Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst bedanke ich mich herzlich für den Tagesordnungspunkt, der das breite Interesse an der Wohn- und Baupolitik im Lande zeigt. Das ist ein schönes Signal an die Menschen. Ich bedanke mich insbesondere für den Antrag der Regierungskoalitionsfraktionen, der die Differenziertheit des Wohnungsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern deutlich abbildet. Ja, wir haben die großen Städte, wir haben die touristischen Hotspots, in denen wir seit Jahren mit schnell steigenden Mieten und oft zu wenig Wohnraum kämpfen. Aber es gibt eben auch den flächenmäßig eher deutlich größeren Teil dieses Landes, in dem wir in der Regel entweder einen sehr ausgeglichenen Wohnungsmarkt oder sogar weiterhin im Geschosswohnungsbau zumindest einen erheblichen Kampf gegen Leerstände miteinander zu fechten haben. Und genau das greifen wir seit vielen Jahren mit einer Wohnungsbaurichtlinie auf, mit zwei Wohnungsbaurichtlinien, die zwei Dinge können: Die eine guckt auf Bestandsbauten und hilft beim Modernisieren. Das ist vor allen Dingen die Energieeffizienz. Das ist die Barrierefreiheit, die uns umtreibt. Und auf der anderen Seite ist der Neubau, der sich dann vor allen Dingen in den Regionen zu engagieren bemüht, indem wir Wohnungen brauchen, weil wir entweder zu wenige haben oder die Preissprünge zu deutlich groß sind. Meine Damen und Herren, wir sind, glaube ich, 2017 wieder das erste Mal eingetreten, nach vielen, vielen Jahren den Wohnungsneubau zu unterstützen. Wenn Sie auf die Zahlen in diesen Jahren schauen, sind wir heute bei einem Vielfachen dessen, was das Land in diesem Bereich an Fördermitteln bereitstellt. Wir sind bei über 120 Millionen Euro, sowohl im letzten als auch in diesem Jahr, und wir werden auf diesem stabil hohen Niveau, mit Bundeshilfe im Übrigen, das ist ganz ausdrücklich formuliert, aber einem ganz massiven Anteil aus dem Landeshaushalt, der als Kofinanzierung gebraucht wird, werden wir auf dem Niveau fortsetzen. Meine Damen und Herren, wenn Sie in diese Bereiche hineinschauen, was haben wir erreicht, wir haben rund 3.200 Wohnungen mit diesen genannten Fördermitteln in dieser Legislatur entweder in der Modernisierung oder in der Neuschaffung unterstützen können. 3.200 Wohnungen – wir können lange diskutieren, ob man sich mehr oder weniger wünscht. Ich bin überzeugt davon, dass wir im Zweifel mehr gut vertragen können. Aber noch einmal, 3.200 Wohnungen modernisiert und neu geschaffen, durch entsprechende Förderungen des Landes unterstützt. Wenn Sie hineinschauen, dass wir zwischenzeitlich bei gut 50 Prozent Kofinanzierungsanteil des Landes bei diesen Fördermitteln sind – das Bundesgeld hat also hohe Kofinanzierungsanteile, die Länder bringen müssen –, dann ist das bei über 120 Millionen Euro ein Riesenschluck aus der Pulle, die der Landeshaushalt übrigens seit vielen Jahren sehr konsequent leistet. Dafür ganz herzlichen Dank an dieses Hohe Haus! (Beifall Rainer Albrecht, SPD) Das zeigt auch, mit welcher Kraftanstrengung das Land seit vielen Jahren hier unterwegs ist, meine Damen und Herren, ein Stück weit auch ein Grund für dieses Hohe Haus, stolz auf das zu sein, was in der 2. Legislaturperiode auf hohem Niveau fortgesetzt wird. (Rainer Albrecht, SPD: Genau!) Sie haben da an der Stelle, ich glaube, vor allem im GRÜNEN-Antrag, die Baukosten im Blick. Ja, die Baukosten haben deutliche Steigerungen erfahren. Aber die Sorge, die formuliert ist, bilden wir das eigentlich ab, können wir seit einigen Jahren relativ gut mit einem Ja beantworten. Wir bilden es ab. Warum? Weil die Förderrichtlinien anders als früher nicht mehr statisch sind und wir alle paar Jahre dann aber die Baukostensteigerungen durch Änderungen