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Gerald Heere

21.05.2025 5:15 min Tagungsabschnitte 19/25

Auswirkungen der Grundsteuerreform auf Resthöfe und die Leerstandsquote

Herr Finanzminister Heere. Bitte sehr! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vorausgeschickt möchte ich noch einmal erwähnen, dass die Grundsteuerreform, die zu Beginn dieses Jahres wirksam geworden ist, auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zurückgeht, welches die zuvor bundesweit gültigen Vorschriften über die Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt hat. Die Grundsteuerreform war daher zwingend notwendig, und es war in dem Karlsruher Urteil angelegt, dass sie für manche zu Mehrbelastungen führen musste - vor allem für die, die unter dem zuvor geltenden Recht besonders günstig bewertet wurden. - Ich denke, das interessiert hier alle. Das weiß ich ganz genau. Das ist nämlich ein wichtiges Thema. Niedersachsen hat sich im Gesetzgebungsverfahren in der vergangenen Legislaturperiode für ein im Vergleich einfacheres, wertunabhängiges Flächen-Lage-Modell entschieden, das insgesamt weniger streitanfällig ist als die komplexe Ermittlung von Grundstückswerten. Gleichwohl kann bei solch grundlegenden Reform nie ausgeschlossen werden, dass es in bestimmten Fallkonstellationen zu Härten kommt, die vorher nicht absehbar waren. Dies alles habe ich im Rahmen der angesprochenen Aktuellen Stunde hier im Niedersächsischen Landtag am 31. Januar näher ausgeführt. In der Debatte habe ich auch angekündigt, die Evaluierung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes in Bezug auf zwei Fallgruppen vorzuziehen. Dies sind erstens Resthöfe mit teilweise ungenutzten Nebengebäuden sowie zweitens bestimmte unbebaute und ungenutzte Grundstücke im Außenbereich. Diese Aussage hat auch durch die Presseberichterstattung darüber eine erfreuliche Außenwirkung erhalten. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich daraufhin an die Finanzämter und auch an mein Haus gewendet. Im Rahmen der vorgezogenen Evaluierung haben die Finanzämter eine Fallsammlung von über 100 Fällen vorgelegt, bei denen die Grundsteuerbelastung tendenziell als unbillig angesehen worden ist. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben Problemfälle vorgetragen. Insgesamt hat sich dadurch die Einschätzung, dass auffällige Grundsteuerbelastungen im Wesentlichen durch die beiden vorgenannten Fallgruppen ausgelöst worden sind, klar bestätigt. Dies bedeutet aber auch: Die Grundsteuerreform hat trotz des vorgenannten Systemwechsels unter Betrachtung von rund 3,5 Millionen zu bewertenden Einheiten in Niedersachsen zu weitgehend gerechten Ergebnissen für die Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen geführt. Auf die in einigen Fällen als problematisch erscheinenden Fallkonstellationen planen wir zeitnah gesetzgeberisch zu reagieren. Wir streben an, die Erlassmöglichkeiten der Gemeinden auszuweiten. Damit könnten die entstandenen Härtefälle effektiv abgemildert werden. Wir sind aktuell dabei, dies mit den Kommunen zu diskutieren. Der andere Hinweis, den ich am 31. Januar gegeben habe, lautet, dass Fehler noch rückwirkend berichtigt werden können. Auch dazu hat es erfreuliche Berichterstattung in der Presse gegeben. Dies war aus meiner Sicht auch wichtig, weil gerade auch in sozialen Medien viele Gerüchte und Desinformation im Umlauf sind. Um dem weiter entgegenzuwirken, möchte ich auch hier noch einmal differenzieren: Was den Einspruch angeht, so handelt es sich um den üblichen Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt. Hier halten wir uns in Niedersachsen natürlich an die klare gesetzliche Regelung und achten auf die Einhaltung von Einspruchsfristen, die in diesem Fall einen Monat betragen. Hingewiesen hatte ich allerdings darauf, dass es für die Änderung der im Zusammenhang mit der Grundsteuer ergangenen Steuerbescheide neben dem Einspruch zudem noch die Möglichkeit der sogenannten fehlerbeseitigenden Fortschreibung gibt. Diese Änderungsnorm hat ihre Rechtsgrundlage im Bewertungsgesetz und hat ganz andere Fristen. Fehler, die im laufenden Jahr den Finanzämtern angezeigt werden, können noch rückwirkend auf den Jahresbeginn berichtigt werden. Also alles, was in 2025 eingeht, kann noch für das volle Jahr 2025 rückwirkend geändert werden. Sowohl was diese Fehlerberechtigung als auch die vorgezogene Evaluation angeht, zeigt sich, dass diese Landesregierung und die Finanzverwaltung an einer Umsetzung dieser Reform mit besonderem Augenmaß arbeiten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Unsere Überlegungen aus der vorgezogenen Evaluation werden derzeit mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände auf Arbeitsebene diskutiert und abgestimmt. Über die konkreten Ergebnisse berichte ich gern, sobald sich die Landesregierung eine abschließende Meinung dazu gebildet hat. Zu Frage 2: Über die genaue Anzahl der Wohngebäude, die in Niedersachsen seit mehr als 24 Monaten leer stehen, liegen der Landesregierung keine aktuellen Erkenntnisse vor. Zu Frage 3: Ja. Mein Finanzministerium ist in konkreten Vorbereitungen für eine Gesetzesänderung, damit unsere gute Niedersachsen-Lösung noch ein wenig bürgerfreundlicher wird. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Heere. - Die erste Nachfrage stellt der Kollege Lilienthal von

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