Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab die Bemerkung, dass Rechtsstaatlichkeit natürlich bedeutet, dass berechtigte Rückforderungen auch berechtigt durchgesetzt werden müssen. Das liegt, glaube ich, in der Natur der Sache. Jedes Unternehmen wird darüber hinaus nach meiner Auffassung, nachdem jetzt doch schon viele Jahre seit der Corona-Pandemie vergangen sind, genau wissen, wie sie ihre Firmen unternehmerisch durch die aktuellen wirtschaftlichen Umstände steuern können, und das unabhängig von den damaligen Überbrückungshilfen, denn die sind entweder schon abgerechnet, oder wenn sie noch nicht abgerechnet sind, ändert das nichts an der aktuellen sozusagen Steuerfunktion durch die Unternehmen. Wenn ich den Antrag jetzt von der CDU lese, könnte ich jeden einzelnen Punkt natürlich noch mal kommentieren. Ich fange mal an bei I.4. Der überzeugt nicht, weil die Rechtsstaatlichkeit droht ad absurdum geführt zu werden, wenn man so vorgeht. Und dann geht es ja im Wesentlichen natürlich um die Forderungen, und das würde ich auch einzeln mal durchgehen. Also fangen wir an mit II.1.: Klingt zunächst vernünftig, wenn man sagt, dass man sich konsequent an den „Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit“ und so weiter orientieren möchte, aber das ist eben gerade der Hinweis darauf, dass es auf die Einzelfallbewertung ankommt. Und insofern würde das dem gesamten Tenor, man will eigentlich Verwaltungsverfahren irgendwie nicht haben, zuwiderlaufen. Der Punkt 2, da steht schon im ersten Satz „durch geeignete Maßnahmen und Berichtspflichten gegenüber dem Landtag“ etwas „sicherzustellen“. Warum das nun gegenüber dem Landtag sein soll, ist mir auch nicht ganz klar. (Beate Schlupp, CDU: Weil wir die Legislative sind.) Das ist eine behördliche Aufgabe. Also das sehe ich, überzeugt mich jedenfalls auch nicht. Dann geht es bei Punkt 3 um Abrechnungs- und Prüfverfahren, die man beschleunigen sollte und „auf das notwendige Maß“ begrenzen. Das ist eigentlich eine auch vernünftige Forderung. Natürlich sollte man das beschleunigen, das ist schon richtig, aber wie berichtet worden ist, ist natürlich die Zahl der Fälle auch ein bisschen der Hinderungsgrund, dass man jetzt noch mehr beschleunigen kann. Also es ist richtig, vom Ziel aus, aber, glaube ich, in der Praxis ist das auch nicht so richtig durchsetzbar. Dann haben wir 4, „Stundungen, Ratenzahlungen und sonstige entlastende Maßnahmen ... vorrangig anzuwenden und transparent zu kommunizieren“, finde ich in Ordnung. Und dann kommen wir zu der Härtefallregelung, die angesprochen ist. Die begrüße ich ausgesprochen, aber das sind eben auch Härtefälle dann. Das sind wenige Härtefälle, und die werden jetzt der wirtschaftlichen Situation der entsprechenden Unternehmen, auf die das angewendet wird, auf jeden Fall nicht schaden sozusagen, die Härtefallregelung, sondern das kann unter Umständen tatsächlich nutzen, ist aber auch vom Einzelfall abhängig. (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) Und ich glaube, dem Wirtschaftsausschuss bis zum 25. Juni – das ist ja auch jetzt praktisch schon in 14 Tagen – über den Stand der Schlussabrechnungen, die Höhe der Rückforderungen und Billigkeits-, Stundungs- und Ermessensregelungen zu berichten, na, viel Spaß! Da muss man ja sozusagen auch mit den Steuerbüros und so weiter das alles, das ist gar nicht in der Zeit geschaffen.