versuchen aufzugreifen, die uns in der Regel einen anderthalbjährigen Prozess bescheren, sondern wir haben heute eine Art Dynamisierungsklausel da drin. Alle zwei Jahre dürfen wir uns die Baukosten anschauen, werden Sie einen gewissen Schwellenwert überschritten haben. Das war leider in den letzten vier Jahren stetig der Fall. Dann dürfen wir automatisiert anpassen. Das haben wir gerade erst im März dieses Jahres getan. Wenn Sie die Ursprungsrichtlinie vor drei Jahren/dreieinhalb Jahren anschauen, haben wir mit zwei Steigerungen seitdem beinahe eine Verdopplung bei den Werten, die wir jeweils zugrunde legen, hingenommen. Von daher, die Baukostensteigerungen sind intensiver Teil und im Übrigen auch ständig durch die Dynamisierungsmöglichkeiten Teil unserer Förderkulisse. Meine Damen und Herren, wir haben aber nicht nur an der Stelle geholfen, sondern wir wissen, dass in diesem Bundesland, und das unterscheidet die ostdeutschen Bundesländer von den westdeutschen, dass wir mit sehr großen kommunalen Wohnungsgesellschaften und in der Regel auch sehr großen genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaften in allen mittelgroßen, oft auch in den kleineren Städten, aber vor allen Dingen in den großen Städten des Landes wichtige Partner haben, die zwischen 50 und 70 Prozent der Mietwohnungsbestände in den jeweiligen Städten ausmachen. Wir wollten aber vor allen Dingen, dass die ihre Aufgabe noch leichter wahrnehmen können. Deswegen haben wir im Übrigen auch begonnen, in der letzten Legislatur gemeinsam fortgesetzt und umgesetzt, in dieser die Altschuldenentlastung zumindest der kommunalen Wohnungsgesellschaften angegangen, umgesetzt. Wenn Sie hineinschauen, sind das mehrere Hundert Millionen Euro, die kommunale Familie und Land gemeinsam in die Altschuldentilgung geben der kommunalen Wohnungsgesellschaften. Und egal, wo ich hinkomme und zuhöre, die beteiligten Gesellschaften sagen sehr klar, vor allen Dingen in den ländlicheren Räumen, dort, wo das Wohnungsvermieten schwerer ist, das macht den Rücken frei für Eigeninvestitionen. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Das macht den Rücken frei. Das macht wieder Grundbücher frei für neue Darlehensaufnahmemöglichkeiten, um vor allen Dingen in die Modernisierung von Wohnungsbeständen investieren zu können. Meine Damen und Herren, wir haben auch da das Thema Kostensteigerungen angesprochen, die Landesbauordnung dankenswerterweise in einem intensiven Prozess zusammen erörtert. Ja, am Ende hat es hier und da Dissens gegeben, aber im Großen und Ganzen in einem breiten Prozess. Im Übrigen, mit den Beteiligten der Bauwirtschaft haben wir versucht, Vereinfachungen, Beschleunigungen in die Landesbauordnung einzubauen. Und wenn Sie hineinschauen, haben wir Genehmigungsprozesse beschleunigt. Wir haben insbesondere das Bauen, das Umbauen, das Erweitern von Wohnraum deutlich vereinfacht. Wir haben für Bestandsgebäude, wenn ich dort erweitern will, wenn ich sanieren will, deutliche Vereinfachungen geschaffen, damit Bestandsgebäude nicht an den gleichen harten Regeln gemessen werden wie Neubauten. Dann ist der Einbau eines Fahrstuhls, dann sind gewisse Brandschutzbestimmungen deutlich schwerer. Wir haben also Erleichterungen geschaffen, die gerade die Modernisierung, den Bestand, das Leben deutlich erleichtern. Und weit mehr Vorhaben als in der Vergangenheit sind jetzt im Geltungsbereich von Bebauungsplänen genehmigungsfrei. Das heißt, ich brauche überhaupt kein behördliches Verfahren mehr oder zumindest im vereinfachten Verfahren und damit innerhalb von in der Regel drei Monaten umsetzbar. Und, meine Damen und Herren, der Bundesgesetzgeber geht momentan ans Baugesetzbuch ran, hat uns aber insbesondere ein Geschenk an