Lena Nzume
Einsatz des "Adenauerbus SRP+" an niedersächsischen Schulen - Vereinbarkeit mit Menschenwürde, Neutralitätsgebot und Beutelsbacher Konsens
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Diese Fragestunde hat mal wieder das Ziel, Misstrauen in unseren Schulen zu säen. Das ist durchsichtig, das wird nicht funktionieren, und wir lassen das nicht zu. Es ist nicht rechtens, und es ist nicht gut, wenn Extremisten das Parlament als Bühne nutzen. Wir müssen darüber sprechen, was hier tatsächlich auf dem Spiel steht. Demokratie heißt: Alle dürfen ihre Meinung sagen, alle dürfen ihre Meinung zur Debatte stellen. Das ist der Grundsatz. Aber eine wehrhafte Demokratie es wurde gerade genannt, bedeutet eben auch, dass man den Feinden der Demokratie ein Stoppschild hinstellt. Das ist ein Verfassungsrecht. Nach Artikel 21 des Grundgesetzes ist das möglich. Und genau das schließt ein Verbotsverfahren gegen die AfD auch ein. Man kann das natürlich auch paradox nennen. Ja, das kann man sagen, und es ist vielleicht auch ein bisschen paradox. Eine Demokratie, die manche ausschließt, um sich zu schützen, klingt erst einmal nach einem Widerspruch. Aber die Philosophen haben das sehr deutlich gemacht. Frau Nzume, kleinen Moment! - Ich bitte um ein bisschen Ruhe aufseiten der AfD-Fraktion, gerade in der ersten Reihe. Das hört man hier vorne. Jetzt hat Bündnis 90/Die Grünen das Wort. - So, jetzt können Sie fortfahren. Karl Popper hat 1945 formuliert: Eine Gesellschaft, die grenzenlose Toleranz übt, wird am Ende von den Intoleranten zerstört. Deshalb ist es ihr Recht und ihre Pflicht, Intoleranz nicht zu tolerieren. Oder aber Helmut Ridder. Er hat zugespitzt gesagt: Demokratierettung durch Demokratieverkürzung. Was hier passiert, ist Einschüchterung. Was passiert, wenn wir das zulassen? Dann ist es so, dass eine Partei, die demokratisch gewählt ist, aber mit antidemokratischen Mitteln arbeitet, die Verfassung von innen zerstört, um die Demokratie zu zerstören. Dem können wir nicht tatenlos zuschauen. Dann schützen wir nicht die Demokratie, dann opfern wir sie auf einem Altar der Neutralität, der gar keine Neutralität mehr umfasst. Jetzt noch einmal zur Schule. Schulen sind keine Orte falsch verstandener Neutralität. Die Abgrenzung gegenüber verfassungsfeindlichen Positionen ist keine politische Einseitigkeit, das ist ein Bildungsauftrag. Das steht im Schulgesetz, und das steht im Grundgesetz. Der Beutelsbacher Konsens, den Sie so gerne falsch zitieren, verbietet Überwältigung, aber nicht demokratische Klarheit. Unsere Lehrkräfte kennen diesen Unterschied besser, als diese Anfrage uns glauben machen will. Was an der Schule mit dem Bus, mit dem Zentrum für Politische Schönheit passiert ist, das war pädagogische Arbeit. Das war vorbereitet, und das war nachbereitet. Eine Schule benannt nach einer Holocaust-Überlebenden, die Schülerinnen und Schüler befähigt, sich ein eigenes, freies Urteil zu binden, ist kein Skandal, das ist genau das, was Schule leisten soll! Mein Appell ist deshalb: Hören Sie auf, Lehrkräfte zu verunsichern und einzuschüchtern! Frau Nzume, ich darf Sie noch einmal unterbrechen. Herr Najafi möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie diese zu? Nein, danke. Nein, das lassen Sie nicht. Mein Appell noch mal: Hören Sie auf, Lehrkräfte zu verunsichern. Hören Sie auf, Lehrkräfte einzuschüchtern. Hören Sie auf, so zu tun, als sei demokratische Klarheit dasselbe wie Indoktrination. Unsere wehrhafteste Antwort auf diese Anfrage ist: Rückendeckung für unsere Schulen, für unsere Lehrkräfte, für unsere Demokratie, die sich zu verteidigen weiß. Vielen Dank.
