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Christian Meyer

25.09.2024 2:13 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

Herr Meyer, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass unter den demokratischen Fraktionen ein großer Konsens besteht, die Wasserentnahmegebühr in drei wichtigen Punkten etwas neu zu regeln. Zwei davon korrigieren etwas, was der Landtag im Jahr 2021 nicht ganz so gut gemacht hatte. Da haben wir uns auf den „Niedersächsischen Weg" gemacht und eine Reform der Wasserentnahmegebühr vorgenommen - Stichwort „Lenkungseffekt". Es wurde entschieden, dass Sportvereine, die bislang einen ermäßigten Satz wie die Landwirte gezahlt haben, nun den vollen Satz zahlen müssen. Deshalb gab es eine Debatte im letzten Jahr; denn offenbar sollten einige Sportvereine für die bisherige Wasserentnahme einen deutlich höheren den acht- bis zehnfachen Betrag zahlen sollten. Wir haben jetzt und das finde ich gut; das ist auch ein Beispiel dafür, wie man es einfacher, schneller und unbürokratischer machen kann nicht entschieden, für ganz kleine Mengen wieder auf den ermäßigten Satz zurückzugehen, sondern geregelt, dass die meisten Sportvereine komplett von der Gebühr befreit werden. Dann müssen sie bei kleinen Mengen für ein paar Cent auch keine Abrechnung machen. Ich bin über den Vorschlag des Landessportbundes sehr froh, dass die Wasserentnahme bis zu einer Menge von 5 000 m3 für Sportvereine komplett gebührenfrei sein soll. Das dürfte 90 % der Sportvereine betreffen. Für die Sportvereine, die unter dieser Schwelle liegen, ist das also komplett gebührenfrei. Sie müssen nichts mehr melden und keine Abrechnung machen. Wir gehen also noch weiter als die CDU, die vorgeschlagen hat, wieder zum ermäßigten Satz zurückzukommen. Für die Sportvereine wird es jetzt einfacher. Bei den Sägewerken war es ebenfalls so: Sie haben bisher den ermäßigten Satz gezahlt, weil sie unter „Forstwirtschaft" fielen. Dann wurde das voneinander getrennt. Kollege Hujahn hat es angesprochen: Für die Landesforsten gibt es eine deutliche Vergünstigung, jetzt gehen wir wieder auf den alten Satz zurück. Auch für die ändert sich also nichts. Mit Blick auf die Wirtschaft das ist angesprochen worden ist ganz wichtig, dass es für die Wirtschaft, die im Wettbewerb steht, bei den bisherigen Gebührensätzen bleibt. Das ist ein ganz wichtiger Standortvorteil, den wir haben. Über einige der großen Verbraucher haben wir heute Morgen schon geredet. Wenn Niedersachsen Energie- und Transformationsland bleiben soll, dann müssen wir auch dort Rücksicht nehmen. Deshalb bin ich über diesen breiten Konsens, die Wasserentnahmegebühr neu zu gestalten, froh. Danke schön. Herzlichen Dank,

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