die Hand gegeben, das ist der Bau-Turbo. Wenn Sie dort hineinschauen, dann haben wir zwischenzeitlich gerade bei der zeitlich langfristigen und von den rechtlichen Hürden großen Schwelle der Bebauungspläne eine deutliche Erleichterung erfahren. Meine Damen und Herren, wenn Sie dort draufschauen, dann ist es etwas, was jetzt die kommunale Familie umsetzen muss. Wir haben aber versucht, alle Erleichterungen an die Hand zu geben, die gehen. Wir haben insbesondere eine intensive Unterstützung durch Information geleistet. Wir haben verschiedenste Kommunen, wir haben verschiedenste Ämter bereist, wir haben die Bürgermeistertagung des Städte- und Gemeindetages genutzt. Wir haben mit einer Videoschaltkonferenz weit über 150 Beteiligte aus Bauämtern in einer Videoschalte gehabt, um sowohl aus der baurechtlichen Sicht den Bau-Turbo vorzustellen, aber vor allen Dingen die korrespondierenden kommunalrechtlichen Regelungen, weil es eben an der Stelle jetzt auch darum geht, dass Gemeindevertretungen mehr Befugnisse haben, um beides zu beantworten. Ich glaube von daher, dass wir die Kommunen gut vorbereitet haben. Im ländlichen Raum im Übrigen erfreut sich dieses neue Instrument großer Beliebtheit. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Ich habe den Eindruck, die größeren und mittelgroßen Städte – und zwar parteipolitisch übergreifend, da würde ich alle mit ins Boot nehmen – scheinen noch mehr zu zaudern und zu hadern. Ich höre von Beschlüssen, dass man den Bau-Turbo eher nur anteilig oder gar nicht nutzen will. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ich halte das für bedauerlich. Ich halte das für eine Riesenchance. Und im Übrigen, dafür würde ich noch mal sehr werben, mit dem Zustimmungserfordernis der jeweiligen kommunalen Gemeindevertretung hast du eine höchstmögliche Steuerungsmöglichkeit. Ich gebe also nichts weg, sondern ich mache nur schneller, kann aber im Einzelfall intensiv steuern, und zwar nicht der Begriff des gemeindlichen Einvernehmens, den viele Kommunen scheuen, weil sie eben ein eingeschränktes Rechtsinstrumentarium ist, sondern die Große Koalition hat eine neue Zustimmungspflicht, die weiter geht als die Einvernehmensmöglichkeit, geschaffen. Die lautet, nur bei echter Zustimmung, und die kann ich aus politischen Gründen anders sehen. Ich darf also meine Planungsinteressen hineintun, kann ich das ablehnen. Von daher lade ich immer noch mal alle ein. Das ist ein tolles Instrument. Bitte nicht zu früh Nein sagen, das scheint mir zu reflexhaft. (Rainer Albrecht, SPD: Leider machen das einige.) Das bietet Chancen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) außerhalb von Bebauungsplänen oder in Plänen üppige Erweiterungen und Änderungen vorzunehmen. Meine Damen und Herren, an der Stelle waren noch zwei weitere Wünsche und Anregungen angesprochen. Die GRÜNEN haben vor allen Dingen darauf verwiesen, wir mögen Schleswig-Holsteins und Hamburgs Standard übernehmen. Ich lade zu Folgendem ein: Ich lade dazu ein, einfach mal die bisherigen Anforderungen, die Schleswig-Holstein und Hamburg für die Möglichkeit geförderten Wohnungsbaus zu bekommen, angelegt haben, zugrunde zu legen und unsere Standards. Wenn ich auf der Fallhöhe von Schleswig-Holstein und Hamburg wäre, dann würde ich auch leicht Dinge durchstreichen und wäre dann bei Baukosten, die erträglicher wären. Wir haben, anders als diese Bundesländer, niemals Gründächer zu einer Fördervoraussetzung für sozialen Wohnungsbau gemacht. (Rainer Albrecht, SPD: Zum Glück! