Jutta Wegner
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Mit Paragraf 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat der Bundesgesetzgeber die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Bioabfälle getrennt zu sammeln. Gleichzeitig führt die Landesregierung in ihrem Abfallwirtschaftsplan selbst aus, dass insbesondere Küchen- und Nahrungsabfälle in städtischen Gebieten effektiv nur über eine haushaltsnahe Sammlung mittels Biotonne getrennt erfasst werden können. Umso unverständlicher ist es, dass der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die flächendeckende Einführung der Biotonne erneut verschoben und stattdessen ein Modellprojekt beschlossen hat, und das ausgerechnet unter Einbeziehung der Stadt Neubrandenburg, in der die Biotonne bereits seit Jahren existiert und Erfahrungen zu Kosten und Akzeptanz längst vorliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie nehmen Sie Ihre Fach- und Rechtsaufsicht bei der Umsetzung der gesetzlichen Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen wahr? Und welche konkreten Schritte werden Sie unternehmen, um sicherzustellen, dass der Landkreis, auch der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, seiner Verpflichtung aus Paragraf 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entspricht?
