Hannes Damm
Vielen lieben Dank, Frau Präsidentin! Also die Schwankungen liegen jedenfalls im Bereich der Witterungsbedingungen, die man aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 8/6275 sehen kann. Die Zahlen sind seit 2017 eben 2,6, 2,4, 2,6, 2,5, wieder 2,5, 2,4 Millionen Tonnen. Das ist keine Wärmewende, das ist Stillstand. Man könnte sagen, dass Sie das erkannt haben und mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz einen Pfad gezeichnet haben, mit dem man ab sofort etwa fünf Prozent pro Jahr einsparen soll. Wie wird das realisiert? Laut Ihrer eigenen Studie durch den kontinuierlichen Austausch aller fossilen Heizungen über die nächsten 20 Jahre jährlich nämlich genau fünf Prozent. Das passt auch genau zum Gebäudemodernisierungsgesetz, Artikel 71 und 72, aber die sollen nun leider gestrichen werden. Wie die Ziele in MV aus den erst vorgestern beschlossenen Gesetzen erreicht werden können, auch nach Ihrer eigenen Aussage im Fachausschuss – völlig unklar. Richtig ist, es gibt eine Länderöffnungsklausel in Paragraf 9a Gebäudeenergiegesetz. Das wird auch nicht gestrichen, sondern zum neuen Paragrafen 9 des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes. Aber reicht das, wenn 71 und 72 in den Ländern dann angewendet werden können, wenn sie im Bund gestrichen werden? Nach Wortlaut umfasst die Klausel zwei Dinge: weitergehende Anforderungen an erneuerbare Energien im Gebäude und Beschränkungen für Strom, Direktheizung. Gleichzeitig entfallen mit der Streichung von 71 GEG die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien und mit der Streichung von Paragraf 72 GEG das Betriebsverbot für Heizkessel über 30 Jahre, das Verbot fossiler Heizkessel ab dem Jahr 2045. Und genau hier wird es entscheidend. Den Inhalt des 71, die 65-Prozent-Pflicht, kann ein Land über Paragraf 9 selbst regeln, und deswegen finden Sie ihn auch in den Änderungsanträgen von mir zu Ihrem Klimaverträglichkeitsgesetz im Wortlaut. Den Inhalt des 72, Stilllegungspflicht und Fossilverbot, kann ein Land nicht selbst regeln. Die jetzige Länderöffnungsklausel umfasst keine Beschränkungen eben für fossile Heizsysteme, sie umfasst keine Stilllegungspflicht für Altkessel. Da der Bund 72 aber auch ersatzlos streicht, fällt diese Steuerung bundesweit weg, und die Länder dürfen sie im Rahmen der Länderöffnung, wie sie aktuell geplant ist, auch nicht zurückholen. Konkret bedeutet das, eine Heizung aus dem Jahr 1990 darf nach Verabschiedung des Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern einfach weiterlaufen. Eine neue Gasheizung, eingebaut 2027 mit 30 Jahren Betriebsdauer, läuft weiter bis weit nach 2050. Die Fachausschüsse des Bundesrates wie auch die Landesregierung aus SPD und GRÜNEN in Hamburg haben genau diese Lücke erkannt. Der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfiehlt gemeinsam mit den Ausschüssen für Umwelt, für Agrarpolitik und Stadt- und Raumentwicklung, die Länderöffnungsklausel inhaltlich so auszugestalten, dass die Anforderungen an erneuerbare Energieanlagen, Anteile, Stilllegung fossiler Kessel und vergleichbare Hebel auf Landesebene weiterhin möglich bleiben. Diese Empfehlung liegt als Drucksache vor und ist Grundlage der Stellungnahme, die der Bundesrat am kommenden Freitag, dem 12. Juni, unter Tagesordnungspunkt 41 beschließen wird. Welche der 67 Empfehlungen es in die Stellungnahme schafft, entscheidet das Plenum mit den Stimmen aller Länder, auch mit den drei Stimmen aus Mecklenburg-Vorpommern. Ich ziehe deswegen den vorliegenden Antrag in seiner jetzigen Form zurück, da er nicht zur inzwischen passenden vorliegenden Fassung des Gesetzesentwurfs passt. (Rainer Albrecht, SPD: Gut erkannt.) Das Problem ist aber damit nicht vom Tisch, im Gegenteil, und dafür braucht die Landesregierung MV eine Position. Ich appelliere daher direkt an die Abgeordneten von Linken und SPD: Insistieren Sie bei Ihrer Landesregierung, damit die Ziele aus Ihrem eigenen Klimagesetz erreichbar bleiben! MV muss sich hinter die Empfehlungen der Fachausschüsse stellen, muss dafür stimmen, dass die Länderöffnungsklausel und die Inhalte des 72 erweitert werden, muss dafür stimmen, dass MV darüber überhaupt noch die Möglichkeit hat, in den nächsten Jahren über Heizungsfragen selbst zu entscheiden. Hamburg hat unter dem Ersten Bürgermeister Tschentscher mit den Stimmen seiner Bürgerschaft den Weg vorgezeichnet. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, Hamburg ist aber auch noch eine andere Klientel.) Schleswig Holstein, Niedersachsen, Bremen und Baden-Württemberg gehen mit. (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Wenn wir jetzt zulassen, dass der Bund den 72 streicht und Länder die entstehende Lücke nicht schließen dürfen, dann reden wir in zehn Jahren noch über 2,5 Millionen Tonnen Emissionen im Gebäudesektor, und das kann sich MV, das kann sich die folgende Generation nicht leisten. Wie gesagt, ich ziehe den Antrag zurück und lege die Entscheidung in Ihre Hand. Verteidigen Sie wenigstens Ihr eigenes Gesetz! Verteidigen Sie die Eigenständigkeit der Länder! Verteidigen Sie die Wärmewende in Mecklenburg-Vorpommern! (Rainer Albrecht, SPD: Aber mit den Menschen!) Vielen Dank! (Beifall David Wulff, FDP)
