmlichen Finanzierung rechnen können, so wie sie es bis vor Kurzem getan haben, oder ob sie sich Sorgen machen müssen. Es ist müßig, in dieser Hinsicht herumzuspekulieren. Wir brauchen Klarheit, und zwar schnell - im Sinne der unmittelbar Betroffenen, im Sinne des Vertrauens in den Standort Deutschland und ‑ auch das sage ich mit großem Ernst ‑ am Ende auch im Sinne unserer Demokratie. Diese Klarheit ist jetzt überfällig, meine sehr verehrten Damen und Herren. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch kurz auf den Vorschlag der CDU-Fraktion eingehen, unseren Haushaltsbeschluss doch zu vertagen, eben weil nicht genug Klarheit herrscht. - Das ist keine gute Idee. Das Ihnen vorliegende Zahlenwerk ist klar und realistisch, wie in den vergangenen Jahren auch. Das jüngste Beispiel dafür stammt vom Wochenende. Der Tarifabschluss für die Länder ist fair für die Beschäftigten. Er ist ohne Zweifel eine erhebliche Belastung für den Haushalt. Aber er hält sich im Rahmen unserer Planungen, und wir müssen Ihnen deswegen heute keine Änderungen des Haushaltsentwurfes vorschlagen. Wie gesagt, unser Zahlenwerk ist belastbar. Das zeigt sich auch an dieser Stelle. Dass sich im Laufe eines Haushaltsjahres immer wieder Veränderungen ergeben ‑ größere und kleinere ‑, ist ganz normal. Die vergangenen Jahre sind dafür gute Beispiele. Darauf werden wir, so wie die Situation sich darstellt, adäquat reagieren. Auch das kennen Sie so aus der Vergangenheit von uns. Es gibt aber überhaupt keinen Anlass, jetzt weiter Verwirrung zu stiften ‑ über die hinaus, die schon da ist ‑ und den Haushaltsbeschluss aufzuschieben. Es bleibt dabei: In Niedersachsen herrschen stabile Verhältnisse, und wir legen großen Wert darauf, dass das so bleibt. Der Haushalt ist entscheidungsreif, meine sehr verehrten Damen und Herren. Nicht zu empfehlen ist auch der Gedanke ‑ der allerdings ziemlich genau das Gegenteil des ersten ist ‑, schon einmal einen großen Betrag als Kompensation für welche ausfallenden Bundesmittel auch immer einzustellen. Einmal ganz abgesehen von der interessanten Frage, wo denn solche Mittel herkommen sollen, könnte das als Einladung missverstanden werden. Und ein solches Missverständnis sollten wir als Land Niedersachsen gar nicht erst aufkommen lassen. Da bin ich sehr sicher. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so weit zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den Folgen für Niedersachsen und den Bund, soweit sie heute und zur Stunde konkret absehbar sind. Aber wie wird es eigentlich weitergehen in Zeiten, in denen massive Veränderungen anstehen, die unser Staat bewältigen muss? - Mit dem Karlsruher Urteil ist klar, was die Schuldenbremse leisten kann und was nicht. Das Bundesverfassungsgericht ist die letzte Instanz. Sie regelt abschließend das geltende Recht. Aber werden wir auf dieser rechtlichen Basis die großen anstehenden Aufgaben lösen können? Das ist eine Frage, die nicht ein Gericht beantworten kann. Diese Frage muss die Politik klären, das heißt, der Verfassungsgeber. Aus meiner Sicht müssen wir dabei nicht über die Schuldenbremse an sich diskutieren. Mal ganz abgesehen davon, dass eine verfassungsändernde Mehrheit für eine Abschaffung weit und breit nicht in Sicht ist, gibt es einen absolut richtigen Kern der Schuldenbremse: Laufende Ausgaben müssen aus laufenden Einnahmen bezahlt werden. Das gilt für den Staat, und das gilt auch im Privatleben, wie alle wissen, die schon einmal auf den Dispo bei dem Kreditinstitut ihres Vertrauens angewiesen waren. Alles andere ist nicht zu empfehlen. Laufende Ausgaben durch laufende Einnahmen zu decken - das ist die Grundlage solider Finanzen. Die Probleme liegen woanders, und sie werden durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts deutlich: Wie steht es denn mit den Investitionen? Im Privatleben beim Hauskauf, im Unternehmen bei