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Christian Calderone

CDU 18.12.2025 6:40 min Tagungsabschnitte 19/30

Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln

Um es vorwegzunehmen: Sehr geehrte Frau Camuz, liebe Grüne, liebe SPD, es wird Ihnen nicht gelingen, die Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Interpretation der sie bedrohenden Bewegungen nach links zu verschieben. Denn dafür fehlt Ihnen als zwei 10-%-Parteien auf Bundesebene im Übrigen zum Glück die politische Mehrheit. Aber insbesondere gibt es dafür eben auch keinen Grund. Es gibt dafür deswegen keinen Grund, weil jede Verschiebung der Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein Weniger dieser Grundordnung und insbesondere ein Weniger an Menschenwürde und Freiheitlichkeit beinhalten würde. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem frühen Urteil geschrieben: „Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition." Wer möchte auf diese fast poetische Formulierung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verzichten? Diese Definition hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen anders als die linke Fachwelt und linke Parteien behaupten nie verändert. Denn ein erneutes Urteil von 2017 befasst sich eben nicht mit der Neudefinition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, sondern nur mit einem Verbotsverfahren gegen eine Partei das war damals die NPD und der Frage nach den Voraussetzungen eines Parteiverbotes. Diese Voraussetzungen allerdings hat das Verfassungsgericht tatsächlich enger gefasst - nicht aber die ganze Weite dieser eben zitierten freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Es führt aus, dass das kritische Hinterfragen einzelner Elemente der Verfassung für politische Parteien möglich sein muss, ohne dass dadurch ein Parteiverbot ausgelöst werden kann. Losgelöst von der Frage eines Parteiverbotes gibt es aber keinen Grund und auch das Bundesverfassungsgericht sieht keinen für eine Neudefinition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Wir als mündige Bürger sollten das auch nicht wollen, Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der SPD, weil die ganze Weite der Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung am Ende unserer Freiheit dient. Und den Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik ist die ganze Breite der freiheitlichen Demokratie zu wünschen und nicht deren Verengung. Sie aber wollen die Verengung und schaden damit dem Leben der Menschen ganz elementar. Anders als Rot-Grün im vorliegenden Entschließungsantrag behauptet, hat das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung also gar nicht verändert. Und anders als Sie wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern ein Mehr an freiheitlicher demokratischer Grundordnung bieten und nicht ein Weniger. Meine sehr verehrten Damen und Herren, tatsächlich verkennt nur die linke Fachwelt, was die Formulierung des Grundgesetzes tatsächlich bezweckt, weil sie Dinge aus der Hysterie der Gegenwart interpretiert. Der Duktus, Frau Kollegin Camuz, mit dem Sie eben vorgetragen haben, zeigt das ganz greifbar. Allerdings verteidigen wir unseren Staat und seine Grundsätze nur mit Ruhe, Kontinuität und Souveränität - und nicht mit Hysterie und Gegenwartszentrismus. Herr Kollege Calderone, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: von der Kollegin Camuz. Nein, ich mache das jetzt wie die Kollegen und lehne das ab. Was also bezweckt die Formulierung des Grundgesetzes? Historisch befand man sich in einer doppelten Abwehrposition. Der auch heute noch von vielen verinnerlichte und viel zitierte Satz von Konrad Adenauer, der nicht nur erster Kanzler der Bundesrepublik war, sondern auch Präsident des Parlamentarischen Rates der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erarbeitete, und im Mai 1949 verkündete, „Wir wählen die Freiheit", zeigt diese doppelte Abwehrposition sehr deutlich. Man wollte die Gefahren der Vergangenheit, die Gefahren einer nationalsozialistischen Schreckensherrschaft, für die Zukunft bannen, aber man wollte auch die Gefahren der Gegenwart, die von einer kommunistischen und sozialistischen Ideologie ausgingen, von vornherein bekämpfen und beseitigen. Meine Damen und Herren, in dieser doppelten Abwehrposition befanden wir uns immer und befinden wir uns auch heute noch. Es gab und gibt nicht nur die Gefahr durch die radikalen Rechten wie NPD und NSU und andere, sondern es gab und gibt auch immer die Gefahr durch die radikalen Linken - mit RAF, mit Schießbefehl, mit Antifa, mit Hammerbande und mit Stasi-Folter. Dieser doppelten Gefahr müssen wir uns doch stets bewusst sein. Und diese Gefahr ist nicht nur eine parlamentarische, sondern sie ist auch eine außerparlamentarische. Es sind eben nicht nur die radikalen Parteien in den Parlamenten, sondern es sind auch die außerparlamentarischen Gruppen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland bedrohen. Auch deswegen wäre es falsch, die auf Grundlage des Parteiverbotsverfahrens 2017 gefasste Definition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Verfassungsgerichtes als neue Definition zu sehen. Sie ist nicht als solche gedacht, und sie verkennt auch, dass die Gefährdungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vielfältig sind. Staatliche Grundordnungen sind selten aus den Parlamenten heraus, sondern meist auf der Straße beseitigt worden. Deswegen ist das, was Sie hier betreiben, liebe Parteien von SPD und Grünen, so unfassbar gefährlich. Sie schauen auf ein Parteiverbot und auf eine neue parteipolitische Entwicklung in der Gesellschaft. Dabei müssen wir auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung schauen. Ich sage Ihnen: Nehmen Sie Abstand, um diesen Staat und seinen Menschen Würde und Freiheitlichkeit zu erhalten! Herzlichen Dank.

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