Julia Retzlaff
Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen, egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. … Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit. Das ist Inklusion.“ So beschreibt es die Aktion Mensch - wie ich finde, sehr treffend und sehr einfach. Aber ganz so einfach geht es mit der Umsetzung des in der UN-Behindertenrechtskonvention verbrieften Menschenrechtes, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sein zu dürfen, nicht voran. Nehmen wir die berufliche Teilhabe von Menschen mit schwerer Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt als einen zentralen Bereich zur Realisierung von Inklusion in der gesamten Gesellschaft. Hier ist es bis zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Beteiligung von Menschen mit Behinderung noch ein weiter Weg. Unser Antrag „Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen“ nimmt das in den Fokus. Im Jahr 2022 lag die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen in Niedersachsen bei 9,9 %, bundesweit waren es 10,8 %. Die allgemeine Arbeitslosenquote betrug im Bundesschnitt dagegen 5,3 %. Damit sind schwerbehinderte Menschen fast doppelt so oft von Arbeitslosigkeit betroffen wie Menschen ohne Behinderungen. An der Qualifikation kann es nicht liegen; denn anteilig finden sich bei schwerbehinderten Arbeitslosen mehr Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung als bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen. Damit bleiben Menschen mit Behinderung trotz ihres oftmals guten Ausbildungs- und Qualifikationsstandes auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert, ein Paradox, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Wir müssen also noch viel mehr für einen inklusiven Arbeitsmarkt werben, Barrieren für mehr Inklusion in Betrieben abbauen und Beschäftigungsfelder erschließen. Ein wichtiges Instrument hierfür ist die Ausgleichsabgabe entsprechend des zuletzt im Jahr 2023 novellierten Bundesgesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Danach zahlen Unternehmen ab 20 Arbeitsplätzen, wenn sie die gesetzliche Vorgabe von 5 % Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen, eine Abgabe. Im Fünfjahreszeitraum von 2019 bis 2023 sind die jährlichen Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe in Niedersachsen auf 86 Millionen Euro angestiegen, auch aufgrund der in der Gesetzesnovelle erhöhten Abgabesätze. Der Bestand des Sondervermögens lag Ende 2023 in Niedersachsen bei knapp 168 Millionen Euro, wobei sich gleichsam auch die jährlichen Ausgaben des Integrationsamtes für Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben erhöht haben. So hat das Integrationsamt bereits etwas über 102 Millionen Euro für beschäftigungsfördernde Maßnahmen und Projekte gebilligt und auch gebunden. Aber trotz gesteigerter Leistungen stehen aktuell noch über 65 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Deshalb wollen wir mit den Punkten 1 bis 5 unseres Antrages weitere konkrete Maßnahmen entwickeln, um die langfristige Inklusion schwerbehinderter Menschen im allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern - sei es für die Ausbildung, den Eintritt in den Beruf oder die Beschäftigungssicherung nach einer im Erwerbsleben erworbenen Behinderung. Dazu soll etwa das Jobcoaching flächendeckend ausgebaut werden, ein Leistungsangebot zur Arbeitsplatzsicherung, das den Mitarbeitenden direkt am Arbeitsplatz im betrieblichen Umfeld unterstützt und das das Integrationsamt neu in das Portfolio der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben aufgenommen hat. Wir wollen die Gründung von Inklusionsbetrieben fördern und durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit vom Integrationsamt in Zusammenarbeit mit der NBank noch stärker dafür werben; denn gerade in diesen Betrieben kann die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden. Ebenso braucht es neue Förderansätze und zielgruppenspezifische Programme für Menschen mit Schwerbehinderungen, die zusätzlichen Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Sexualität oder Nichtsichtbarkeit ihrer Behinderung ausgesetzt sind, zum Beispiel ältere Arbeitnehmende, Menschen mit Migrationsgeschichte, hier insbesondere Frauen, oder junge Leute im Übergang von der Schule in den Beruf. In dem Bereich fehlen insbesondere Unterstützungsleistungen für Berufsorientierung durch Hospitation oder Praktika. Warum nicht auch mal neue Wege gehen und Arbeitsprogramme auflegen, um Menschen mit Behinderungen nach persönlichen Neigungen gezielt dort in Arbeit zu bringen, wo wir einen großen Bedarf haben, nämlich im Bereich der Sozialwirtschaft? Unsere Wohlfahrtsverbände sind hier sicherlich gute Ansprechpartner. Schließlich will ich auf die in 2023 gestarteten sechs einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Niedersachsen eingehen. Sie wollen wir mit einer Kampagne unterstützen, damit sie ihre Services zielgerichtet bei Unternehmen ihrer Region bewerben können. Denn eines gehört auch zur Wahrheit dazu: Es ist nicht gerade einfach, als Unternehmen durch die verschiedenen Fördermöglichkeiten zur Beschäftigung Schwerbehinderter durchzusteigen, Zuständigkeiten zu durchschauen und den bürokratischen Aufwand zu bewältigen. Oftmals wissen Betriebe auch gar nicht, wie vielfältig die Unterstützungsleistungen sein können und wie gewinnbringend ein inklusives Betriebsklima für alle Mitarbeitenden im Hause sein kann. Hier leisten die EAA einen wichtigen Beitrag als Lotse, Werber und Überzeuger für den inklusiven Arbeitsmarkt. Der zweite Baustein unseres Antrags ist, dem Integrationsamt eine angemessene personelle Ausstattung zukommen zu lassen, um mit mehr Ressourcen das umfassende Thema „Inklusion“ bearbeiten zu können. Drittens müssen wir natürlich auch als Land Niedersachsen selbst vorangehen und als Arbeitgeber mindestens die 5-%-Quote in der Beschäftigung Schwerbehinderter erfüllen. Dafür braucht es konkrete Zielvorgaben über alle Ressorts hinweg und bei allen dem Land zugehörigen Einrichtungen. Kommen wir schließlich zum vierten und letzten inhaltlichen Baustein unseres Antrags, den wir an den Bundesrat adressieren. Wir sehen die Verwendung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe als gesetzlich zu eng geregelt. Aus unserer Sicht sollte es den Integrationsämtern der Länder zu einem gewissen Prozentsatz ermöglicht werden, auch personelle und sächliche Kosten aus den Mitteln zu bestreiten - ausdrücklich nicht, um die Länder aus der Verantwortung für die personelle Ausstattung der Integrationsämter zu nehmen, aber es mit dem Anstieg der Mittel zu ermöglichen, die Gelder schlagkräftig und zielgerichtet für die Förderung der Inklusion im Arbeitsmarkt einzusetzen. Wir wollen, dass unverbrauchte Mittel, bevor sie in die Rücklage überführt und nur noch für den Zinsertrag verwendet werden, doch besser im Sinne der gesamtgesellschaftlichen Umsetzung der Inklusion eingesetzt werden können, zum Beispiel mit Förderprogrammen, um im privatwirtschaftlichen Bereich Barrieren abzubauen. Denn eine echte gleichberechtigte berufliche Teilhabe ist nur möglich, wenn nicht nur der Arbeitsplatz inklusiv ist, sondern auch das gesamte Umfeld - auf dem Weg zur Arbeit, nach Hause oder auf der Dienstreise. Hierüber wollen wir eine Meinungsbildung im Bundesrat anstoßen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, es ist deutlich geworden, dass wir insgesamt in Politik und Wirtschaft noch viel mehr den Fokus auf einen inklusiven Arbeitsmarkt legen müssen. Als Gesellschaft und als Volkswirtschaft sind wir auf die Kompetenzen und Potenziale behinderter Menschen angewiesen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.