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Wir haben die Tiefgaragen wie Kellerbau zur Voraussetzung gemacht. Schleswig-Holstein und Hamburg haben eine Vielzahl von Dingen durchgestrichen, die hier nie Voraussetzung waren. Wir haben immer gesagt, ihr Wohnungsunternehmen weiß viel besser als wir, was geht und was vermietbar ist. Und im sozialen Wohnungsbau gibt es sicherlich Rahmenbedingungen, aber die lagen immer deutlich unter dem Hamburger und Schleswig-Holsteiner Niveau. Und Sie hatten eben, Frau Fraktionsvorsitzende, in etwa formuliert, nehmt die guten Erfahrungen anderer Länder ernst. Die anderen Länder haben unsere guten Erfahrungen ernst genommen. Wir waren immer meilenweit unter deren Voraussetzung, also sozusagen wir wollen nur eine Wohnung, die landesbauordnungsrechtlich zulässig ist. Und genau bei dem Niveau sind wir geblieben. Und in der Tat, andere Bundesländer rüsten gerade ab, (Rainer Albrecht, SPD: So ist es, genauso ist es.) weil uns sonst die Baukosten im sozialen Wohnungsbau umbringen. Meine Damen und Herren, die Baubehörden prüfen im Übrigen nur die Landesbauordnung. Um auch da die Sorge vorwegzunehmen, die prüfen keine Baustandards aus Bauverträgen. Und die Landesbauordnung hat Standards, die wir kennen, die wir im Übrigen noch mal vereinfacht haben vor wenigen Wochen. Vor dem Hintergrund glaube ich, dass wir an der Stelle alles, was wir leisten können, geleistet haben. Soweit Sie dann noch auf Genossenschaftsanteile und Baugemeinschaften schauen, scheint mir das eher ein großstädtisches Phänomen zu sein. Wir hier im Lande kennen einen einzigen Fall aus Rostock, wo wir im Übrigen mit unserem Förderprogramm entsprechend unterstützen konnten. Bei Genossenschaftsanteilen müssen wir, glaube ich, achtgeben, dass wir uns nicht in anderen Bundesländern zu sehr inspirieren lassen. Warum? Genossenschaftsanteile in westdeutschen Bundesländern sind auch fünfstellig. Das bringt selbstverständlich jede Familie um, wenn sie da rein will. Das werden Sie in Mecklenburg-Vorpommern, in den Genossenschaften nahezu niemals finden. In der Regel sind das wenige Hundert Euro. Es kann ein vierstelliger Betrag sein, je nach Wohnungsgröße, und es ersetzt in der Regel die Mietkaution und hat in etwa die gleiche Größenordnung, sodass wir also von allem weit weg sind, was andere Bundesländer möglicherweise an Motiven haben, dort noch mal anders reinzugehen. Wir empfehlen sehr, die Genossenschaftskultur dieses Landes zugrunde zu legen, und die macht mit überschaubaren Hemmschwellen oder Eintrittsschwellen die Möglichkeit, Genossin oder Genosse, Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden, deutlich leicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt schaue ich gerne noch auf das, was uns der Antrag an die Hand gibt bei dem Landeseinführungserlass, der angesprochen worden ist. Der Landeseinführungserlass ist vor allen Dingen ein bundespolitischer, den wir gerne umgesetzt haben, den wir aber konkretisiert haben, zusammen mit der kommunalen Familie und vor allen Dingen über die Videoschaltkonferenz über die Termine geguckt haben, was treibt eigentlich bei uns die Beteiligten beim Bau-Turbo um, weil wir gerne hier Bau-Turbo möglich machen wollten. Und noch einmal, ich erlebe viel Zustimmung, vor allem im ländlichen Raum. Und wir haben quasi das direkte Ämtergespräch, nicht Bürgergespräch, das direkte Ämtergespräch geführt, um die Fragen, die aufgeploppt sind, aufzugreifen und die im Übrigen in den Einführungserlass mit aufnehmen zu können, damit es zu unserer kommunalverfassungsrechtlichen Situation passt und zu unserer Landesbauordnungssituation. Von daher ist es auf einem guten Weg. Aber das Mündliche ist vor allen Dingen erteilt und ich habe da viel wohlwollende Rückkopplung erlebt. Die Ämter und Gemeinden fühlen sich mitgenommen. Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte und freue mich über dieses Thema. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
