Evrim Camuz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen
Bitteschön, Frau Camuz! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vor etwas über zehn Jahren hatten wir Grüne eine andere, differenzierte Meinung zur Verfassungsschutzbehörde, und ich würde lügen, wenn ich jetzt nicht sagen würde, dass der NSU-Terror und das Versagen unserer 7Verfassungsschutzämter immer noch sehr tief sitzen. Aber wir wollen nicht meckern, sondern wir wollen uns hier konstruktiv beteiligen. Wir wollen jetzt ein Verfassungsschutzgesetz einbringen und auch abschließend beraten, das den Bedrohungslagen unserer heutigen Zeit gerecht wird. Hierbei wollen wir zwei zentrale Aufgaben wahrnehmen. Erstens setzen wir die Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konsequent um und bringen das Niedersächsische Verfassungsschutzgesetz mit dieser Entscheidung in Einklang. Zweitens reagieren wir auf die aktuelle Sicherheitslage und schaffen moderne, rechtssichere Instrumente, die angesichts der anhaltend hohen Gefährdungslage dringend notwendig sind. Zum ersten Punkt: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat auch Maßstäbe für andere Landesgesetze und die des Bundes gesetzt. Niedersachsen setzt diese Vorgaben nun entschlossen und verantwortungsvoll um. Ich möchte mich an dieser Stelle beim GBD ausdrücklich für die konstruktive und engagierte Zusammenarbeit bedanken. Gemeinsam haben wir die Datenübermittlungsbefugnisse grundlegend überarbeitet, damit sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Zudem schaffen wir eine unabhängige Kontrolle der additiven Wirkung nachrichtendienstlicher Mittel und besonderer Auskunftsverlangen. Diese Neuerung ist besonders wichtig. Denn Eingriffe dürfen nicht nur einzeln betrachtet werden, wie es bisher war. Entscheidend ist auch, welche Wirkung sie im Zusammenspiel entfalten. Genau diese Gesamtschau verlangt das Bundesverfassungsgericht, und genau das setzen wir jetzt um. Zum zweiten Punkt: Der Verfassungsschutz sieht sich zunehmend mit neuen Bedrohungslagen konfrontiert. Wir sehen, wie Desinformationskampagnen aus dem Ausland häufig auch aus Russland im Vorfeld unserer Wahlen versuchen, das Vertrauen in demokratische Strukturen zu unterlaufen. Wir sehen, wie Cyberangriffe gezielt versuchen, sensible Infrastrukturen anzugreifen. Und wir sehen auch, wie Propaganda in sozialen Medien Reichweiten erlangen kann, die im analogen Raum kaum möglich wären. Die Bedrohung kommt aber nicht nur von außen. Rechtsextremes Gedankengut wird über soziale Medien geteilt, wo gezielt auch versucht wird, Kinder und Jugendliche zu radikalisieren. Zur Begegnung dieser Bedrohungslage wollen wir den Verfassungsschutz endlich weiter stärken. Dafür sieht unser Gesetzentwurf verschiedene Maßnahmen vor, die wir in der notwendigen Grundrechtsabwägung und Sensibilität einführen. Von den vielen Änderungen möchte ich eine besonders hervorheben: Die Anschläge von Halle und Hanau und jetzt auch in Sydney haben uns schmerzlich vor Augen geführt, dass gefährliche Radikalisierungsprozesse heute vielfach außerhalb organisierter Strukturen stattfinden. Soziale Medien geben Einzelpersonen Plattformen und Räume, in denen sie sich radikalisieren, Hass schüren und Gewaltfantasien verstärken können, ohne jemals ihren eigenen Schreibtisch, das Kinderzimmer zu verlassen. Unser bisheriges Gesetz unterscheidet stark zwischen Gruppierungen und Einzelpersonen. Während Personenzusammenschlüsse frühzeitig beobachtet werden können, setzt die Beobachtung von Einzelpersonen voraus, dass ihr Verhalten bereits auf Gewalt gerichtet ist. Diese Differenzierung wird der Realität nicht mehr gerecht, und ich kann mich nicht daran erinnern, dass dieses Problem von der CDU jemals angepackt wurde. Einzelpersonen können ‑ das zeigen die schrecklichen Ereignisse von Halle und Hanau genauso gefährlich sein wie organisierte Zusammenschlüsse. Deshalb streichen wir den Gewaltbezug bei Einzelpersonen und ermöglichen damit dem Verfassungsschutz, gefährliche Entwicklungen früher, bevor radikalisierte Täter zur Tat schreiten, zu erkennen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass jede Entscheidung im Einzelfall mit einem klaren Blick auf die Grundrechte der Betroffenen sorgfältig abgewogen wird. Sehr geehrte Abgeordnete, dieser Gesetzentwurf stärkt unseren Verfassungsschutz, schärft seine verfassungsrechtlichen Leitplanken und macht ihn gleichzeitig wirksamer gegenüber der aktuellen Bedrohungslage. Daher bitte ich um Ihre Unterstützung. Danke schön.
