Christian Winter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ja, nachdem wir in der vergangenen Landtagswoche bereits in weiten Teilen eine etwas haarsträubende Debatte hier auch geführt haben nach dem AfD-Antrag, der hier ja eben auch noch mal erwähnt wurde, der sehr oberflächlich, sehr plakativ war, gibt es in dieser Woche eine Fortsetzung. Und da möchte ich mich eigentlich erst mal auch bei der Unionsfraktion bedanken, dass Sie heute doch weitestgehend sachliche Worte gefunden haben und natürlich auch ein immer noch relevantes Thema ansprechen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Gleichwohl, ähnlich wie beim Herrn Wirtschaftsminister, also diese Phrase da mit dem „Fleisch aus den Rippen schneiden“, also das fand ich nun wirklich im großen Maße unsachlich, aber gut. (Enrico Schult, AfD: So wie Ihre Ministerpräsidentin gestern, ja.) Knapp hundert Tage vor der Wahl lässt man sich dazu vielleicht auch noch mal verleiten. (Enrico Schult, AfD: Was sagt Ihre Ministerpräsidentin?) Aber ich glaube, da ist nun überhaupt nirgendwo böse Absicht, die ich aus dieser Bemerkung, so ein bisschen konnte man das heraushören, die da unterstellt werden konnte. Aber die Dinge müssen natürlich auch nach Recht und Gesetz laufen. Und diese Hilfen, die gewährt wurden, das hatte natürlich, ja, hatte ein höheres Anliegen. Ein pragmatischer Umgang mit den Rückzahlungsverpflichtungen und der Abschluss der langwierigen Verfahren im Sinne der betroffenen Unternehmen, das ist auch ganz im Sinne der SPD. Und, Herr Waldmüller, das wissen Sie, deswegen haben wir das auch im Koalitionsvertrag in Berlin zwischen CDU, CSU und SPD festgeschrieben. Und soweit ich informiert bin, gab es da, war das einhellig, und da gab es auch überhaupt keinen Dissens darüber. Nun suggeriert die CDU-Fraktion jedoch in ihrem Antrag, dass es bei der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfen eben solche ungenutzten Handlungsspielräume der Verwaltung gibt. Und das ist unserer Kenntnis nach – und das hat ja eben der Minister auch noch mal sehr detailliert ausgeführt – nicht der Fall. Mecklenburg-Vorpommern hat sich nicht nur gegenüber dem Bund für maximale Flexibilisierung eingesetzt, sondern gerade auch beim eigenen Agieren mit Blick auf die Corona-Soforthilfen und deren Rückforderung hat das Land selbst mehrere Aufschübe immer wieder eingeräumt. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass man solche Aufschübe nicht schon ein Jahr im Voraus einräumt, weil das nimmt auch den Druck bei den Beteiligten, weil es muss ja auch klar sein, dass die Dinge nach und nach reinkommen. Und daher ist es wichtig, solche Zahlungs- oder solche Einreichungsziele nicht schon weit im Voraus, sondern zu gegebener Zeit dann auch zu verlängern. Und Sie wissen, bei der Corona-Soforthilfe wurden Berechnungshilfen, die eigentlich bis zum 2. November 2023 einzureichen waren, dann auf Anweisung der Landesregierung um fast ein Jahr später bis einschließlich 30. September 2024 anerkannt, und für mitwirkende Zahlungsempfänger verzichtete das LFI dann auch auf zusätzliche Zinsen. Unternehmen, für die eine sofortige Rückzahlung eine erhebliche Härte und ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten bedeutet hätte, da wurden mit dem Landesamt für Finanzen Stundungs- und Rückzahlungsvereinbarungen ermöglicht, die da sozusagen für die auch realistisch waren. Und ich möchte auch noch mal erwähnen, dass zusammen mit den Unternehmensverbänden vereinfachte Verfahren geschaffen wurden. Unternehmen müssen für eine Stundung bis zu 24 Monate jetzt nicht mehr – das war ja auch mal zwischenzeitlich der Fall, dass umfangreiche Dokumente, dass nachgewiesen werden musste, dass man das nicht kann –, und es wurde sich auch da dann wie gesagt nach guten Rücksprachen von Politik und Wirtschaft darauf geeinigt, dass hier eine einfache Eigenerklärung reicht. Und erst kürzlich, auch im Rahmen des Gipfels zur Spritpreisbremse wurde auch noch mal über dieses Thema gesprochen und da wurden zusätzliche Stundungsmöglichkeiten und Härtefallregelungen für existenzgefährdete Unternehmen abgesprochen. Und zu dem Wort steht natürlich auch die Landesregierung. Sie haben es auch noch mal angesprochen, diese Härtefallregelung aus Baden-Württemberg, das ist ein Sonderfall in diesem Bundesland. Da geht es um ein OVG-Urteil im Land Baden-Württemberg, das festgestellt hat, dass Förderbedingungen im untersuchten Zeitraum in Baden-Württemberg zum Nachteil der Unternehmen verändert wurden und somit die Rückforderungen nicht rechtens waren. Dieses Urteil hat explizit keine Gültigkeit für andere Bundesländer und war daher auch keine Härtefallregelung im klassischen Sinne, sondern ist sozusagen ein Fall speziell für dieses Bundesland. Genau. Und ansonsten, ja, zu der Debatte kann ich nur sagen, auch die AfD hat das natürlich noch mal genutzt, Ihren Luftschlossantrag vom Mai, der vielleicht viel war, aber er war auf keinen Fall praxisnah, er war nicht konkret und er war schon gar nicht nach vorne gerichtet, dass Sie den hier noch mal nach vorne gebracht haben. Und auch zu Ihren Ausführungen, also von plötzlichen Zahlungsaufforderungen kann – (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) auch zu dem, was Herr Waldmüller ausgeführt hat, dass einige Dinge jetzt schon länger auch Zeit in Anspruch nehmen –, da kann von plötzlichen Zahlungsaufforderungen nicht die Rede sein. Und ich will auch gar nicht bestreiten, dass einzelne Unternehmen das betrifft, aber wir wissen ja auch aus vielen Zahlen, dass ein Großteil der Unternehmen die Rückzahlungen bereits geleistet hat, so sie dann überhaupt zu treffen waren. Das ist ja auch gar nicht in jedem Fall so gewesen, dass zurückgezahlt werden musste, sodass hier auch von einer breiten Betroffenheit in der Wirtschaft gar nicht die Rede sein kann. Nichtsdestotrotz, die Landesregierung, auch die sie tragenden Koalitionsfraktionen stehen an der Seite der Wirtschaft. Und es wurde gesagt, es sind nun mal kleine und mittelständische Unternehmen betroffen, und da werden auch die Einzelfälle natürlich genau geprüft. So viel dazu. Ja, vollends überflüssig ist unserer Ansicht nach auch der letzte Punkt, wo Sie fordern, dass wir jetzt beschließen, dass es dazu einen Bericht im Wirtschaftsausschuss gibt. Das können Sie natürlich auch so verlangen. Und Sie entnehmen meinen Worten, dass wir, so, wie auch andere Fraktionen, wie der Kollege Koplin und auch Dr. Terpe das ausgeführt haben, dass wir keinen Mehrwert in Ihrem Antrag sehen und dem daher nicht zustimmen können und den Antrag ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
