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Alexander Saade

SPD 15.09.2023 3:31 min Tagungsabschnitte 19/9

Der ausufernden Messerkriminalität wirksam entgegentreten und die Täter benennen!

Sehr geehrter Herr Bothe! - Wo ist er? - Da! Ich musste Sie erst suchen. Ich möchte ein kleines bisschen nachhelfen. Die Polizeistatistik ist halt schwierig zu lesen, und deswegen bringen Sie vielleicht das eine oder andere durcheinander. Sie vergleichen nämlich bestimmte Fallzahlen mit dem Ausländeranteil der Gesamtbevölkerung. Das geht gar nicht. Das finden Sie auch in den Erläuterungen des Bundeskriminalamtes. Das geht deshalb nicht, weil nur zwischen „deutsch“ und „nicht deutsch“ unterschieden wird. Es spielt keine Rolle, ob jemand auf der Durchreise ist, ob er einer der 18 Millionen Touristen ist, die allein Berlin besuchen. Wenn man diese Daten vergleichen würde, dann verfälscht man sie. Ich will Ihnen da nichts Böses unterstellen, aber der Verdacht liegt schon irgendwie nahe. Die kriminologische Forschung sagt, es gibt drei konstante und belastbare Indikatoren für eine erhöhte Kriminalität: Kriminalitätsschwerpunkt in jungen Altersgruppen, 75 % der Tatverdächtigen sind männlich, und je prekärer die soziale Lage der Täter ist, desto höher ist die Anfälligkeit für Kriminalität. Das sind die Kernfaktoren. In Ihrem Antrag wollen Sie darauf hinaus, dass es „gerade im Hinblick auf die Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit“ an „Transparenz“ fehlt. - Sie möchten die PKS aus ideologisch geprägten Motiven missbrauchen. Das steht dem verfassungsmäßig verbrieften Gleichheitsgrundsatz entgegen. Sie wollen die Abstammung zum handlungsleitenden Prinzip werden lassen. Das verletzt nicht nur die Rechte der Bürger auf Gleichbehandlung, sondern auch das Verbot, Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer Minderheit zu diskriminieren. Herr Marzischewski, Sie haben neulich zu einem HNA-Interview von Dirk Pejril, unserem obersten Verfassungsschützer, geäußert, dass Sie einen Verleumdungsangriff auf die AfD sehen. Die beleidigenden Vorwürfe weisen Sie zurück - alle Ihre Abgeordneten bekennen sich zum Grundgesetz. Ist das so? Was fordern Sie denn? - Sie fordern, dass Daten so dokumentiert werden, dass beim Vorliegen mehrerer Staatsangehörigkeiten der Täter sämtliche Staatsangehörigkeiten, ersatzweise nur die ausländische, angegeben werden, dass Migrationshintergründe erfasst und ausgewiesen werden und zusätzlich danach differenziert wird, ob die Staatsangehörigkeit durch Geburt oder durch Einbürgerung erlangt wurde. Klingt so, als möchte die traditionsbewusste AfD zukünftig gerne bei der deutschen Nationalität differenzieren. Hatten wir das schon mal? - Hatten wir schon mal! Heute auf den Tag genau vor 88 Jahren wurden die deutschen Rassegesetze verabschiedet. Heute auf den Tag genau! Wenn sich Ihre Abgeordneten tatsächlich zum Grundgesetz bekennen, dann empfehle ich Ihnen mal die Lektüre von Artikel 116: Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Da steht nichts von Migrationshintergrund, nichts von Abstammung, nichts von Herkunft, von Hautfarbe, Haarfarbe oder doppelter Staatsbürgerschaft. Nichts von alledem! Wo wir schon bei Lesetipps sind: Artikel 3 des Grundgesetzes und die Europäische Menschenrechtskonvention empfehle ich Ihnen an dieser Stelle auch. Ihr Antrag ist rassistisch begründet und trampelt auf unserem Grundgesetz herum. Wenn Sie wirklich auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, dann können Sie den Antrag ja heute noch zurückziehen. Vielen Dank.

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