Gerald Heere
Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2026
Herr Heere, bitteschön! Sehr geehrte Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich im Namen der Landesregierung bei den Fraktionen von SPD und Grünen für diesen Entwurf eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes und bei allen Fraktionen des Landtages sowie beim Ausschuss für Haushalt und Finanzen für die schnellen und konstruktiven Beratungen dazu bedanken. Wenn Sie diesen Entwurf jetzt gleich beschließen, ermöglichen Sie die Übertragung des ersten Teils der Tarifeinigung vom Februar 2026. Ich habe direkt nach Abschluss des neuen Tarifvertrages versprochen, das Ergebnis systemkonform und zeitgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes zu übertragen. Mit dem heutigen Beschluss machen wir den ersten Schritt, um dieses Versprechen einzulösen. Die Beamtenschaft kann sich auf uns verlassen, meine Damen und Herren. Wie Sie wissen, sieht der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Länder noch zwei weitere Anpassungsschritte vor. Diese werden wir mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung in der zweiten Jahreshälfte ebenfalls systemgerecht übertragen. Darin werden dann das ist im Vorfeld bereits erwähnt worden auch die nötigen, in die Zukunft gerichteten Anpassungen enthalten sein, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung im Land Berlin und möglicherweise weiteren Urteilen ergeben, die bis dahin noch kommen mögen; das werden wir sehen. Die sehr umfangreichen Berechnungen zu dieser Novelle laufen noch, und auf meine Initiative hin koordinieren wir uns noch einmal stärker zwischen den Bundesländern. Ich bin sicher, dass wir am Ende zu einem ausgewogenen Ergebnis kommen werden, das die entsprechenden Steigerungen vorsieht. Es ist gut, dass wir heute die Übertragung des Tarifergebnisses in dieser Art und Weise mit einem vorgezogenen ersten Schritt vornehmen, um die berechtigten Erwartungen aus der Beamtenschaft an eine zügige Umsetzung nicht zu enttäuschen. Gleich nach Ihrem Beschluss, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, kann das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung mit der technischen Umsetzung beginnen und dafür sorgen, dass die Übertragung dieser ersten Stufe auf den Konten der Beamtinnen und Beamten, der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ankommt, und zwar selbstverständlich rückwirkend zum 1. April dieses Jahres - genau, wie wir es versprochen haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
