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Dr. Andreas Philippi

22.02.2023 15:00 min Tagungsabschnitte 19/5

Wann kommen die Nothilfen für die Menschen in Niedersachsen an?

- Zur Beantwortung der Frage rufe ich unseren Minister Dr. Philippi auf. Bitte! Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Um die globalen Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands einzudämmen, sind auf der Bundesebene zahlreiche Maßnahmen ergriffen worden. Auch die Landesregierung ist sofort aktiv geworden und hat im letzten Sommer gemeinsam mit den gesellschaftlichen Akteuren und Kommunen Maßnahmen auf Landesebene vereinbart. Sie kennen die gemeinsame Erklärung „Niedersachsen - Gemeinsam durch die Energiekrise“, die am 9. August 2022 gefasst wurde. Mit dem direkt nach dem Amtsantritt der neuen Landesregierung durch den Landtag beschlossenen Nachtragshaushalt 2022/2023 wurde ein Sofortprogramm für Menschen, Unternehmen, Kommunen und soziale Einrichtungen in einem Umfang von 970 Millionen Euro auf den Weg gebracht. All diese Maßnahmen hatten zum Ziel, die Preissteigerungen abzufedern und die soziale und ökonomische Lage zu verbessern. Das ist bisher im Großen und Ganzen gut gelungen. Die Lage stellt sich heute nicht mehr so dramatisch dar wie noch vor einem Jahr. Die Energiepreise sind in den letzten Wochen gesunken, die Inflation wurde abgebremst. Gleichwohl ist die Krise noch nicht vorbei. Dies vorangestellt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zur ersten Frage nach den einzelnen Förderprogrammen: Regionale Härtefallfonds. Über die Verwaltungsvereinbarung, die das Land den Kommunen als Muster Ende Dezember 2022 zur Verfügung gestellt hat, wird die Erstattung des Landesanteils geregelt. Die Unterzeichnung ist nicht zwingende Voraussetzung für die Einrichtung regionaler Härtefallfonds. Es ist daher grundsätzlich denkbar und möglich, dass regional der Härtefallfonds bereits eingerichtet wurde und Hilfen gewährt werden, die Verwaltungsvereinbarung aber zu einem späteren Zeitpunkt unterschrieben wird. Einige Kommunen haben bereits ausdrücklich ihr grundsätzliches Interesse am Abschluss der Verwaltungsvereinbarung uns gegenüber bekundet. (Ulf Thiele [CDU]: Welche denn?) Häufig stehen aber noch Rats- oder Ausschussbeschlüsse aus, sind noch Vereinbarungen mit den Energieversorgungsunternehmen zu treffen oder andere Vorfragen zu klären. Bislang hat keine Kommune gegenüber dem Land verbindlich erklärt, keinen Härtefallfonds einrichten zu wollen. (Ulf Thiele [CDU]: Hat denn eine erklärt, einen einrichten zu wollen?) Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herr Thiele! Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Stärkung der Beratungsstrukturen. Die Stärkung der Beratungsstrukturen erfolgt über verschiedene Beratungsangebote: Verbraucherschutzberatung - dieser Bereich ist im Landwirtschaftsministerium angesiedelt. Die Stärkung der Verbraucherzentrale Niedersachsen erfolgt mittels Finanzhilfe gemäß § 14 Abs. 6 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes, die in vier gleich hohe Teilbeträge jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November ausgezahlt wird. (Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Herr Thiele, da haben Sie wohl nicht aufgepasst! - Gegenruf von Ulf Thiele [CDU]: Das sind viermal 250 000 Euro von fast 1 Milliarde Euro!) Energieberatung - im Umweltministerium verortet. Auch das Umweltministerium hat die neue Energiesparberatung für private Wohngebäude schnell ins Laufen gebracht. Schon seit diesem Monat wird sie von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen landesweit durchgeführt. Aktuell stehen bereits zusätzlich über 600 Energieberaterinnen und Energieberater, vorwiegend aus den Reihen des Schornsteinfegerhandwerks, zur Verfügung. (Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Guck mal an! - Gegenruf von Ulf Thiele [CDU]: Das sind die gleichen Berater, die immer unterwegs sind!) Start der Beratungen war schon am 6. Februar 2023. Schuldnerberatung. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger von Schuldnerberatungsstellen angepasst, sodass seitdem die bereits in 2022 erfolgte Verstärkung der sozialen Schuldnerberatung über das Sofortprogramm in das Jahr 2023 hinein verstetigt und ausgebaut werden konnte. Anträge können an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gerichtet werden. Im Zuge des Nachtragshaushalts 2022/2023 wurde daneben auch der Haushaltsansatz für die Förderung der Schuldnerberatung nach dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung auf insgesamt 1,6 Millionen Euro erhöht. Hierbei handelt es sich um eine Beratungsstruktur zur Unterstützung bei der Einleitung des Privatinsolvenzverfahrens. Die Förderung ist eine gesetzliche Leistung, einer Umsetzung bedarf es daher hier nicht. (Ulf Thiele [CDU]: Genau, Bundesgesetz!) Freiwilligenagenturen. Um die durch das Sofortprogramm zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 800 000 Euro für die Akquise von freiwillig Engagierten durch die Freiwilligenagenturen vor Ort rechtssicher verausgaben zu können, ist eine Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements erforderlich. Aktuell befindet sich die Richtlinienänderung in der Ressortabstimmung. (Ulf Thiele [CDU]: Das hat sich seit sechs Wochen nicht verändert!) Migrationsberatung. Von den für die Migrationsberatung bereitgestellten zusätzlichen Mitteln sind rund 2,8 Millionen Euro fest verplant. Allen Trägern, die einen Förderantrag gestellt haben, hat das Landesamt für Soziales zum 1. Januar 2023 eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns erteilt. Damit können alle beantragten Projekte wie geplant starten. Die Antragsverfahren werden in Kürze abgeschlossen, sodass das Landesamt voraussichtlich bis spätestens Anfang März alle Bewilligungen erteilen kann. Zentrale Lebensmittelverteilung der Tafeln - ein gemeinsames Projekt von MS und ML. Zum Projekt „Zentrale Lebensmittelverteilung der Tafeln“ befinden sich das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Landesverband der Tafeln in Niedersachsen und Bremen e. V. noch gemeinsam in der weiteren Konkretisierung sowie Ausgestaltung der Planungen. (Ulf Thiele [CDU]: Seit Dezember! - Carina Hermann [CDU]: Das eilt aber!) Ziel ist es, dass Fördermittel im Laufe des Jahres 2023 zweckentsprechend und bedarfsgerecht ausgezahlt werden können. (Ulf Thiele [CDU] lacht) - Sie haben ja zuerst nach den untergeordneten Titeln gefragt. Die Fördersumme für die Geschäftsstelle des Landesverbandes der Tafeln in Niedersachsen und Bremen e. V., die landesweit koordinierend und beratend im Bereich des freiwilligen Engagements was auch die in Ihrer Frage angesprochenen Verteilzentren umfasst tätig ist, wurde auf 50 000 Euro aufgestockt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde bereits am 4. Dezember 2022 zugelassen. Der weitere Verlauf des Verfahrens ist abhängig von der Antragstellung sowie den Fortschritten des Fördervorhabens und kann daher nicht abschließend dargestellt werden. Es gibt allerdings Hinweise darauf, dass eine größere Summe von 2 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren in vier Tranchen ausgezahlt werden soll. (Ulf Thiele [CDU]: Vier Jahre!) Veranstaltungswirtschaft: Das mit 50 Millionen Euro ausgestattete Programm zur Förderung der Veranstaltungswirtschaft befindet sich in enger und konstruktiver Abstimmung zwischen den Ressorts der Landesregierung. Zudem befindet sich die Landesregierung in Abstimmungen mit der Freien und Hansestadt Hamburg zur Mitnutzung einer IT-Plattform, die auch für die Auszahlung des Sonderfonds des Bundes genutzt werden soll. Kultur: Bei der mit 27 Millionen Euro ausgestatteten Förderung des Bereichs Kultur ist geplant, nachdem bereits ein Betrag von 5 Millionen Euro an die Träger der Erwachsenenbildung geleitet wurde, in Kürze pauschale Beträge (Veronika Bode [CDU]: Ein bisschen lauter!) - Bitte? (Veronika Bode [CDU]: Man hört nichts!) - Man hört nichts? (Veronika Bode [CDU]: Nee!) Kann das jemand lauter drehen? Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Also eigentlich ist er gut zu verstehen. Vielleicht sollte die Fraktion ein bisschen leiser sein und dem Minister zuhören. (Ulf Thiele [CDU]: Wir hören interessiert zu, aber es ist wirklich schwer zu verstehen! - Gegenruf von Wiard Siebels [SPD]: Ich höre das auch!) Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Hören und Verstehen sind halt zweierlei Dinge. (Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN) Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Genau! Machen Sie weiter, Herr Minister! (Ulf Thiele [CDU]: Kann man machen, kann man aber auch anders machen!) Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Zur Auszahlung der weiteren Mittel werden aktuell Rahmenbedingungen im MWK geprüft. Zu Ihrer zweiten Frage zu den einzelnen Förderprogrammen: Regionale Härtefallfonds. Inwiefern vor Ort bereits konkret Hilfen im Sinne der regionalen Härtefallfonds gewährt wurden, ist nicht bekannt. Es wurden jedenfalls noch keine anteiligen Kosten durch das Land erstattet. Stärkung der Beratungsstrukturen: Verbraucherschutzberatung. Am 15. Februar wurde die erste Rate des Jahres aus dem Kernhaushalt an die Verbraucherzentrale ausgezahlt. In dieser Rate ist bereits anteilig die Aufstockung der Mittel aus dem Nachtragshaushalt 2022/2023 berücksichtigt. Der Anteil zur Stärkung der Beratungsstrukturen betrug 250 000 Euro. Für die weiteren Raten werden die Mittel aus dem Nachtragshaushalt vollständig den Verbraucherzentralen zufließen. Die Energieberatung: Innerhalb von wenigen Wochen hat das Umweltministerium die neue „Energiesparberatung für private Wohngebäude“ umgesetzt. Das umfasst die Konzeption, die Antragstellung und die Bewilligung bei der NBank. Zur Verdeutlichung: Die Haushaltsmittel stehen erst seit dem 16. Januar 2023 zur Verfügung. Erst nach der Zurverfügungstellung der Haushaltsmittel konnte die Zuwendung erfolgen. Nur sieben Tage später konnte mit Bescheid vom 23. Januar 2023 bereits eine Zuwendung in Höhe von 50 % der maximal zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. Anschließend hat die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen die Beraterinnen und Berater rekrutiert und zur schnellen unbürokratischen Abwicklung auch noch ein Onlinetool entwickelt. Die Schuldnerberatung: Die Förderanträge für die Zuwendung zur sozialen Schuldnerberatung für das Jahr 2023 werden derzeit durch das Landesamt für Soziales bearbeitet und geprüft. Mit einer Erstellung der Bewilligungsbescheide ist in den kommenden Wochen zu rechnen. Mit Stand vom 16. Februar 2023 liegen 69 Anträge von Beratungsstellen auf Grundförderung und 41 Anträge auf Aufstockung der Beratungskapazitäten vor. Die Insolvenzberatung ist eine gesetzliche Leistung, die aktuell sehr stark nachgefragt wird. Von den originären Haushaltsmitteln sind aktuell knapp 2 Millionen Euro abgeflossen. Das ist eine Steigerung um rund 700 000 Euro gegenüber demselben Zeitraum des Vorjahres. Von daher wird davon ausgegangen, dass die mit dem Nachtrag 2022/2023 aufgestockten Mittel in Höhe von insgesamt 1,6 Millionen Euro steigende Nachfrage im Laufe des Jahres erfahren und abfließen werden. Zu den Freiwilligenagenturen: Hinsichtlich der geplanten Akquise von Freiwilligentätigkeiten durch die Freiwilligenagenturen vor Ort ist es bislang zu keiner Förderung gekommen. Dies gilt ebenso für die Migrationshilfe. Die Mittel für die Stärkung der Beratungsstrukturen/Migrationsberatung werden auf der Basis der Mittelabrufe der Träger vom Landesamt für Soziales ausgezahlt. Im Rahmen des Projektes „Zentrale Lebensmittelverteilung der Tafeln“ wurden bisher noch keine Haushaltsmittel an den Landesverband der Tafeln in Niedersachsen und Bremen ausgezahlt. Bezüglich der Förderung der Geschäftsstelle des Landesverbandes der Tafeln in Niedersachsen und Bremen sind noch keine Mittel ausgezahlt worden. Zur Veranstaltungswirtschaft: Bei den geplanten Programmen zur Veranstaltungswirtschaft ist es bislang zu keinen Förderungen gekommen. Zur Kultur: Im Bereich der Förderung der Kultur und Erwachsenenbildung wurden Anfang Februar 5 Millionen Euro an die Träger der Erwachsenenbildung ausgezahlt. Zur dritten Frage, Stichwort: „Festbrennstoffe“: Die notwendigen Rahmenregelungen des Bundes Verwaltungsvereinbarung, Vollzugshinweise, Festlegung der Referenzpreise für 2021 liegen noch nicht vor. Gleichwohl wird das Programm bereits vorbereitet. Die Umsetzung soll in Form eines Nordländerverbundes unter Federführung der Hansestadt Hamburg stattfinden. Dort soll ein Antragsportal aufgebaut und die Antragsbearbeitung zentral abgewickelt werden. Die Finanzierung der Umsetzungskosten wird zwischen den Ländern anteilig nach der Anzahl der gestellten Anträge aufgeteilt und in Niedersachsen aus dem Nachtragshaushalt 2022/2023 finanziert. Ein Programmstart im April 2023 wird angestrebt. Auf Ressortebene in Niedersachsen übernimmt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung die Federführung für das Programm. Soweit zu Ihren Fragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Was ist mit der KMU-Förderung? KMU hat er ausgelassen!) Vizepräsidentin Sabine Tippelt: Herzlichen Dank, Herr Minister. - Jetzt ist leider die Restredezeit so schnell weggeblendet worden, dass ich sie nicht aufschreiben konnte. Ich eröffne die Aussprache. Die erste Frage stellt Herr Lilienthal für die AfD-Fraktion. Peer Lilienthal (AfD):

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