Thore Güldner
Lebensmittel-Herkunftskennzeichnung verbessern - regionale Wertschöpfung stärken
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Egal, ob verarbeitet und verpackt aus dem Supermarkt, gefroren, frisch oder direkt vermarktet und unverpackt - wir als Verbraucherinnen und Verbraucher wollen Lebensmittel konsumieren, die genussvoll, die sicher, die idealerweise gesund sind. Und vor allem wollen wir wissen, wo dieses oder jedes Lebensmittel herkommt, was drinsteckt und unter welchen Bedingungen es eigentlich produziert wurde. Dafür gibt es EU-weit schon gute und sinnvolle Vorschriften. Doch wenn wir ehrlich sind: Immer richtig durchschaubar und verbraucherinnen- und verbraucherfreundlich sind sie nicht wirklich. Das geht los bei zu kleiner Schrift auf Etiketten, verkürzten Informationen zur tatsächlichen Herkunft, bewusst täuschenden bildlichen Aufmachern und Worten, für deren Verständnis man entweder Ökotrophologe oder Chemiker sein muss. Oder wissen Sie, was sich hinter Mononatriumglutamat oder der Bezeichnung E 1520 für einen Inhaltsstoff auf dem Etikett verbirgt? Liebe Kolleginnen und Kollegen, das muss einfacher gehen, und das geht einfacher! In den politischen Debatten über Herkunftskennzeichnungen von Lebensmitteln haben wir uns in den letzten Monaten ‑ ehrlicherweise ist das aber ein Thema, das uns schon länger beschäftigt ‑ rein auf tierische Produkte begrenzt. Nicht, dass Sie mich missverstehen: Der Erfolg, den die Ampelkoalition in Berlin mit der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung erreicht hat, war ein längst überfälliger Schritt. Das soll aber nicht heißen, dass das damit getan ist. Die Unzufriedenheit mit einzelnen Ausgestaltungsformen der Kennzeichnungspflicht sowohl bei den Erzeugerinnen und Erzeugern als auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ist durchaus berechtigt. Aber zur Wahrheit gehört auch: Was die GroKo in Berlin über Jahr nicht geschafft hat, konnte jetzt ‑ auch dank einer gewissen und zwingend notwendigen Kompromissfähigkeit der Ampel in Berlin ‑ erwirkt werden. Das sind die ersten, entscheidenden Schritte, um voranzukommen, das Ganze weiterzudenken und die Kennzeichnungspflicht unter Umständen auszuweiten, aber eben auch andere Produkte und vor allem andere Kriterien wie beispielsweise klimatische Aspekte einzubeziehen. Denn die Verbraucherinnen und Verbraucher haben auf der einen Seite ein viel schärferes Bewusstsein dafür entwickelt, was sie konsumieren, und gleichzeitig führen unsere globalisierten Handelsstränge dazu, dass wir gar nicht mehr durchsteigen. Wo kommt etwas her? Unter welchen Bedingungen wurde es eigentlich hergestellt? - Dieses Missverhältnis wollen wir gerne auflösen. Eben genau darauf zielt unser Antrag ab. Wir müssen deshalb die Kennzeichnung am Produkt oder am Preisschild, aus welchem Land ein bestimmtes Produkt kommt, deutlich ausweiten. Wir müssen viel besser über Geburt, Aufzucht und Schlachtorte informieren. Wir müssen über Schriftgrößen auf Etiketten reden. Und wir müssen es schaffen, dass Schlagwörter wie Regionalität nicht nur zu einem solchen Schlagwort verkommen. - Nein, es muss tatsächliche Regionalität zugesichert werden! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen mehr Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Nicht allein für den Honig und den Wein, aber auch für ihn. Honig mit dem Etikett-Hinweis „Mischung aus EU-Ländern“ ist nun einmal nicht regional. Andersrum gilt, Wein aus Niedersachsen muss auch als ein solcher regionaler Wein deklarierbar sein. Die gezielte Förderung und Vermarktung von regionalen Produkten kann nicht nur die lokale Wirtschaft stärken, sondern auch die Verbundenheit der Menschen mit ihrer Heimatregion vertiefen. Somit trägt dann die Betonung und Unterstützung regionaler Lebensmittel auch dazu bei, die Vielfalt und Einzigartigkeit von Niedersachsen, aber eben auch von niedersächsischen Produkten zu bewahren und zu fördern. Davon profitieren letztendlich auch die Erzeugerinnen und Erzeuger. Und weil mir klar ist, welche rhetorische Schwingrichtung gleich aus der Opposition zu erwarten sein wird: Natürlich dürfen solche Regelungen und Überlegungen nicht dazu führen, dass unsere Erzeugerinnen und Erzeuger stärker belastet werden. Das gilt sowohl finanziell als auch bürokratisch. In den meisten unserer vorgeschlagenen Fälle sehe ich insbesondere den Lebensmitteleinzelhandel in der Pflicht. Er ist derjenige, der in der Regel an den Endkunden verkauft und somit auch eine wesentliche Verantwortung tragen sollte, wenn es um die Nachverfolgung und um die Verbraucherinnen- und Verbraucherfreundlichkeit von Produkten geht. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil vielleicht auch das gleich vorgebracht wird: Genauso wollen wir nichts verbieten, niemandem etwas wegnehmen. Wer sich, aus welchen Gründen auch immer, entscheidet, lieber keinen niedersächsischen Wein zu trinken, oder unbedingt auf Honigmischungen von außerhalb der EU zurückgreifen möchte, der soll das tun. Aber bislang ‑ das müssen wir einfach anerkennen ‑ weiß er oder sie ja gar nicht, mit welchem Produkt er oder sie es zu tun hat und was es mit diesem auf sich hat. Das wollen wir angehen. Ich freue mich auf die Überlegungen aus der Opposition und viel mehr noch auf die Ausschussberatungen und bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
