Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Ja, Herr Waldmüller, ich könnte es mir jetzt einfach machen und sagen, bitte nennen Sie uns jeden Fall, dann stehen wir zur Verfügung, auch die Kollegen im Haus zur Verfügung! Denn ich glaube, wir haben in intensiven Gesprächen, wir tun das immer noch, mit allen Vertretern von hier, aber auch aus den Verbänden immer wieder die pauschalen Hinweise – will ich jetzt mal sagen, ich sage gar nicht „Vorwürfe“, weil ich glaube, wir nehmen alles ernst und dann muss man sich den Einzelfall anschauen –, was Kommunikation anbetrifft, glaube ich, ist inzwischen der Draht auch Richtung LFI so gut, dass man da eingreifen kann. Aber wir müssen natürlich auch ein bisschen das Ganze einordnen. Ein Wort hatten Sie gesagt: „rausschneiden“, das habe ich jetzt einfach nicht verstanden. Also hier hat niemand was rausgeschnitten, sondern ich glaube – und da waren ja alle dran beteiligt, wenn ich in die Zeit zurückschaue, ich glaube, da waren wir noch in unterschiedlicher Funktion dann auch gemeinsam hier im Schloss –, es ist doch gelungen, sehr schnell und unbürokratisch, das hat man ja auch gesagt, hier die Belastungen der Wirtschaft maßgeblich und unmittelbar kurzfristig abzufedern und damit auch strukturelle Verwerfungen, das war das Ziel, erfolgreich abzuwenden. Ich glaube, das müssen wir jetzt erst mal konstatieren. Jetzt gibt es im Nachgang diese Prüfprozesse, die Abrechnungsprozesse, die ganz klar drei Zielen dienen, auch Ihr Antrag, Beschleunigung, sinnvolle Begrenzung der Nachweisanforderungen und dem zielgerichteten Einsatz von Stundungen, Ratenzahlungen und entlastenden Maßnahmen für die Unternehmen. Baden-Württemberg – komme ich gleich noch mal drauf zu sprechen –, hier müssen wir auch gucken, es ging da um eine Regelung in Baden-Württemberg, die meiner Meinung nach 14 bis 21 Tage, also zwei bis drei Wochen ging. Also das hier auch bitte nicht so pauschal hier hinstellen! Das war auch keine den Bundesregelungen konforme Regelung und das war der Hauptpunkt. Probleme sind bekannt, die entsprechenden Maßnahmen sind in Bearbeitung. Wir sind da auch hier gemeinsam unterwegs. Wir haben, ich würde mal sagen, monatlich auch Gespräche mit den – also wir jetzt in der Außenfunktion –, mit den Verbandsvertretern. Es gibt immer wieder Gespräche, auch mit dem LFI. Sie haben auch das genannt, dass es eine klare Anweisung gibt, hier im Rahmen des Ermessensspielraums vorzugehen. Und ja, es sind jetzt mittlerweile 14.000 Schlussabrechnungen in den verschiedenen Paketen durch das Landesförderinstitut zu bearbeiten gewesen. Hinter diesen Abrechnungen stecken circa 27.000 Bewilligungen in den verschiedenen Programmen. Sie hatten es gesagt, wir liegen mittlerweile über 60 Prozent. Lassen Sie mich auch noch mal erinnern, dass nicht nur das Land immer derjenige ist, wo sich dann auch Verschiebungen ergeben. In dem Kontext der Einreichung der Schlussabrechnungen, die Fristverlängerung beruhte ausschließlich auf Drängen und Bitten der Steuerberater. Also hätte es das nicht gegeben, wäre man da schneller gewesen, weil es eben nicht in die Zeit der Steuerberater passte, dann hätte man viel weiter sein können, wären die Anträge, dann auch die Abarbeitung der Schlussabrechnungen, früher eingereicht worden. Wir müssen mal sehen, wir haben hier auch begrenzte Ressourcen und das muss dann auch passen. Eine sofortige Rückzahlungspflicht gibt es nicht. Nach dem Schlussbescheid beträgt die Rückzahlungsfrist grundsätzlich immer sechs Monate, und bis zum Termin fällt auch keine Verzinsung an. Eine wesentliche zusätzliche Erleichterung ist im April eingeleitet worden. In enger Zusammenarbeit mit den Kollegen aus dem LALLF, aus dem Finanzministerium, sind bis zu 60 Monate Stundungen möglich. Das vereinfachte unbürokratische Verfahren wird hierbei weiter angewendet. Und zudem haben wir eine Härtefallregelung. Sollte sich ein Unternehmen in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befinden und die Weiterverfolgung der Rückzahlung eine Existenzgefährdung bedeuten, wird diese nach Prüfung durch das Landesamt für Finanzen dauerhaft erlassen. Diese Maßnahmen sollen ein gutes Stück zur Erleichterung für die Unternehmen beitragen, die eine Rückzahlung von Corona-Überbrückungshilfen zu leisten haben. Ich hatte schon gesagt, zur Härtefallregelung analog der gesetzlichen Regelungen in Baden-Württemberg lassen Sie mich klarstellen, die Lage in Baden-Württemberg bezieht sich ausschließlich auf Corona-Soforthilfen. Sie wollten ja eigentlich gar nicht über Soforthilfen reden. Es handelt sich zudem in Baden-Württemberg um eine Ausnahmesituation, die eine andere Rechtslage geschaffen hat. Hintergrund waren vom Gericht als fehlerhaft eingestufte Bescheide, ich hatte schon gesagt, die nicht an den Vorgaben des Bundesprogrammes orientiert waren. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es das nicht, das haben die Gerichte bereits festgestellt. Die Kolleginnen und Kollegen, ich kann das abschließend noch mal sagen, arbeiten weiter an praktikablen, rechtlich sicheren Lösungen, die Beschleunigung, transparente Kommunikation und faire Härtefälle sicherstellen. Gleichzeitig wurden und werden Lücken im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten geschlossen zum Nutzen der Unternehmen und der wirtschaftlichen Stabilität unseres Landes, aber auch im Interesse der Gleichbehandlung. Das ist für uns auch noch mal ein ganz großer Gesichtspunkt, weil viele der Unternehmen haben diese Hilfen, Corona-Hilfen, auch zurückbezahlt. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