Großinvestitionen - überall gibt es Situationen, in denen der Einsatz von Fremdkapital sehr vernünftig sein kann. Das gilt vor allem für Investitionen, die mit denen ein langfristiger Nutzen verbunden ist. Warum sollte das beim Staat anders sein, wenn er die laufenden Kosten darstellen kann? - Dann können wir über die Tilgungsraten sehr gut miteinander reden, lieber Herr Kollege Thiele, wie Sie aus früheren Diskussionen noch bestens in Erinnerung haben. Zweitens zeigt jede Erfahrung: Viele Vorhaben können nun einmal nicht in einem Jahr abgewickelt werden. Sie brauchen mehr Zeit. Das wird zum Beispiel beim Thema Klimaschutz sehr deutlich. Aber wie können wir das mit den Geboten von Notlagen und Jährlichkeit zusammenbringen? - Es passt nicht. Daran schließt sich noch ein weiteres Problem an, das in Zeiten grundlegender Veränderungen aus meiner Sicht ganz besonders relevant ist: Eine Notlage soll der Anlass sein, aus dem eine zusätzliche Kreditaufnahme möglich ist. Aber muss es uns nicht vor allem darum gehen, Notlagen zu vermeiden und Vorsorge zu treffen? Auch dafür ist der Klimaschutz das beste Beispiel, aber beileibe nicht das einzige. Es war übrigens das Bundesverfassungsgericht, das die Politik in dieser Hinsicht zu einer generationsübergreifenden Klimapolitik verpflichtet hat, also gerade einer Politik, die nicht nur von Jahr zu Jahr schaut, sondern ‑ durchaus richtigerweise ‑ in Generationen denkt. Aber dafür müssen dann auch die geeigneten Instrumente zur Verfügung stehen. Das Grundgesetz gibt sie uns derzeit nicht. Das ist die nüchterne Konsequenz aus der Karlsruher Entscheidung. Die Fragen, die ich mir stelle, die stellen sich übrigens auch Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit einem ganz anderen Parteibuch. Ich muss die Namen hier gar nicht nennen, aber ich versichere Ihnen: Es sind sehr glaubwürdige Konservative darunter. Das ist auch kein Wunder. Denn ganz unabhängig davon, welcher Partei wir uns zugehörig fühlen: Uns stellen sich in diesen Ämtern dieselben Aufgaben, und wir stehen in derselben Verantwortung. Deswegen sagen schon jetzt viele Länder: Wir brauchen wir eine sachbezogene und parteiübergreifende Diskussion über die Zukunft der Schuldenbremse. - Das ist ungemein wichtig. Lassen Sie uns das bitte angehen! Ich hoffe sehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir im nächsten Jahr dazu kommen können. Das ist für mich wirklich eine Schlüsselfrage für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben. Ich habe überhaupt kein Interesse an einem öffentlichen Streit. Ich habe das maximale Interesse daran, dass man ruhig und vernünftig, gründlich und sachbezogen diese Frage miteinander diskutiert. Denn unsere Aufgaben in den nächsten, ich sage mal, mindestens zehn Jahren, die lösen wir nicht von Jahr zu Jahr. Für diese Aufgaben werden wir einen langen Atem brauchen. Und dazu sind die richtigen Finanzinstrumente unverzichtbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben viele Gründe, über das Urteil und seine Folgen gemeinsam nachzudenken und uns richtig aufzustellen für die Herausforderungen der nächsten Jahre. Wir leben in einer Zeit grundlegender Veränderungen. Unser Staat wird in den nächsten Jahren noch große Aufgaben bewältigen müssen, wenn er die Weichen für die Zukunft richtig stellen willen. Wir treffen ‑ ich sagte es ‑ in diesen Jahren Entscheidungen, die unsere Generation hinausreichen. Deswegen steht für mich eines fest: Ein handlungsfähiger Staat ist gerade jetzt das Beste, was wir unserer Gesellschaft und unserer Demokratie wünschen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eine solide Finanzpolitik in stürmischen Zeiten, eine nachhaltige Finanzpolitik - darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen auch weiterhin verlassen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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