Julia Willie Hamburg
Ist die Ganztagsbetreuung für Kinder in Niedersachsen in Gefahr?
Julia Willie Hamburg, Kultusministerin: Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Ich bedanke mich erst einmal ganz herzlich, dass ich heute zu dem Thema Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ausführen und Ihnen dieses Vorhaben näherbringen kann. Ich kann Ihnen vorweg sagen, dass die Ganztagsbetreuung in Niedersachsen mitnichten in Gefahr ist. Ganz im Gegenteil! Wenn Sie sich die qualitativen Standards auch und gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern anschauen, dann kann sich die Ganztagsbetreuung in Niedersachsen sehr wohl sehen lassen. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wichtig, aber in der praktischen Umsetzung natürlich durchaus anspruchsvoll ist. Sie alle sind kommunale Vertreterinnen und Vertreter und wissen um die Herausforderungen, die damit einhergehen. Nichtsdestotrotz bleibt dieser Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wichtig und richtig. Und es ist deswegen auch ganz entscheidend, dass Bund, Land und Kommunen hierbei gemeinsam agieren und in eine Richtung arbeiten und sich auch konzeptionell eng abstimmen; denn die damalige Umsetzung durch die Große Koalition im Bund war zeitlich überaus ambitioniert und stellt uns deswegen gemeinsam vor große Herausforderungen. Mir ist es dabei wichtig zu betonen, dass die Ganztagsbetreuung mitnichten lediglich Betreuung am Nachmittag ist. Das Bundesgesetz spricht von einer Zuständigkeit der Jugendhilfe, und das ist, wenn man das so sieht, insofern auch konsequent. Aber hier in Niedersachsen haben wir schon immer gesagt, dass Ganztagsbetreuung immer auch eine Frage von Bildungsgerechtigkeit und guter Schulqualität ist und es auch um die bestmögliche Unterstützung der Kinder geht. Das war in Niedersachsen bislang immer handlungsleitend. In diesem Sinne hat auch die rot-grüne Koalition in ihrem Koalitionsvertrag es sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau des Ganztags, die Steigerung der Qualität und auch die Rhythmisierung des Schulalltags konsequent mitzudenken. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir das im Lichte des Fachkräftemangels werden tun müssen. Über die wesentlichen Ziele, die mit der Ganztagsbetreuung einhergehen, dürften in diesem Hohen Hause Einigkeit bestehen. Es geht um Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für unsere niedersächsischen Schülerinnen und Schüler, und gleichzeitig wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten. Mit Blick auf den Ausbau der Multiprofessionalität im Ganztag sind neben dem Einsatz von Lehrkräften die Angebote von sozialpädagogischen Fachkräften, aber auch außerschulischen Kooperationspartner*innen von besonderer Bedeutung. Sie machen den Ganztag attraktiv und bereichern ihn. Angesichts des erheblichen Personalbedarfs in der Umsetzung des Rechtsanspruchs wird deutlich, dass nur ein gemeinsames Vorgehen erfolgversprechend sein wird. Der Mangel an kurzfristig auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Fachkräften besteht bekanntlich nicht nur bei den Lehrkräften, sondern auf allen Ebenen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns hier intensiv miteinander abstimmen. Die Landesregierung ist sich der heterogenen Rahmenbedingungen im Land bewusst. Auch diese gilt es mitzudenken. Viele Kommunen haben den Ganztag bereits in ihren Regionen etabliert, und es gibt nun einmal ganz unterschiedliche Regelungen. Es ist uns wichtig, diese mitzudenken, Übergangszeiträume zu definieren, aber auch die Unterschiedlichkeit zu ermöglichen. Schulleitungen können zum jetzigen Zeitpunkt flexibel auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler reagieren. Es gibt unterschiedliche regionale Rahmenbedingungen. Sie wissen, es gibt auch unterschiedliche Konzepte: von der offenen über die gebundene zur teilgebundenen Ganztagsschule. Ich hatte ausgeführt, dass der Bund davon ausgeht, dass eine Verankerung im SGB VIII und damit eine Verantwortlichkeit der Träger der Kinder- und Jugendhilfen gesehen wird. Es ist mir an dieser Stelle wichtig, dass wir als Land Niedersachsen trotzdem nicht sagen, dass wir hier aus der Pflicht sind oder damit nichts zu tun haben. Es ist uns wichtig, uns einzubringen. Wir stellen bereits heute in erheblichem Umfang das muss man mitdenken personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung, wenn sich eine Schule für den Ganztag entscheidet. Die letzte rot-grüne Landesregierung von 2013 bis 2017 unter der Kultusministerin Heiligenstadt hat einen großen Schwerpunkt auf das Thema Ganztag gesetzt. Seitdem ist ein deutlicher Aufwuchs an Ganztagsschulen in Niedersachsen zu verzeichnen. Wir erreichen mittlerweile eine Quote von 73 % der Schulen im Land, die ein Ganztagsangebot vorhalten. Das kann sich durchaus schon sehen lassen. Aktuell erreichen das Kultusministerium zahlreiche Anfragen und Schreiben zur Umsetzung des Rechtsanspruchs. Insbesondere seitens der Kommunen wird die Finanzierung als große Herausforderung benannt. Im Rahmen der Umsetzungsplanung wird derzeit gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und weiteren Partnerinnen und Partnern an den jeweiligen Themenschwerpunkten wie den allgemeinen Kosten, dem Personalbedarf und der Fachkräftegewinnung und -qualifizierung sowie den organisatorischen und qualitativen Rahmenbedingungen gearbeitet. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen eine gelingende Umsetzung des Rechtsanspruchs durch einen regelmäßigen Austausch und eine enge Abstimmung zu gewährleisten. Die Landesregierung hat in der Vergangenheit bei Bundesförderungen die kommunalen Belange stets sehr stark berücksichtigt. Das gilt für den DigitalPakt Schule ebenso wie für die Förderprogramme aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung. Deren Mittel sind komplett in die kommunale Zuständigkeit geflossen. An dieser Linie werden wir beim Rechtsanspruch für den Ganztag festhalten. So wird die Landesregierung dafür sorgen, dass die für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung zur Verfügung stehenden Fördermittel des Bundes wie auch beim sogenannten Beschleunigungsprogramm für alle Kommunen bzw. Schulträger das ist ja nicht immer das Gleiche möglichst unkompliziert in vollem Umfang zugänglich gemacht werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Aktuell befindet sich das Kultusministerium mit dem Bund in Gesprächen zum geplanten Umsetzungsverfahren der Verwaltungsvereinbarung II. Ziel ist es, statt einer klassischen Förderrichtlinie ein vereinfachtes Zuwendungsverfahren zu wählen, das einerseits sicherstellt, dass die Vorgaben der Verwaltungsvereinbarung II eingehalten werden, andererseits für die antragstellenden Kommunen aber auch schlank und unkompliziert umsetzbar ist. Damit entsprechen wir auch dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände. Hierzu führen wir derzeit Gespräche sowohl mit dem Bund als auch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Zu Frage 2: Der Bund hat Ende Januar einen Entwurf der Verwaltungsvereinbarung II zum Ausbau der Ganztagsbetreuung vorgelegt und das Abstimmungs- und Unterzeichnungsverfahren mit den Ländern entsprechend eingeleitet. Dieses Verfahren ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Niedersachsen aber hat die Vereinbarung bereits unterzeichnet. Das Investitionsprogramm sieht einen Kofinanzierungsanteil der Länder in Höhe von 30 % vor. Der Ausbau der Infrastruktur der Ganztagsschulen obliegt den Schulträgern. Das Kultusministerium befindet sich derzeit in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden, bei denen neben den Investitionskosten auch die entstehenden Betriebskosten und weitere Regelungen thematisiert werden. Im Hinblick auf die durch den Rechtsanspruch entstehenden Betriebskosten nach der Definition des Bundes zählen dabei Personalkosten hinzu gilt, dass das Land bereits jetzt die Personalkosten für den Ganztagsgrundschulbereich trägt. Das beinhaltet den Einsatz von Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch den Abschluss von Verträgen mit Kooperationspartner*innen, die über budgetierte Lehrkräftestunden finanziert werden. Dies entspricht allein im Grundschulbereich aktuell rund ca. 60 Millionen Euro jährlich. Zusammen mit den prognostizierten Mehrbedarfen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs in Höhe von ca. 120 Millionen Euro ergibt sich daraus ab 2029 für das Land ein Gesamtbedarf in Höhe von jährlich 180 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich ab 2029 bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs mit 1,3 Milliarden Euro an diesen Betriebskosten - bundesweit. Nach dem Königsteiner Schlüssel stünden für Niedersachsen Bundesmittel in Höhe von rund 122 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Auch die Verwendung dieser Mittel ist Gegenstand der Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden. Zu Frage 3: Nach der bundesgesetzlichen Verankerung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter liegt es in der Zuständigkeit der Länder, den qualitativen Rahmen für die Ganztagsangebote in den Ländern selbst zu bestimmen. Der aktuelle Runderlass zur Arbeit der Ganztagsschule des Kultusministeriums führt für die Qualitätsentwicklung der Ganztagsschule zehn Qualitätsmerkmale auf. Die aufgeführten Bereiche werden auch bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs weiter berücksichtigt werden, da diese bereits seit Jahren erprobte Richtlinie bei der Qualitätsentwicklung der Ganztagsschulen in Niedersachsen eine gute Grundlage bildet. Im Rahmen der KMK wird darüber hinaus derzeit eine gemeinsame Empfehlung zur Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität im Ganztag für Kinder im Grundschulalter erarbeitet. Sie wissen, dass die derzeitige KMK-Präsidentin das zum Schwerpunkt ihrer Präsidentschaft gemacht. Niedersachsen ist in der entsprechenden Arbeitsgruppe aktiv vertreten. Hieraus werden wir weitere Impulse für den qualitativen Rahmen des Rechtsanspruches gewinnen. Aufbauend auf dem vorhandenen Runderlass und den dort aufgeführten Qualitätsmerkmalen werden auch diese Empfehlungen aufgenommen und angepasst an die niedersächsischen Bedingungen umgesetzt werden. Die niedersächsischen Schulleitungen werden dabei auf die gewachsenen Unterstützungsstrukturen durch die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung zurückgreifen können. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)
